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   BGH, 27.06.1953 - II ZR 176/52   

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BGH, 27.06.1953 - II ZR 176/52 (https://dejure.org/1953,803)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1953 - II ZR 176/52 (https://dejure.org/1953,803)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1953 - II ZR 176/52 (https://dejure.org/1953,803)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1953, 316
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.10.1952 - II ZR 24/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.06.1953 - II ZR 176/52
    Im übrigen ist der Versicherungsnehmer auch dann, wenn der wahre Sachverhalt eine Deckungspflicht des Haftpflichtversicherers ausgelöst hat, nicht berechtigt, den Sachverhalt zu verschleiern und falsche Angaben zu machen, die geeignet sind, den Versicherer zu einer unsachgemässen Handlung des Schadensfalles zu veranlassen (BGH VersR 52, 428).
  • OLG Saarbrücken, 08.04.2003 - 3 U 159/02

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem (behaupteten)

    Da sie sich den rechtlichen Nachteil selbst zuzuschreiben hat, liegt hierin jedenfalls eine gegen § 242 BGB verstoßende unzulässige Rechtsausübung (vgl. BGH, VersR 1953, 316; Stiefel/Hofmann, aaO., § 7 AKB, Rdnr. 279; ähnlich Reiff, VersR 1990, 113 (120)).
  • BGH, 21.01.1999 - I ZR 158/96

    Einigung über Beförderungskosten zwischen einem Großverlader und einem

    Als Leistung i.S. von § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Altern. BGB kommen nur die - im Streitfall nicht vorliegenden - konstitutiven Formen des Schuldversprechens und -anerkenntnisses in Betracht (vgl. BGH, Urt. v. 27.6.1953 - II ZR 176/52, VersR 1953, 316, 318; Urt. v. 24.5.1956 - II ZR 33/55, LM Nr. 1 zu § 13 AVB f. KraftVers.; MünchKommBGB/ Lieb, 3. Aufl., § 812 Rdn. 309; Staudinger/Lorenz, BGB, 13. Bearb., § 812 Rdn. 11 f.).
  • OLG Nürnberg, 09.08.2021 - 8 U 1012/21

    Bindungswirkung eines im Haftpflichtverhältnis geschlossenen Vergleichs für das

    Nach den Umständen des vorliegenden Falles liegt in diesem Verhalten des Versicherers ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis seiner Leistungspflicht (vgl. BGH, Urteil vom 27.06.1953 - II ZR 176/52, VersR 1953, 316, 318; OLG Hamm, VersR 1981, 178).
  • LG Saarbrücken, 08.03.2010 - 14 O 222/09

    Erfolg versprechende Suchkosten sind erstattungsfähig

    Indem sie gleichwohl vorbehaltlose Schadensabrechnung erteilte, hat sie - auch unter Anlegung des hierbei gebotenen strengen Maßstabes, vgl. Stuttgart VersR 2007, 391 - erkennbar zum Ausdruck gebracht, dass sie auf die Rechtsfolgen der Obliegenheitsverletzung des Klägers verzichtet (vgl. BGH VersR 1953, 316; Prölss/Martin/Prölss a.a.O § 6 Rn. 128; MünchKomm-VVG/Wandt, § 28 Rn. 260).
  • BGH, 24.05.1956 - II ZR 33/55

    Rechtsmittel

    Denn diese Vorschrift bezieht sich nur auf abstrakte Verträge (BGH VersR 1953, 316; RGZ 108, 105; RG JW 1916, 960; Soergel BGB 8. Aufl. § 812 Anm. 11 a, c, d).

    Es kann im Ergebnis dahingestellt bleiben, ob die zwischen den Parteien zustande gekommene Einigung als ein solcher Schadensfeststellungsvertrag mit vergleichsähnlichem Charakter oder, wie das Berufungsgericht angenommen hat, eher als ein bestätigendes Anerkenntnis aufzufassen ist, dessen Bedeutung darin besteht, das Schuldverhältnis dem Streit der Parteien zu entrücken und für die Zukunft solche Einwendungen auszuschließen, die der Schuldner bei Abschluß des Schuldanerkenntnisvertrages gekannt hat (vgl. BGH VersR 1953, 316; 1951, 71).

  • OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02

    Haftpflichtversicherung: Leistungsausschluss bei Kenntnis der Mangelhaftigkeit

    Der Vorsatz anderer Personen z.B. ihrer Monteure oder Subunternehmer, für deren Fehler sie unter Umständen einzustehen hat, erfüllt den Ausschlusstatbestand nicht (BGH VersR 1953, 316; Späte a.a.O. Rdn. 208; Wussow, AHB, § 4 Rdn. 82).
  • BGH, 18.02.2004 - IV ZR 205/03

    Kenntnis von der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit in der

    Kenntnis von der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit bedeutet danach das Wissen, daß die Ware bei bestimmungsgemäßem Ge- oder Verbrauch unter gewöhnlichen Umständen eine schädigende Wirkung haben kann (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1951 - II ZR 116/50 - VersR 1952, 64 unter II; Urteil vom 27. Juni 1953 - II ZR 176/52 - VersR 1953, 316 unter 2; Urteil vom 26. Januar 1961 - II ZR 218/58 - VersR 1961, 265 unter 4; Littbarski, AHB § 4 Rdn. 388, 391; Wussow, AHB 8. Aufl. § 4 Rdn. 82; Kuwert, Allgemeine Haftpflichtversicherung 3. Aufl. Rdn. 4163; Schmalzl, Die Berufungshaftpflichtversicherung des Architekten und des Bauunternehmers, Rdn. 128; Bruck/Möller/Johannsen, VVG 8. Aufl. IV Anm. 6228).
  • BGH, 24.10.1979 - IV ZR 182/77

    Abgrenzung zwischen Risikobegrenzung und Obliegenheit eines Versicherungsnehmers

    Der Bundesgerichtshof hat zwar in mehreren Entscheidungen (VersR 1953, 316; 1958, 336; 1959, 13; 1962, 406) einen Haftungsausschluß angenommen, diese Ansicht jedoch nicht näher begründet und sich insbesondere mit der Möglichkeit, daß eine versteckte Obliegenheit vorliegen könnte, nicht auseinandergesetzt (ähnlich OLG Düsseldorf VersR 1952, 348).
  • BGH, 29.10.1959 - III ZR 160/58

    Amtspflichten der Arbeitsämter bei Arbeitsvermittlung

    Beide aber sind - wie das Berufungsgericht bereits zutreffend dargelegt hat - als "Repräsentanten" der Klägerin, für deren Verschulden sie im Rahmen des Versicherungsverhältnisses einzustehen hat, anzusehen, weil sie über die Einstellung und den Einsatz von Kraftfahrern im Betrieb der Klägerin zu befinden hatten und mithin in den Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko (Kfz-Haftpflicht) gehört, auf Grund eines Vertretungsoder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle der Klägerin als Versicherungsnehmerin getreten sind (RGZ 135, 370, 371; BGH VersR 1952, 428; 1953, 316; 1957, 386).
  • OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 7 U 313/93

    Positive Kenntnis; Mangelhaftigkeit; Werkleistung; Gasherd; Technische

    Vielmehr ist genügend, aber auch erforderlich die positive Kenntnis von der Mangelhaftigkeit und der Schädlichkeit der Waren, Erzeugnisse oder Arbeiten, Fahrlässigkeit genügt dagegen selbst bei groben Fehlern nicht (ÖOGH VersR 1975, 75, 76; BGH VersR 1961, 265, 266; BGH VersR 1953, 316, 317; BGH VersR 1952, 64; OLG Hamm VersR 1993, 1474, 1475).
  • BGH, 27.10.1966 - II ZR 209/64

    Verweigerung des Versicherungsschutzes - Verletzung der Aufklärungspflicht durch

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