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   OLG Frankfurt, 30.11.2005 - 7 U 178/04   

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https://dejure.org/2005,4795
OLG Frankfurt, 30.11.2005 - 7 U 178/04 (https://dejure.org/2005,4795)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.11.2005 - 7 U 178/04 (https://dejure.org/2005,4795)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. November 2005 - 7 U 178/04 (https://dejure.org/2005,4795)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 AUB, § 11 Abs 4 AUB
    Leistungspflicht der Unfallversicherung: Nichtberücksichtigung zukünftiger Hüftprothese bei Bemessung des Invaliditätsgrades

  • IWW
  • Judicialis

    AUB 88 § 7; ; AUB 88 § 11 Abs. 4

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 7; AUB 88 § 11 Abs. 4
    Künstliches Hüftgelenk ist bei Bemessung des Invaliditätsgrades zu berücksichtigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 88 § 7; AUB 88 § 11 Abs. 4
    Implantation eines künstlichen Hüftgelenks - Bemessung des Invaliditätsgrades

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung des Merkmals "Teilleistung" in § 266 BGB bei Nichteinlösung eines Schecks; Verwendung eines Schecks zur Leistung einer Invaliditätsentschädigung in geringerer als vom Gläubiger begehrten Höhe; Anforderungen an die Sachurteilsvoraussetzung des ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Autounfall schwer verletzt - Streit mit der Insassenunfallversicherung um die Höhe der Invaliditätsentschädigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 533
  • VersR 2006, 1488
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.10.1990 - IV ZR 178/89

    Anwendung der Gliedertaxe auf eine Hüftkopfnekrose

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2005 - 7 U 178/04
    Nachträgliche Verbesserungen oder Verschlechterungen sind nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH VersR 1988, 798; BGH VersR 1990, 478; BGH VersR 1991, 57; BGH, Urteil vom 20.04.2005 - IV ZR 237/03).

    Anders als bei der Implantation eines Fremdgliedes anstelle etwa eines verlorenen Beines geht es bei der Implantation eines Hüftgelenks um die Frage der dauerhaften Wiederherstellung der Gebrauchsfähigkeit (vgl. auch BGH r+s 1991, 68; Wl 1984, 74).

  • BGH, 13.04.1988 - IVa ZR 303/86

    Invaliditätsentschädigung - Gesundheitszustandsprognose - Verlaufsprognose

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2005 - 7 U 178/04
    Nachträgliche Verbesserungen oder Verschlechterungen sind nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH VersR 1988, 798; BGH VersR 1990, 478; BGH VersR 1991, 57; BGH, Urteil vom 20.04.2005 - IV ZR 237/03).
  • BGH, 28.02.1990 - IV ZR 36/89

    Umfang der Berufsunfähigkeit bei einer Hüftgelenksimplantation

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2005 - 7 U 178/04
    Nachträgliche Verbesserungen oder Verschlechterungen sind nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH VersR 1988, 798; BGH VersR 1990, 478; BGH VersR 1991, 57; BGH, Urteil vom 20.04.2005 - IV ZR 237/03).
  • BGH, 10.05.2001 - XII ZR 60/99

    Stillschweigende Annahme eines Abfindungsangebots

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2005 - 7 U 178/04
    In der Übersendung der Schecks lag nach beiden Begleitschreiben nicht das Angebot eines Erlasses bezüglich der restlichen geltend gemachten Summe, so dass der Kläger nicht Gefahr lief, bei Präsentierung der Schecks in die von ihm befürchtete Erlassfalle zu geraten (vgl. hierzu BGH NJW 2001, 2324).
  • BGH, 20.04.2005 - IV ZR 237/03

    Bewertung der Invalidität bei nicht abgeschlossener Heilbehandlung in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2005 - 7 U 178/04
    Nachträgliche Verbesserungen oder Verschlechterungen sind nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH VersR 1988, 798; BGH VersR 1990, 478; BGH VersR 1991, 57; BGH, Urteil vom 20.04.2005 - IV ZR 237/03).
  • BGH, 08.07.1981 - IVa ZR 192/80

    Berücksichtigung von innerhalb von drei Jahren vom Unfalltage ab noch nicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2005 - 7 U 178/04
    Da eine Heilbehandlung des Sohnes des Klägers durch Vornahme einer Hüftgelenksimplantation im danach maßgeblichen Zeitraum von drei Jahren ab dem Unfallereignis nicht eingeleitet worden ist, ist für die Bemessung des Invaliditätsgrades allein auf den drei Jahre nach Unfall vorliegenden und prognostizierbaren Dauerzustand abzustellen, während nachträgliche Veränderungen, mögen sie positiv oder negativ sein, nicht zu berücksichtigen sind (vgl. auch BGH VersR 1981, 1151).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2018 - 3 U 235/16

    Zu den Anforderungen an die ärztliche Feststellung der Invalidität innerhalb der

    Dies gilt auch, wenn unfallbedingte Umstände (gesteigerte Verschleiß- oder Arthroserisiken), die bei Fristablauf noch nicht beeinträchtigten, sich später verwirklichen und dauerhaft Beschwerden machen (vgl. OLG Frankfurt VersR 2006, 1488), selbst wenn eine solche Entwicklung zu erwarten war (vgl. Prölss/Martin/Knappmann, VVG, 30. Auflage 2018, AUB 2010, Ziffer 2 Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 05.02.2018 - 3 U 235/16

    Unfallversicherung - Fristwahrende Invaliditätsfeststellung

    Dies gilt auch, wenn unfallbedingte Umstände (gesteigerte Verschleiß- oder Arthroserisiken), die bei Fristablauf noch nicht beeinträchtigten, sich später verwirklichen und dauerhaft Beschwerden machen (vgl. OLG Frankfurt VersR 2006, 1488), selbst wenn eine solche Entwicklung zu erwarten war (vgl. Prölss/Martin/Knappmann, VVG, 30. Auflage 2018, AUB 2010, Ziffer 2 Rn. 10).
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