Rechtsprechung
BGH, 20.04.2005 - IV ZR 252/03 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- lexetius.com
AVB Wohngebäudeversicherung
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Wohngebäudeversicherung bei unterirdisch eindringendem Hochwasser
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage auf Ersatz für Überschwemmungsschäden aus einer Wohngebäudeversicherung; Versicherungsschutz für Überschwemmungen im Fall eines Schadens auf Grund eines angestiegenen Grundwasserspiegels im Zusammenhang mit einer Überschwemmung; Unterbrechung eines ...
- versicherung-recht.de
§ 1 VVG
- Judicialis
-
- ra.de
- versicherungsrechtsiegen.de
Überschwemmung - Eintrittspflicht der Elementarschadensversicherung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 1
Der Ersatz von Überschwemmungsschäden erfordert keinen unmittelbaren Ursachenzusammenhang zwischen der versicherten Gefahr "Überschwemmung" und dem Gebäudeschaden - gaius.legal
Wohngebäudeversicherung bei unterirdisch eindringendem Hochwasser
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AVB Wohngebäudeversicherung
Begriff der Überschwemmung in der Gebäudeversicherung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Versicherungsschutz für "Überschwemmung des Grundstücks"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Unterirdische Überschwemmung - Zahlt die Wohngebäudeversicherung?
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Überschwemmungsbegriff in der Elementarschadenversicherung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wohngebäudeversicherung: Begriff der "Überschwemmung" im Sinne der BEW (IBR 2005, 453)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1052
- MDR 2005, 924
- NZM 2005, 798
- VersR 2005, 828
Wird zitiert von ... (46) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus BGH, 20.04.2005 - IV ZR 252/03
Dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer, der sich bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbar verfolgten Zwecks und Sinnzusammenhangs darum bemüht, das Bedingungswerk zu erfassen (vgl. BGHZ 84, 268, 272; 123, 83, 85 und ständig) erschließt sich das vom Berufungsgericht offenbar zugrunde gelegte Verständnis nicht, daß Ersatz nur dann geleistet werden soll, wenn überflutendes Wasser unmittelbar (oberirdisch) in das Gebäude eindringt. - BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80
Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn
Auszug aus BGH, 20.04.2005 - IV ZR 252/03
Dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer, der sich bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbar verfolgten Zwecks und Sinnzusammenhangs darum bemüht, das Bedingungswerk zu erfassen (vgl. BGHZ 84, 268, 272; 123, 83, 85 und ständig) erschließt sich das vom Berufungsgericht offenbar zugrunde gelegte Verständnis nicht, daß Ersatz nur dann geleistet werden soll, wenn überflutendes Wasser unmittelbar (oberirdisch) in das Gebäude eindringt. - OLG Karlsruhe, 05.07.2001 - 19 U 19/01
Leistungsanspruch gegenüber einer dynamischen Sachversicherung bzgl. eines …
Auszug aus BGH, 20.04.2005 - IV ZR 252/03
Das Berufungsgericht hält - unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe NVersZ 2001, 570 - einen bedingungsgemäßen Versicherungsfall nicht für gegeben, weil nicht Oberflächenwasser, sondern erdgebundenes Wasser das Gebäude beschädigt habe; dafür bestehe kein Versicherungsschutz.
- BGH, 12.07.2017 - IV ZR 151/15
Versicherungsschutz gegen Leitungswasser in der Gebäudeversicherung: …
Ein Unmittelbarkeitserfordernis im Sinne einer Einschränkung des Versicherungsschutzes auf Schäden, die durch unmittelbare Einwirkung der versicherten Gefahr "Leitungswasser" auf versicherte Sachen entstanden sind, enthalten die Versicherungsbedingungen - anders als etwa für Blitzschlag und Sturm (§ 5 Nr. 2 und § 8 Nr. 2 Buchst. a VGB 2001) - nicht (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 20. April 2005 - IV ZR 252/03, r+s 2005, 290 unter II 2 a [juris Rn. 22]). - LG Nürnberg-Fürth, 26.07.2012 - 8 O 9839/10
Wohngebäudeversicherung: Auslegung von Versicherungsbedingungen hinsichtlich des …
Demnach ist die - in den Bedingungen nicht näher definierte - "Überflutung von Grund und Boden" dann anzunehmen, wenn sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche ansammeln (BGH VersR 2005, 828).Wollte man sich aber in eine solche begeben, bliebe vernünftigerweise zur Bestimmung der "Erheblichkeit" in der Definition des BGH (VersR 2005, 828 unter II. 1.), nur der Vergleich mit dem hierdurch verursachten Schaden.
