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   BGH, 09.05.1955 - II ZR 290/53   

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BGH, 09.05.1955 - II ZR 290/53 (https://dejure.org/1955,3478)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1955 - II ZR 290/53 (https://dejure.org/1955,3478)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1955 - II ZR 290/53 (https://dejure.org/1955,3478)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1955, 339
  • DB 1955, 555
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 16.10.1923 - VII 18/23

    Feuerversicherung. ; Deckungszusage.

    Auszug aus BGH, 09.05.1955 - II ZR 290/53
    Es entspricht sogar in aller Regel dem Willen der Vertragsparteien, den sofortigen Versicherungsschutz während der ganzen Dauer der angebahnten Vertragsverhandlungen gelten und ihn erst mit deren endgültigem Scheitern erlöschen zu lassen (RGZ 107, 198 [200]; OLG Düsseldorf JRPrV 1934, 253; Bruck-Möller a.a.O. § 1 Anm. 92 und 104).
  • RG, 12.05.1933 - VII 1/33

    1. Zur Frage der Wahrung der bei der Feuerversicherung für die Anzeigeerstattung

    Auszug aus BGH, 09.05.1955 - II ZR 290/53
    Sie konnte aber nicht die Wirksamkeit der rechtlich selbständigen Abrede über die vorläufige Deckung beeinträchtigen (RGZ 140, 318 [321]; OLG Köln VA 1933 Nr. 2552; Bruck-Möller a.a.O. § 1 Anm. 102).
  • BGH, 03.04.1996 - IV ZR 152/95

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Begrenzung für den vorläufigen

    Das gilt insbesondere, wenn beide Teile zum Abschluß eines Versicherungsvertrages bereit sind, bis zu einer endgültigen Einigung aber noch Meinungsverschiedenheiten über einige Vertragspunkte ausgeräumt werden müssen (BGH, Urteil vom 9. Mai 1955 - II ZR 290/53 - VersR 1955, 339 unter 1).
  • BGH, 25.06.1956 - II ZR 101/55

    Doppelkarte

    Richtig ist allerdings die Ansicht des Berufungsgerichts, daß es für die Leistungspflicht des Versicherers aus der vorläufigen Deckungszusage regelmäßig ohne Bedeutung ist, ob der endgültige Versicherungsvertrag zustande kommt oder nicht (vgl. BGH VersR 1955, 339, 738).
  • BGH, 21.12.1981 - II ZR 76/81

    Deckungszusage eines Kaskoversicherers - Hinweis auf die Allgemeinen

    Denn mit der Deckungszusage des Versicherers wird ein rechtlich selbständiger Vertrag mit dem Versicherungsnehmer begründet, dessen Inhalt sich aus den Vereinbarungen, welche die Parteien getroffen haben, ergibt (Senatsurt. v. 9. Mai 1955 - II ZR 290/53, VersR 1955, 339, 340) und der deshalb nicht notwendig mit dem des beabsichtigten oder später tatsächlich geschlossenen eigentlichen Versicherungsvertrages übereinstimmen muß (vgl. BGHZ 2, 87, 91; 21, 122, 129).
  • OLG Hamm, 01.07.1983 - 20 U 427/82

    Streit um Versicherungsschutz aus einer vorläufigen Deckungszusage; Abgrenzung

    Der Ablauf der Annahmefrist ist unerheblich (BGH VersR 55, 339; OLG Köln VersR 61, 1009).
  • BGH, 13.02.1958 - II ZR 317/56

    Rechtsmittel

    Sie bleibt, wenn nichts anderes vereinbart ist, solange wirksam, bis der endgültige Versicherungsvertrag in Kraft getreten ist oder die Vertragsverhandlungen endgültig gescheitert sind (BGHZ 1, 87, 91 [BGH 22.01.1951 - IV ZR 73/50]; BGH VersR 1951, 114 u. 195; 1955, 339 u. 738; Prölss a.a.O. Zusatz zu § 1 Anm. 3).
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