Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.06.2008 - I-9 U 226/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5119
OLG Köln, 10.06.2008 - I-9 U 226/07 (https://dejure.org/2008,5119)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.06.2008 - I-9 U 226/07 (https://dejure.org/2008,5119)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Juni 2008 - I-9 U 226/07 (https://dejure.org/2008,5119)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,5119) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    AKB § 12 Abs. 1 I b); ; AKB § 7 V Abs. 4; ; VVG § 6 Abs. 3 a. F.

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 7 ; VVG a. F. § 6
    Eine ordnungsgemäße Belehrung des VN setzt die drucktechnische Hervorhebung des Textes voraus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Aufklärung über die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugteilversicherung; Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Aufklärung über die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugteilversicherung; Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kaskoversicherung - Obliegenheitsverletzungen - Schadenanzeige - Versicherungsthemen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 251
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 152/05

    Anforderungen an die Belehrung über die Folgen einer Verletzung der

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 226/07
    Die Belehrung in dem Fragebogen mit Datum vom 28.09.2006 genügt zwar den Anforderungen, die der Bundesgerichtshof an den Inhalt einer Belehrung stellt, denn die von der Beklagten gewählte Formulierung ist "klar und unmissverständlich" (so schon BGH VersR 1973, 174) und "inhaltlich zutreffend" (BGH VersR 1998, 447 f; VersR 2007, 683), jedoch ist die drucktechnische Gestaltung nicht ausreichend.

    Zwar kann das Bedürfnis einer erneuten Belehrung entfallen, wenn der Versicherungsnehmer einmal ordnungsgemäß belehrt worden ist (vgl. BGH VersR 2007, 683); zum Zeitpunkt des Ausfüllens des Fragebogens am 28.09.2006 war der Kläger aber nicht ordnungsgemäß belehrt.

  • BGH, 13.12.1995 - IV ZR 54/95

    Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 226/07
    Dieses "äußere Bild", für das der Versicherungsnehmer beweispflichtig ist, ist dann gegeben, wenn ein Kraftfahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten Zeitpunkt abgestellt wird und es dort später nicht mehr vorgefunden wird (BGH VersR 1991, 1047 ; VersR 1995, 909; VersR 1996, 319; 1997, 53).
  • OLG Köln, 06.02.2001 - 9 U 151/00
    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 226/07
    Zwar besteht die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, den Versicherer wahrheitsgemäß und vollständig über solche Umstände zu unterrichten, die für die Feststellung des Hergangs des Schadenereignisses und die Höhe des Schadens von Bedeutung sind, auch im Hinblick auf die Laufleistung (vgl. Senat, r+s 1998, 320; r+s 2001, 278); die Obliegenheitsverletzung war allerdings nicht generell geeignet, die Interessen der Beklagten als Versicherer ernsthaft zu gefährden.
  • OLG Hamm, 16.03.1998 - 6 U 161/97

    Anforderung an Belehrung in Schadensanzeige

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 226/07
    Das OLG Nürnberg (VersR 1996, 746) und das OLG Hamm (VersR 1999, 89) haben entschieden, dass eine Belehrung, die in gleicher Größe gedruckt ist wie die Formularfragen und sich aus dem Text des Formulars nicht hervorhebt, nicht ausreichend ist.
  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 226/07
    Für diesen (Mindest-) Sachverhalt muss der Versicherungsnehmer aber den Vollbeweis erbringen (BGH VersR 1993, 571).
  • BGH, 20.12.1972 - IV ZR 57/71

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 226/07
    Die Belehrung in dem Fragebogen mit Datum vom 28.09.2006 genügt zwar den Anforderungen, die der Bundesgerichtshof an den Inhalt einer Belehrung stellt, denn die von der Beklagten gewählte Formulierung ist "klar und unmissverständlich" (so schon BGH VersR 1973, 174) und "inhaltlich zutreffend" (BGH VersR 1998, 447 f; VersR 2007, 683), jedoch ist die drucktechnische Gestaltung nicht ausreichend.
  • OLG Nürnberg, 11.05.1995 - 8 U 3815/94

    Versicherungsverlust wegen Falschangaben

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 226/07
    Das OLG Nürnberg (VersR 1996, 746) und das OLG Hamm (VersR 1999, 89) haben entschieden, dass eine Belehrung, die in gleicher Größe gedruckt ist wie die Formularfragen und sich aus dem Text des Formulars nicht hervorhebt, nicht ausreichend ist.
  • BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90