Im Sinne der Auslegung des BGH (VersR 2005, 828) ist etwa § 3 Buchst. a) BWE 2008 (Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden - BWE 2008 - Weitere Elementarschäden-BesBed. BWE 2008; Version 01.01.2008, GDV 0703) formuliert.
Diese Erkenntnis verkennt schon die entsprechenden Ausführungen des BGH in VersR 2005, 828, da dort davon die Rede ist, dass sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche ansammeln, nicht aber, dass sich Wassermengen auf einer erheblichen Geländeoberfläche ansammeln müssten.
- OLG Oldenburg, 20.10.2011 - 5 U 160/11
Anforderungen an das Vorliegen eines Versicherungsfalls wegen Überschwemmung …
Überflutung von Grund und Boden ist nach der Entscheidung des BGH vom 20.04.2005 anzunehmen, wenn sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche (vgl. BGH VersR 2005, 828 [BGH 20.04.2005 - IV ZR 252/03] ), also auf dem versicherten Grundstück, aber außerhalb des Gebäudes ansammeln (vgl. OLGR Hamm 2006, 10, OLG Nürnberg RuS 2007, 329; OLG Karlsruhe NVersZ 2001, 570).
- OLG Koblenz, 15.12.2017 - 10 U 811/16
Wohngebäudeversicherung: Voraussetzungen eines versicherten …
(in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 20. April 2005, IV ZR 252/03, ZfS 2005, 447 ff., juris Rn. 19; OLG Köln…, Urteil vom 9. April 2013, 9 U 198/12, NJW-RR 2013, 1120, juris Rn. 11; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 20. September 2011, 12 U 92/11, VersR 2012, 231 f., juris Rn. 14; LG Kiel…, Beschluss vom 31. März 2008, 8 S 130/07, r+s 2009, 25, juris Rn. 1; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 20. Oktober 2011, 5 U 160/11, VersR 2012, 437, juris Rn. 5; OLG Hamm…, Beschluss vom 3. August 2005, 20 U 103/05, ZfS 2006, 103, juris Rn. 4; OLG Nürnberg, Urteil vom 18. Juni 2007, 8 U 2837/06, r+s 2007, 329, juris Leitsatz).Als eine Überschwemmung ist nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers eine Überflutung von Grund und Boden zu verstehen, die voraussetzt, dass sich erhebliche Wassermengen auf der Geländefläche ansammeln (vgl. BGH, Urteil vom 20.04.2005 - IV ZR 252/03 - ZfS 2005, 447 ff., juris Rn. 19; OLG Köln…, Urteil vom 09.04.2013 - 9 U 198/12 - NJW-RR 2013, 1120, juris Rn. 11).
- BGH, 26.02.2020 - IV ZR 235/19
Inanspruchnahme eines Gebäudeversicherers nach Überschwemmung eines Grundstücks; …
Das von ihr angeführte Urteil des Senats vom 20. April 2005 (IV ZR 252/03, VersR 2005, 828) bezog sich auf den geltend gemachten Ersatz für Überschwemmungsschäden aus einer Wohngebäudeversicherung, bei der der Versicherungsfall definiert war als Entschädigung für Sachen, die durch Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks zerstört oder beschädigt werden, wobei Überschwemmung eine Überflutung des Grund und Bodens ist, auf dem das versicherte Grundstück liegt. - OLG Karlsruhe, 20.09.2011 - 12 U 92/11
Wohngebäudeversicherungsvertrag: Niederschlagswasser in einem Lichtschacht als …
Nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ist eine - in den Bedingungen nicht näher definierte - "Überflutung" dann anzunehmen, wenn sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche ansammeln (BGH Urt. v. 20.4.2005 - IV ZR 252/03 - NJW-RR 2005, 1052;… Dietz, Wohngebäudeversicherung, 2. Aufl., J 4.1). - OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 87/14
Versicherungsfall Überschwemmung und Rückstau in der Elementarschadenversicherung
Für das Verständnis einer Regelung in Versicherungsbedingungen ist auf den durchschnittlichen Versicherungsnehmer abzustellen, der sich bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbar verfolgten Zwecks und Sinnzusammenhangs darum bemüht, das Bedingungswerk zu erfassen (BGH, Urt. v. 20.04.2005 - IV ZR 252/03 -juris Tz. 21). - OLG Köln, 12.10.2010 - 9 U 64/10
Eintrittspflicht der Gebäudeversicherung für einen Leitungswasserschaden
Zu dessen Verständnis ist abzustellen auf den durchschnittlichen Versicherungsnehmer, der sich bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbar verfolgten Zwecks und Sinnzusammenhangs darum bemüht, das Bedingungswerk zu erfassen (st. Rspr.: BGHZ 84, 268; 123, 83; BGH VersR 2005, 828).Der Wortlaut fordert nur die Beschädigung der versicherten Sachen "durch" Leitungswasser, womit für den Versicherungsnehmer erkennbar der bloße Ursachenzusammenhang ohne weitere qualifizierende Beschränkungen zur Auslösung der Ersatzpflicht des Versicherers genügt, zumal anders als bei der Regelung von Elementarschäden wie Blitz und Sturm ein ausdrückliches Unmittelbarkeitserfordernis nicht besteht (vgl. BGH VersR 2005, 828, Tz. 22, zit. nach juris - für den Begriff "durch Überschwemmung").
- LG Dortmund, 17.12.2015 - 2 O 263/14
Umfang der Leistungspflicht eines Wohngebäudeversicherers für Wasserschäden an …
Ein strenges Unmittelbarkeitserfordernis folgt aus dem Wortlaut der Klausel nicht, so dass der Versicherungsnehmer auch bei einer lediglich mittelbaren Verursachung schutzwürdig ist (Vgl. zum Ausreichen mittelbarer Kausalität BGH NJW-RR 2005, 1052). - KG, 03.09.2021 - 6 U 70/21
Elementarschadenversicherung in der Hausrat- und Gebäudeversicherung; …
3) dass diese Überflutung adäquat-kausal war für den Schadenseintritt am Gebäude, wobei - nach den üblichen Bedingungen - Mitursächlichkeit und mittelbare Kausalität ausreichen (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 2005 - IV ZR 252/03, Rn. 20 ff., VersR 2005, 828).(Rn.16).Nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ist eine Überflutung von Grund und Boden anzunehmen, wenn sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche ansammeln (BGH, Urt. v. 20.4. 2005 - IV ZR 252/03 - juris, Rn. 19).
Wäre dieser Nachweis gelungen, müsste der Kläger den weiteren Nachweis führen, dass die Überschwemmung des versicherten Grundstücks adäquat kausal für den Schadenseintritt am Gebäude gewesen ist (vgl. BGH, Urt. v. 20.4. 2005 - IV ZR 252/03 - juris), wobei Mitursächlichkeit ausreichen kann (…OLG Hamm, Beschl. v. 30.4. 2017 - 20 U 36/17 - juris, Rn. 4).
- KG, 26.07.2019 - 6 U 139/18
Auslegung der in der Elementarversicherung für Überschwemmungsschäden enthaltenen …
- OLG Köln, 09.04.2013 - 9 U 198/12
Eintrittspflicht des Elementarschadenversicherers bei Eindringen von Wasser in …
- OLG Hamm, 03.08.2005 - 20 U 103/05
Begriff der Überschwemmung L
- OLG Brandenburg, 27.01.2021 - 11 U 213/20
Was ist eine Überschwemmung?
- OLG Brandenburg, 28.04.2021 - 11 U 206/20
Eintrittspflicht der Gebäudeversicherung bei Schäden durch Starkregen Begriff der …
- OLG Frankfurt, 01.11.2017 - 7 U 53/16
Hochwasser innerhalb des Flussbettes ist keine "Überschwemmung" im Sinne einer …
- OLG Jena, 11.03.2009 - 4 U 107/07
Zur Eintrittspflicht eines Gebäudeversicherers bei durch "Erdfall" eingetretenem …
- OLG Brandenburg, 03.03.2021 - 11 U 206/20
Eintrittspflicht der Gebäudeversicherung bei Schäden durch Starkregen Begriff der …
- OLG Nürnberg, 15.08.2016 - 8 U 2630/15
Kein Nachweis eines Überschwemmungs- und Rückstauschadens in der …
- OLG München, 19.10.2020 - 25 U 4744/20
Gebäudeversicherung: Überschwemmungsschaden durch auf ein Hanggrundstück …
- LG Mönchengladbach, 30.04.2020 - 1 O 278/18
Überschwemmungsschaden
- LG Dortmund, 04.07.2012 - 2 O 452/11
Vorliegen einer Überschwemmung i.S.v. § 3 BEW bei Ansammlung von Schneemassen auf …
- OLG München, 07.11.2017 - 25 U 1125/17
Deckungsumfang einer Gebäudeversicherung; Begriff der "Überschwemmung" in der …
- OLG Hamm, 11.06.2014 - 20 U 102/14
Begriff der Überschwemmung i.S. der Wohngebäudeversicherungsbedingungen
- OLG Hamm, 28.01.2015 - 20 U 216/14
Begriff der Überschwemmung i.S. von § 8 BEW 2006
- OLG Hamburg, 17.03.2014 - 9 U 201/13
Elementarschadenversicherung: Rückstauschaden bei Gebäudeeintritt von …
- OLG Köln, 22.10.2010 - 9 U 104/10
Ausschluss weiterer Ansprüche aus der Gebäudeversicherung aufgrund eines …
- OLG Hamm, 28.09.2005 - 20 U 103/05
Neues Vorbringen in der Berufung - Überschwemmung des Grundstücks
- LG Freiburg, 24.02.2017 - 14 O 275/16
Wohngebäudeversicherung - Überschwemmung des versicherten Grundstücks
- OLG Jena, 25.04.2016 - 4 W 25/16
Kein Nachweis eines Überschwemmungsschadens
- KG, 18.06.2019 - 6 U 52/19
Anspruch gegen eine Wohngebäudeversicherung auf Regulierung eines Wasserschadens
- OLG München, 24.04.2017 - 25 U 843/17
Schadensersatz wegen Zusammenbruchs der Stützmauer
- LG Kempten, 11.07.2007 - 5 S 704/07
- KG, 04.08.2015 - 6 U 69/15
Wohngebäude- und Hausratversicherung: Bedingungsgemäße Überschwemmung bei …
- LG Köln, 16.12.2020 - 20 O 335/19
- LG Münster, 15.05.2018 - 115 O 257/16
Ansprüche gegenüber Gebäudeversicherung wegen Überschwemmungsschaden
- LG Köln, 29.11.2023 - 20 O 16/23
Wohngebäudeversicherung - Überflutung des versicherten Grundstücks
- LG Aachen, 24.08.2012 - 9 O 1/12
Anspruch auf Entschädigungsleistung einer Wohngebäudeversicherung bei …
- LG Cottbus, 28.08.2020 - 6 O 579/18
- OLG Bamberg, 30.06.2020 - 1 U 269/19
Berufung, Versicherungsbedingungen, Rechtsfehler, Nachweis, Rechtsverletzung, …
- OLG Bamberg, 11.03.2013 - 1 U 161/12
Wohngebäudeversicherung - Überschwemmung/Überflutung des Versicherungsgrundstücks
- KG, 13.04.2021 - 6 U 28/20
Umfang der Einstandspflicht eines Hausratsversicherers für Nässeschäden
- LG Aachen, 22.08.2014 - 9 O 129/14
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem …
- AG Rendsburg, 08.11.2007 - 18 C 283/07
Wohngebäudeversicherung - Darlegungslast für Überschwemmungsschaden
- LG Münster, 22.08.2017 - 115 O 212/15
Elementarschadenversicherung - Voraussetzungen einer Überschwemmung
- LG Offenburg, 27.05.2015 - 2 O 350/14
Wohngebäudeversicherung: Überschwemmung durch Eindringen von im Boden …