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   BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06   

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https://dejure.org/2007,855
BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06 (https://dejure.org/2007,855)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2007 - IV ZR 252/06 (https://dejure.org/2007,855)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2007 - IV ZR 252/06 (https://dejure.org/2007,855)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer den Versicherungsschutz ausschließenden Klausel bei einer Invaliditäts-Zusatzversicherung; Auslegung von allgemeinen Versicherungsbedingungen

  • Judicialis

    BGB § 307 Bk; ; VVG § 16; ; VVG § 34a

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 307; VVG § 16; VVG § 34 a
    Unwirksame Ausschlussklausel für Invalidität wegen angeborener oder im ersten Lebensjahr in Erscheinung getretener Krankheiten

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307; VVG § 16 § 34a
    Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für aufgrund angeborener Krankheiten aufgetretener Indvalidität in einer Invaliditäts-Zusatzversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Invaliditäts-Zusatzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • rechtsindex.de (Pressemitteilung)

    Ausschluss in Kinderunfallversicherung zum Teil unwirksam

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung - Ausschluss von Leistungen für Invalidität aufgrund angeborener Krankheiten ist unwirksam

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Kinderversicherungen: Mehr Leistung für die Kleinen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kinderinvaliditätsversicherung: Klauselausschluss angeborener Krankheiten ist unwirksam

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ausschluss in Kinderunfallversicherung zum Teil unwirksam

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Invaliditätsversicherung - BGH erklärt Klausel zum Ausschluss angeborener Krankheiten für unwirksam

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Invaliditätsversicherung muss trotz angeborener Krankheit leisten

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Invaliditätsversicherung muss trotz angeborener Krankheit leisten, Unwirksamkeit des Ausschlusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 189
  • MDR 2008, 83
  • FamRZ 2008, 49 (Ls.)
  • VersR 2007, 1690
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 109/93

    Wirksamkeit eines formularmäßigen Leistungsausschlusses in der

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06
    Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 2. März 1994 - IV ZR 109/93 - VersR 1994, 549) habe nicht entschieden, dass Leistungsausschlüsse generell eine unzulässige Aushöhlung des Versicherungsschutzes darstellten, wenn sie keine rein temporären nach ihrem Entstehungszeitpunkt eingegrenzten Risiken, sondern solche beträfen, die bereits vor Vertragsschluss angelegt, dem Versicherungsnehmer indes nicht bekannt gewesen seien und daher auch bei wahrheitsgemäßen Angaben nicht hätten berücksichtigt werden können.

    Da sich Leistungsfreiheit aber nur aus einer (schuldhaft begangenen) Verletzung der Anzeigeobliegenheit herleiten lässt, kann er, wenn er die Möglichkeit zur Risikoprüfung genutzt hat, nur dann zurücktreten, wenn ein dem Versicherungsnehmer bekannter Gefahrumstand ihm - gefragt oder ungefragt - nicht mitgeteilt worden ist (vgl. Senatsurteile vom 2. März 1994 - IV ZR 109/93 - VersR 1994, 549 unter 2 b; vom 7. Februar 1996 - IV ZR 155/95 - VersR 1996, 486 unter 3).

    Wenn die Leistungspflicht des Versicherers nicht mehr davon abhängen soll, dass er nach eigenverantwortlicher Abschätzung der ihm vom Versicherungsnehmer offenbarten Gefahrenlage die Absicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen eines von beiden Parteien nur für möglich gehaltenen zukünftigen Ereignisses (hier: Eintritt der Invalidität) übernommen hat, wäre zugleich seine Hauptleistungspflicht unzulässig ausgehöhlt (vgl. Senatsurteil vom 2. März 1994 aaO unter 2 c); auch deshalb ist die Klausel unwirksam.

  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06
    Die Vorschrift hindert eine richterliche Inhaltskontrolle hingegen nicht, wenn die betreffende Klausel nach ihrem Wortlaut und erkennbaren Zweck das vom Versicherer gegebene Hauptleistungsversprechen lediglich einschränkt, verändert, ausgestaltet oder sonst modifiziert (BGHZ 141, 137, 141; 142, 103, 109 f.).

    Ist der Verwender diesem Gebot nicht gefolgt, liegt schon darin eine unangemessene Benachteiligung des anderen Vertragspartners (BGHZ 136, 394, 401 f.; 141, 137, 143; 147, 354, 361 f.).