    Anforderungen an die Führung des Beweises der Vortäuschung eines

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 226/07
    Dieses "äußere Bild", für das der Versicherungsnehmer beweispflichtig ist, ist dann gegeben, wenn ein Kraftfahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten Zeitpunkt abgestellt wird und es dort später nicht mehr vorgefunden wird (BGH VersR 1991, 1047 ; VersR 1995, 909; VersR 1996, 319; 1997, 53).
  • BGH, 20.12.1968 - IV ZR 510/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 226/07
    In Ansehung der ebenfalls vom Bundesgerichtshof gewählten Formulierung, dass "der Versicherungsnehmer durch einen äußerlich auffallenden und allgemein verständlichen Hinweis auf dem Fragebogen oder einem Begleitzettel ausdrücklich belehrt werden muss" (NJW 1969, 607), ist mit den Oberlandesgerichten Nürnberg, Hamm und Oldenburg eine drucktechnische Hervorhebung zu fordern, der die Belehrung der Beklagten in dem Fragebogen vom 28.09.2006 nicht gerecht wird.
  • OLG Saarbrücken, 20.04.2005 - 5 U 506/04

    Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Kaskoversicherung: Frage nach dem

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 226/07
    Es sind aber nur solche Abweichungen der Kilometerleistung generell geeignet, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, die mehr als 10 % betragen (vgl. Senat r+s 1994, 401; 2001, 278; OLG Saarbrücken, r+s 2005, 322); denn es liegt auf der Hand, dass sich eine solche Kilometerdifferenz nicht nur marginal auf den Kaufpreis auswirkt.
  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97

    Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes

  • OLG Köln, 10.02.1998 - 9 U 174/97

    Versicherung Kaskoversicherung Aufklärungsobliegenheit Kilometerleistung

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

  • BGH, 16.10.1996 - IV ZR 154/95

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls beim Kauf eines Gebrauchtwagens

  • OLG Oldenburg, 28.10.1998 - 2 U 175/98

    Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der

  • OLG Köln, 19.04.1994 - 9 U 141/94

    Vorübergehende Nutzung eines Fahrzeuges; Repräsentant des Versicherungsnehmers;

  • BGH, 09.01.2013 - IV ZR 197/11

    Firmenschutzversicherung unter Einschluss von Schäden durch Einbruchsdiebstahl:

    bb) Bereits in der Relevanzrechtsprechung war allgemein anerkannt, dass die Belehrung sowohl drucktechnisch als auch hinsichtlich ihrer Platzierung so ausgestaltet werden musste, dass sie für den Versicherungsnehmer nicht zu übersehen war (Römer aaO Rn. 64; BGH, Urteil vom 8. Mai 1967 - II ZR 17/65, BGHZ 48, 7, 9), sich insbesondere vom übrigen Text desselben Dokuments durch eine andersartige drucktechnische Gestaltung (OLG Köln VersR 2009, 251, 252; OLG Nürnberg ZfSch 1995, 338) abhob.
  • OLG Bremen, 10.10.2011 - 3 U 13/11

    Anforderungen an den Abschluss eines vorgerichtlichen Vergleichs über die

    Insbesondere genügt für die "gesonderte Mitteilung" ein drucktechnisch hervorgehobener Absatz am Ende eines Fragebogens (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10.06.2008, 9 U 226/07, r+s 2008, 506, zur alten Rechtslage) und dementsprechend auch am Ende eines Schreibens, mit dem diverse "Fragen zur Sachverhaltsaufklärung" formuliert werden.
  • OLG Dresden, 20.08.2018 - 4 W 600/18

    Rechtsfolgen der Erteilung eines Versicherungsscheins zu Gunsten des Kreditgebers

    Insbesondere genügt für die "gesonderte Mitteilung" ein drucktechnisch hervorgehobener Absatz am Ende eines Fragebogens (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 10. Oktober 2011 - 3 U 13/11 -, Rn. 39, juris; vgl. OLG Köln, Urteil vom 10.06.2008, 9 U 226/07, r+s 2008, 506, zur alten Rechtslage) und dementsprechend auch am Ende eines Schreibens, mit dem der Antragsteller gebeten wurde, dem beauftragten Sachverständigen die mit separatem Schreiben angeforderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
  • LG Bonn, 12.11.2013 - 10 O 151/13

    Entschädigung aus einer Vollkaskoversicherung wegen Diebstahls eines PKW im Falle

    Nach einer Entscheidung des OLG Köln (OLG Köln r+s 2008, 506) genügt es zwar nicht, wenn über dem Unterschriftenfeld ohne optische Hervorhebung eine Belehrung erfolgt, vorliegend ist in der Schadensmeldung (Anl. K5, Seite 2) jedoch fast die ganze Seite mit der Belehrung gemäß § 28 Abs. 4 VVG ausgefüllt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht