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   BGH, 13.04.2011 - IV ZR 36/10   

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https://dejure.org/2011,7376
BGH, 13.04.2011 - IV ZR 36/10 (https://dejure.org/2011,7376)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2011 - IV ZR 36/10 (https://dejure.org/2011,7376)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2011 - IV ZR 36/10 (https://dejure.org/2011,7376)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 286 ZPO, § 287 ZPO, Art 103 Abs 1 GG
    Unfallversicherung: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Absehen von einer weiteren Begutachtung; Beweismaßstab für die Unfallbedingtheit einer dauernden Beeinträchtigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beweispflicht hinsichtlich eines unfallbedingten ersten Gesundheitsschadens und hinsichtlich einer die Invalidität begründende dauernde gesundheitliche Beeinträchtigung

  • rewis.io

    Unfallversicherung: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Absehen von einer weiteren Begutachtung; Beweismaßstab für die Unfallbedingtheit einer dauernden Beeinträchtigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Unfallversicherung: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Absehen von einer weiteren Begutachtung; Beweismaßstab für die Unfallbedingtheit einer dauernden Beeinträchtigung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 286; ZPO § 287
    Unfallbedingtheit einer bewiesenen dauernden Beeinträchtigung kann bei feststehender erster Unfallverletzung nach § 287 ZPO bewiesen werden

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Unfallversicherung - Feststellung des Unfalltodes bei Todesfallleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286; ZPO § 287; ZPO § 412
    Beweispflicht hinsichtlich eines unfallbedingten ersten Gesundheitsschadens und hinsichtlich einer die Invalidität begründende dauernde gesundheitliche Beeinträchtigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gehörsverletzung (Aufklärung von Invaliditätsgrad)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 1171
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 15.07.1993 - 3Z BR 128/93

    Anspruch auf Berichtigung eines Vornamens im Geburtenbuch bei Stellung des

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - IV ZR 36/10
    Die Anforderungen, die in einer solchen Situation an das Führen des Gegenbeweises gestellt werden, sind allerdings höher, als dies gewöhnlich der Fall ist; sie können bei § 415 ZPO grundsätzlich sogar bis zum vollen Beweis des Gegenteils gehen (so ausdrücklich Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 15.07.1993, Az. 3Z BR 128/93; s.a. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.08.2009, Az. 7 MS 72/09 = BeckRS 2009, 38747).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2017 - 2 (4) Ss 401/16

    Strafbarkeit eines Bestatters und eines Pathologen in Baden-Württemberg wegen

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - IV ZR 36/10
    Bei dem Leichenschauschein handelt es sich um eine öffentliche Urkunde gemäß § 415 ZPO, der eine besondere Beweiskraft im Sinne des öffentlichen Glaubens zukommt (s. Ulsenheimer, in: Laufs/Kern/Rehborn, Handbuch des Arztrechts, 5. Aufl. 2019, § 134 Rn. 37; so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.01.2017, Az. 2 (4) Ss 401/16 = NJOZ 2018, 914 mit Verweis auf RGSt 22, 406).
  • BGH, 20.06.2002 - IX ZR 177/99

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache im Anfechtungsprozeß;

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - IV ZR 36/10
    Die Behauptung von bloßen Vermutungen steht der Durchführung einer Beweiserhebung dabei grundsätzlich nicht entgegen; eine Partei kann im Zivilprozess Tatsachen behaupten, über die sie keine genaue Kenntnis haben kann, die sie aber nach Lage der Dinge für wahrscheinlich hält (BGH, Urteil vom 20.06.2002, Az. IX ZR 177/99 = NJW-RR 2002, 1419).
  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07

    Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - IV ZR 36/10
    Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Gerichts erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (BGH, Urteil vom 8.07.2008, Az. VI ZR 274/07 = NJW 2008, 2845).
  • BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen unterlassener Einholung

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - IV ZR 36/10
    Nicht nachzukommen ist jedoch einem Beweisantritt, wenn die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt hat, sodass er nicht dem Beweis vorgetragener Tatsachen zu dienen bestimmt ist, sondern stattdessen die Ausforschung von Tatsachen zum Inhalt hat (BVerfG, Beschluss vom 10.02.2009, Az. 1 BvR 1232/07 = NJW 2009, 1585).
  • OVG Niedersachsen, 28.08.2009 - 7 MS 72/09

    Folgen eines Einverständnisses mit der Inanspruchnahme eines Grundstückstücks für

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - IV ZR 36/10
    Die Anforderungen, die in einer solchen Situation an das Führen des Gegenbeweises gestellt werden, sind allerdings höher, als dies gewöhnlich der Fall ist; sie können bei § 415 ZPO grundsätzlich sogar bis zum vollen Beweis des Gegenteils gehen (so ausdrücklich Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 15.07.1993, Az. 3Z BR 128/93; s.a. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.08.2009, Az. 7 MS 72/09 = BeckRS 2009, 38747).
  • BGH, 22.06.1977 - IV ZR 128/75

    Feststellung der Eintrittspflicht des Unfallversicherers - Unfall als Ursache für

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - IV ZR 36/10
    Hierbei reicht es aus, wenn als Ursache für den Tod der versicherten Person nur solche Geschehensabläufe in Betracht kommen, die den Unfallbegriff erfüllen (BGH, Urteil vom 22.06.1977, Az. IV ZR 128/75 = BeckRS 2008, 19035).
  • OLG Karlsruhe, 30.12.2016 - 12 U 97/16

    Private Unfallversicherung: Bemessung des Invaliditätsgrades bei Komplettruptur

    Allerdings genügt auch nach diesem erleichterten Beweismaßstab die bloße Möglichkeit eines Ursachenzusammenhangs von Unfallereignis einerseits und fortdauernder Krankheit oder Invalidität andererseits nicht, sondern es ist jedenfalls eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erforderlich (BGH VersR 2011, 1171 mwN.).Wenn Beeinträchtigungen erstmals nach einem Unfall auftreten, spricht eine Vermutung für eine (Mit-)Kausalität des Unfallereignisses.
  • OLG Hamm, 20.06.2018 - 20 U 16/18

    Grenzen der Pflicht zur Beratungsdokumentation

    Denn auch nach diesem erleichterten Beweismaßstab genügt die - hier bestehende - bloße Möglichkeit der behaupteten Tatsache nicht, sondern es ist jedenfalls eine - hier nicht gegebene - überwiegende Wahrscheinlichkeit erforderlich (vgl. BGH Beschl. v. 13.4.2011 - IV ZR 36/10, VersR 2011, 1171 Rn. 12 f.) .

    Denn auch nach diesem erleichterten Beweismaßstab genügt die - hier bestehende - bloße Möglichkeit der behaupteten Tatsache nicht, sondern es ist jedenfalls eine - hier nicht gegebene - überwiegende Wahrscheinlichkeit erforderlich (vgl. BGH Beschl. v. 13.4.2011 - IV ZR 36/10, VersR 2011, 1171 Rn. 12 f.) .

  • OLG Saarbrücken, 02.10.2019 - 5 U 97/18

    Unfallbedingte Invalidität bei mitursächlicher Vorschädigung

    Diesbezüglich kann auch mit hinreichend gesicherter überwiegender Wahrscheinlichkeit (§ 287 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - IV ZR 36/10, VersR 2011, 1171) angenommen werden, dass die Invalidität durch den Unfall zumindest mitverursacht worden ist, was für die Annahme eines unfallbedingten Dauerschadens genügt.
  • OLG Saarbrücken, 20.11.2020 - 5 U 106/19

    1. Zum Nachweis eines unfallbedingten Dauerschadens - hier: Beschwerden nach

    Für den Nachweis eines unfallbedingten ersten Gesundheitsschadens und die eine Invalidität begründende dauernde gesundheitliche Beeinträchtigung gilt der Maßstab des § 286 ZPO (BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - IV ZR 36/10, VersR 2011, 1171; Senat, Urteil vom 2. Oktober 2019 - 5 U 97/18, VersR 2020, 285); dieser erfordert die Überzeugung des Richters von der zu beweisenden Tatsache im Sinne eines für das praktische Leben brauchbaren Grades von Gewissheit, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2008 - VI ZR 274/07, VersR 2008, 1126; Senat, Urteil vom 21. März 2018 - 5 U 59/16, ZfS 2018, 700).

