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   BGH, 08.06.1955 - VI ZR 59/54   

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BGH, 08.06.1955 - VI ZR 59/54 (https://dejure.org/1955,6315)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1955 - VI ZR 59/54 (https://dejure.org/1955,6315)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1955 - VI ZR 59/54 (https://dejure.org/1955,6315)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • DB 1955, 687
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.11.1954 - VI ZR 141/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.06.1955 - VI ZR 59/54
    In dem Urteil des erkennenden Senats vom 10. November 1954 - VI ZR 141/53 - (VersR 1955, 40) sind die für das "Arbeiterleihverhältnis" entwickelten Haftungsgrundsätze auch dann angewandt worden, wenn jemand einen Unfall bei einer vorübergehenden Tätigkeit im Sinne des § 537 Ziff 10 RVO für einen Unternehmer erleidet, dem er von seinem Dienstherrn im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zur Verfügung gestellt war.

    Es braucht daher nicht darauf eingegangen zu werden, ob entgegen der Auffassung des Reichsgerichts (RGZ 111, 159) die Möglichkeit anerkannt werden muß, einen Arbeitsunfall haftungsrechtlich mehreren Betrieben zuzurechnen, was zur Folge hätte, daß der Haftungsausschluß des § 898 RVO sich nicht auf einen Unternehmer zu beschränken brauchte (vgl. BGH VersR 1955, 40; Wussow, Unfallhaftpflichtrecht 1955, 575 [579]; Bach, VersR 1954, 569 und 1955, 115; LG Hannover, VersR 1953, 405; LG Wuppertal, VersR 1954, 151; LG Osnabrück, VersR 1954, 517).

  • RG, 27.06.1925 - IV 14/25

    Betriebsunfall

    Auszug aus BGH, 08.06.1955 - VI ZR 59/54
    Es braucht daher nicht darauf eingegangen zu werden, ob entgegen der Auffassung des Reichsgerichts (RGZ 111, 159) die Möglichkeit anerkannt werden muß, einen Arbeitsunfall haftungsrechtlich mehreren Betrieben zuzurechnen, was zur Folge hätte, daß der Haftungsausschluß des § 898 RVO sich nicht auf einen Unternehmer zu beschränken brauchte (vgl. BGH VersR 1955, 40; Wussow, Unfallhaftpflichtrecht 1955, 575 [579]; Bach, VersR 1954, 569 und 1955, 115; LG Hannover, VersR 1953, 405; LG Wuppertal, VersR 1954, 151; LG Osnabrück, VersR 1954, 517).
  • BGH, 17.05.1951 - III ZR 57/51

    Haftungsverzicht. Handeln auf eigene Gefahr

    Auszug aus BGH, 08.06.1955 - VI ZR 59/54
    Bei einem stillschweigenden Haftungsausschluß ist erforderlich, daß sich der Betroffene der Gefährdung gerade durch den Umstand bewusst geworden ist, der den Unfall herbeigeführt hat (BGHZ 2, 159).
  • BGH, 16.01.1953 - VI ZR 161/52

    Wegeunfall eines Leiharbeiters

    Auszug aus BGH, 08.06.1955 - VI ZR 59/54
    Der Bundesgerichtshof hat unter Billigung und Fortentwicklung der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 171, 393; 172, 101) wiederholt ausgesprochen, daß bei sogenannten Arbeiterleihverhältnissen und ähnlichen Gestaltungen des Arbeitsverhältnisses auch dem entleihenden Unternehmer der Schutz der §§ 898, 899 RVO zugute kommt (BGHZ 8, 330; BGH LM Nr. 2 zu § 899 RVO = VersR 1953, 288; LM Nr. 5 zu § 898 RVO = VersR 1954, 85).
  • BGH, 14.02.1953 - VI ZR 136/52
    Auszug aus BGH, 08.06.1955 - VI ZR 59/54
    Eine ständige Überwachung der Fahrweise kann dagegen nicht verlangt werden (BGH LM Nr. 5 zu § 831 BGB (F c) = NJW 1953, 779).
  • BGH, 19.12.1953 - II ZR 118/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.06.1955 - VI ZR 59/54
    Der Bundesgerichtshof hat unter Billigung und Fortentwicklung der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 171, 393; 172, 101) wiederholt ausgesprochen, daß bei sogenannten Arbeiterleihverhältnissen und ähnlichen Gestaltungen des Arbeitsverhältnisses auch dem entleihenden Unternehmer der Schutz der §§ 898, 899 RVO zugute kommt (BGHZ 8, 330; BGH LM Nr. 2 zu § 899 RVO = VersR 1953, 288; LM Nr. 5 zu § 898 RVO = VersR 1954, 85).
  • BGH, 31.05.1954 - GSZ 2/54

    Abtretung unpfändbarer Unfallrentenansprüche

    Auszug aus BGH, 08.06.1955 - VI ZR 59/54
    Durchaus zutreffend hat das Berufungsgericht die Vergünstigungen und Leistungen, die der Klägerin nach dem Tode ihres Mannes von dessen Arbeitgeber und ihrem Sohne zugegangen sind, nicht auf den Schaden angerechnet, wobei es einer Prüfung nicht bedarf, ob die Zuwendungen auf Grund bloßer Fürsorge oder auch auf Grund einer Rechtspflicht erfolgen (BGHZ 9, 179 [191]; 13, 360 [364]).
  • BGH, 09.02.1955 - VI ZR 286/53