  • BGH, 09.07.2003 - IV ZR 74/02

    Unklarheit der Gliedertaxe in der Unfallversicherung

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06
    Unklar gemäß § 305c Abs. 2 BGB sind Klauseln, bei denen nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel bleibt und mindestens zwei Auslegungen rechtlich vertretbar sind (BGHZ 112, 65, 68 f.; Senatsurteil vom 9. Juli 2003 - IV ZR 74/02 - VersR 2003, 1163 unter II 2 c).
  • BGH, 07.02.1996 - IV ZR 155/95

    Auslegung und Wirksamkeitsprüfung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen;

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06
    Da sich Leistungsfreiheit aber nur aus einer (schuldhaft begangenen) Verletzung der Anzeigeobliegenheit herleiten lässt, kann er, wenn er die Möglichkeit zur Risikoprüfung genutzt hat, nur dann zurücktreten, wenn ein dem Versicherungsnehmer bekannter Gefahrumstand ihm - gefragt oder ungefragt - nicht mitgeteilt worden ist (vgl. Senatsurteile vom 2. März 1994 - IV ZR 109/93 - VersR 1994, 549 unter 2 b; vom 7. Februar 1996 - IV ZR 155/95 - VersR 1996, 486 unter 3).
  • BGH, 08.10.1997 - IV ZR 220/96

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Satzungen von

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06
    Ist der Verwender diesem Gebot nicht gefolgt, liegt schon darin eine unangemessene Benachteiligung des anderen Vertragspartners (BGHZ 136, 394, 401 f.; 141, 137, 143; 147, 354, 361 f.).
  • BGH, 21.09.1983 - IVa ZR 165/81

    Umfang der Ausschlußklausel

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06
    Es ist für den Versicherungsnehmer - selbst bei enger Auslegung, wie sie für Ausschlussklauseln geboten ist (BGHZ 88, 228, 231) - daher nicht ohne weiteres durchschaubar, wann er Versicherungsschutz erwarten kann und wann dieser ausgeschlossen sein soll.
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06
    Ist der Verwender diesem Gebot nicht gefolgt, liegt schon darin eine unangemessene Benachteiligung des anderen Vertragspartners (BGHZ 136, 394, 401 f.; 141, 137, 143; 147, 354, 361 f.).
  • BGH, 04.07.1990 - VIII ZR 288/89

    Formularmäßiges Verbot der Untervermietung von Leasingobjekten

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06
    Unklar gemäß § 305c Abs. 2 BGB sind Klauseln, bei denen nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel bleibt und mindestens zwei Auslegungen rechtlich vertretbar sind (BGHZ 112, 65, 68 f.; Senatsurteil vom 9. Juli 2003 - IV ZR 74/02 - VersR 2003, 1163 unter II 2 c).
  • BGH, 25.01.1989 - IVa ZR 189/87

    Leistungsausschluß bei Arbeitsunfähigkeit in der Unfallversicherung

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06
    Wenn die versicherte Person bereits invalide ist, kann sie für die Zukunft gegen dieses Risiko nicht (mehr) versichert werden (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1989 - IVa ZR 189/87 - VersR 1989, 351 unter 1).
  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06
    Die Vorschrift hindert eine richterliche Inhaltskontrolle hingegen nicht, wenn die betreffende Klausel nach ihrem Wortlaut und erkennbaren Zweck das vom Versicherer gegebene Hauptleistungsversprechen lediglich einschränkt, verändert, ausgestaltet oder sonst modifiziert (BGHZ 141, 137, 141; 142, 103, 109 f.).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

  • BGH, 06.07.2016 - IV ZR 44/15

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit einer Regelung über die Herabsetzung des

    Eine Klausel muss nicht nur in ihrer Formulierung für den durchschnittlichen Vertragspartner verständlich sein, sondern darüber hinaus die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (Senatsurteile vom 11. Juli 2012 - IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39 Rn. 40; vom 26. September 2007 - IV ZR 252/06, VersR 2007, 1690 Rn. 16; vom 23. Februar 2005 - IV ZR 273/03, BGHZ 162, 210, 213 f. unter II 2; vom 8. Oktober 1997 - IV ZR 220/96, BGHZ 136, 394, 401 unter 3 b).
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Dieses verlangt vom Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen, dass die Rechte und Pflichten des Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar dargestellt sind und die Klauseln darüber hinaus die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (Senatsurteile vom 26. September 2007 - IV ZR 252/06, VersR 2007, 1690 Rn. 16; vom 23. Februar 2005 - IV ZR 273/03, BGHZ 162, 210, 213 f.; vom 8. Oktober 1997 - IV ZR 220/96, BGHZ 136, 394, 401).
  • BGH, 26.03.2014 - IV ZR 422/12

    Betriebshaftpflichtversicherung für einen Ofenbaumeister: Haftung des

    Diese Vorschrift hindert eine richterliche Inhaltskontrolle nur dann nicht, wenn die betreffende Klausel nach ihrem Wortlaut und erkennbaren Zweck das vom Versicherer gegebene Hauptleistungsversprechen lediglich einschränkt, verändert, ausgestaltet oder sonst modifiziert (vgl. nur Senatsurteile vom 26. September 2007 - IV ZR 252/06, VersR 2007, 1690 Rn. 13 und vom 13. Juli 1994 - IV ZR 107/93, BGHZ 127, 35, 41).
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