    Dagegen gilt für den Beweis der kausalen Verknüpfung dieser beiden Umstände der erleichterte Maßstab des § 287 ZPO, der für die tatrichterliche Überzeugungsbildung eine überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit gegenüber anderen Geschehensabläufen ausreichen lässt (BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - IV ZR 36/10, VersR 2011, 1171; Urteil vom 23. Juni 2004 - IV ZR 130/03, BGHZ 159, 360; Senat, Urteil vom 2. Oktober 2019 - 5 U 97/18, VersR 2020, 285).

  • LG Darmstadt, 25.02.2021 - 28 O 129/19
    Für die Tatbestandsmerkmale des Unfallbegriffs, die Gesundheitsschädigung und die Unfallfolgen ist der Vollbeweis gemäß § 286 ZPO zu führen (BGH, Beschluss vom 13.04.2011, Az. IV ZR 36/10 = BeckRS 2011, 11533).

    Für die Kausalität, also die Behauptung, dass der Gesundheitsschaden durch das Unfallereignis herbeigeführt worden ist, genügt das Beweismaß des § 287 ZPO (BGH, Beschluss vom 13.04.2011, Az. IV ZR 36/10 = BeckRS 2011, 11533).

  • OLG Frankfurt, 04.05.2016 - 7 U 259/13

    Unfallversicherung: Unfallbedingte posttraumatische Epilepsie

    Erforderlich ist vielmehr, dass ein unfallbedingter erster Gesundheitsschaden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einer die Invalidität begründenden dauernden Beeinträchtigung geführt hat (BGH, Urt. v. 13.04.2011, Az.: IV ZR 36/10, zitiert nach juris, Rdnr. 12f m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 14.01.2010 - 7 U 120/09

    Unfallversicherung: Anspruch auf eine Unfall-Rente wegen Invalidität; Umfang der

    Gegen die Entscheidung wurde Revision zum BGH unter dem Az. IV ZR 36/10 eingelegt.
  • LG Dortmund, 14.01.2016 - 2 O 209/14

    Invaliditätsansprüche bei unfallbedingter Funktionsbeeinträchtigung

    Die nach § 276 ZPO erforderliche Überzeugung (dazu BGH IV ZR 36/10, Beschluss vom 13.04.2011 = VersR 2011, 1177) des Gerichts erfordert keine absolute unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (Zöller § 286 ZPO, Rdn. 19).
  • OLG Saarbrücken, 16.12.2020 - 5 U 39/20

    1. Der erforderliche Nachweis eines Unfallereignisses ist nicht geführt, wenn

    Erst wenn diese Voraussetzungen feststehen, kann sodann für die Frage, ob geltend gemachte Folgen - hier: eine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit des Klägers - auf die unfallbedingte Gesundheitsschädigung zurückzuführen sind, von der Beweiserleichterung des § 287 ZPO Gebrauch gemacht werden (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2001 - IV ZR 205/00, VersR 2001, 1547; Beschluss vom 13. April 2011 - IV ZR 36/10, VersR 2011, 1171).
  • OLG Frankfurt, 04.05.2016 - 7 U 267/13

    Unfallversicherung: Unfallbedingtes epileptisches Anfallsleiden infolge

    Erforderlich ist vielmehr, dass ein unfallbedingter erster Gesundheitsschaden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einer die Invalidität begründenden dauernden Beeinträchtigung geführt hat (BGH, Urt. v. 13.04.2011, Az.: IV ZR 36/10, zitiert nach juris, Rdnr. 12f m.w.N.).
  • KG, 11.08.2015 - 6 U 147/13

    Private Unfallversicherung: Nachweis einer unfallbedingten Knieverletzung nebst

  • OLG München, 23.03.2022 - 25 U 200/22

    Keine Pflicht des Gerichts zur Vernehmung eines Behandlers als Zeugen zu

  • LG Würzburg, 14.02.2019 - 24 O 1454/18

    Zum Invaliditätsbeweis in der Unfallversicherung

  • LG Fulda, 15.12.2020 - 4 O 84/20
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