Rechtsprechung
LG Köln, 09.02.2005 - 25 O 649/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung einer Rente von der gesetzlichen Unfallversicherung wegen einer infolge eines Arbeitsunfalls erlittenen Minderung der Erwerbsfähigkeit; Ausgestaltung der Durchsetzung unfallrentenversicherungsrechtlicher Regressansprüche einer ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
SGB VII § 56 Abs. 1 S. 2; SGB VII § 110 Abs. 1
Berechnung des Kapitalisierungswerts des Regressanspruchs eines SVT. Mit Anmerkung: Roland Kornes - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VII § 56 Abs. 1 S. 2; SGB VII § 56 Abs. 1 S. 3
Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung einer Rente von der gesetzlichen Unfallversicherung wegen einer infolge eines Arbeitsunfalls erlittenen Minderung der Erwerbsfähigkeit; Ausgestaltung der Durchsetzung unfallrentenversicherungsrechtlicher Regressansprüche einer ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Regress eines Sozialversicherungsträgers: Rückgriff einer Berufsgenossenschaft bei Zahlung einer 'Stützrente' wegen Erwerbsfähigkeitsminderung nach zwei Arbeitsunfällen gegen den Erstschädiger
Papierfundstellen
- VersR 2005, 710
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 24.02.1988 - 2 RU 11/87
Sozialrecht - Arbeitsunfall
Auszug aus LG Köln, 09.02.2005 - 25 O 649/03
Dass bei Vorhandensein von unterschiedlichen Verantwortlichen für die verschiedenen Unfälle jeder nur bezogen auf die von ihm zu verantwortenden Unfallfolgen haftet und weder der Erstschädiger noch der Zweitschädiger bei einer Fallkonstellation, wie sie hier vorliegt, allein haftet, ist höchstrichterlich entschieden (vgl. BSGE 63, 58 ff).
- LG Köln, 07.10.2009 - 20 O 198/09
Eintrittspflicht einer Unfallversicherung wegen eines Verstoßes gegen …
Das Gericht verkennt bei seiner in Ausübung des dem Tatrichter bei der Bestimmung des Kapitalwerts eingeräumten Schätzermessens nach § 287 ZPO vorgenommenen Wahl des Zinssatzes nicht, dass vereinzelt die Zugrundelegung geringerer Zinssätze, teilweise noch verbunden mit einer zusätzlichen den Zinsfuß mindernden Dynamisierung, befürwortet wird (vgl. etwa LG Köln, VersR 05, 710; Jaeger, VersR 06, 1328).Der demnach mit der überwiegenden Meinung anzusetzende fünfprozentige Rechnungszins ist letztendlich nicht (auch insoweit entgegen LG Köln, VersR 05, 710 und Jaeger, VersR 06, 1328)durch Hinzufügen eines zusätzlichen Dynamisierungsfaktors zu ermäßigen.