    Schadensminderungspflicht der Witwe des Verunglückten bei Kürzung des Anspruchs

    Auszug aus BGH, 08.06.1955 - VI ZR 59/54
    Der Schädiger kann nicht verlangen, daß die Geschädigte den Ertrag ihrer Arbeit zunächst dazu verwendet, um den Schädiger zu entlasten, und erst dann den eigenen Schaden ausgleicht (BGHZ 16, 265).
  • BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53

    Vorlegung an den Großen Senat

    Auszug aus BGH, 08.06.1955 - VI ZR 59/54
    Durchaus zutreffend hat das Berufungsgericht die Vergünstigungen und Leistungen, die der Klägerin nach dem Tode ihres Mannes von dessen Arbeitgeber und ihrem Sohne zugegangen sind, nicht auf den Schaden angerechnet, wobei es einer Prüfung nicht bedarf, ob die Zuwendungen auf Grund bloßer Fürsorge oder auch auf Grund einer Rechtspflicht erfolgen (BGHZ 9, 179 [191]; 13, 360 [364]).
  • BGH, 16.02.1955 - VI ZR 26/54
    Auszug aus BGH, 08.06.1955 - VI ZR 59/54
    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung immer wieder darauf hingewiesen, daß ein stillschweigender Haftungsausschluß nur bei Vorliegen der vollen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen angenommen werden kann (BGH VersR 1955, 278).
  • RG, 20.09.1943 - III 44/43

    Kann sich gegenüber dem Schadensersatzanspruch eines Arbeiters, der vom

  • RG, 22.10.1943 - V 42/43

    1. Über die Zulässigkeit des Rückgriffsanspruchs der Berufsgenossenschaft bei

  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht einem Straßenverkehrssicherungspflichtigen, dem - wie hier - die Streupflicht in einem ausgedehnten Bereich obliegt, ein angemessener Zeitraum zur Verfügung, innerhalb dessen er seiner Verpflichtung nachzukommen hat (BGH VersR 1973, 249; 1958, 289, 290; 1957, 375, 376; 1955, 456).
  • OLG Brandenburg, 28.09.1999 - 2 U 11/99
    Außer der Beobachtungszeit muss dem Streupflichtigen ferner eine angemessene Zeit zur organisatorischen Vorbereitung der Streu- und Räumarbeiten zugestanden werden (BGH VersR 1955, 456; VersR 1959, 96, 98; VersR 1987, 989; OLG Hamm VersR 1978, 547; OLG Frankfurt am Main VersR 1985, 768; Geigel/Schlegelmilch Kap. 14 Rn. 153).

    Welche Zeiträume angemessen sind, muss unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BGH VersR 1955, 456; 1970, 1130, 1131; OLG Schleswig a.a.O.).

  • BGH, 06.12.1977 - VI ZR 79/76

    Anforderungen an die Eingliederung in den Unfallbetrieb

    Auch sonst sind Fallgestaltungen möglich, in denen das Stammunternehmen mit der Entsendung eigener Arbeitskräfte bei ungezwungener Betrachtung keine Arbeitskräfte dem Unfallbetrieb "ausleiht", sondern diese für eigene Aufgaben einsetzt oder doch die Organisation und Leitung der Hilfeleistung selbst in der Hand behält, so dass diese Verrichtungen aus der Sicht des Unfallunternehmens der zuvor besprochenen Fallgruppe bloßer "Arbeitsberührung" ohne inneren Zusammenhang mit dessen betrieblicher Sphäre zuzuordnen ist (so angenommen für den Revierförster, der auftragsgemäß bloß deshalb mit dem Holzabfuhrunternehmen in dessen Lkw mitfährt, um ihm die abzufahrenden Baumstämme zu zeigen: Senatsurteil vom 8. Juni 1955 - VI ZR 59/54 = VersR 1955, 456, 457; für den Arbeitnehmer des Verkäufers, der, weil das so vereinbart war, den Wagen des Kunden mit der gekauften Ware nach dessen Weisungen belädt: Senatsurteil vom 4. Dezember 1956 - VI ZR 37/56 = VersR 1957, 101, 102; für die Hilfeleistung bei Fahrmanövern eines Lkw des Zulieferers mit einer Schleppraupe, wenn Leitung und Organisation des Manövers vom Stammunternehmen übernommen wird: Senatsurteile vom 13. März 1962 - VI ZR 83/61 = VersR 1962, 540; vom 22. Oktober 1963 - VI ZR 213, 267/62 = VersR 1963, 1124).
  • OLG Karlsruhe, 21.03.1984 - 7 U 18/83
    Dies hat er unterlassen und damit gegen die den Schutz der Fußgänger bezweckende Polizeiverordnung vom 14.12.1976, die ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist (vgl. BGH, VersR 1955, 456; BGH VersR 1984, 40, 41; Staudinger/Schäfer, BGB , 10./11. Aufl., § 823 Rdn. 508, 516; Palandt/Thomas, BGB , 42. Aufl., § 823 Rdn. 9) verstoßen.

    Bei feststehender objektiver Verletzung eines Schutzgesetzes, das ein bestimmtes Verhalten zum Schutze anderer verlangt, obliegt dem Beklagten der Beweis dafür, dass er alles getan hat, um die Ausführung des Schutzgesetzes zu sichern (BGH, VersR 1955, 456), wobei darauf hinzuweisen ist, dass an die Erfüllung der Streupflicht strenge Anforderungen zu stellen sind (BGH, VersR 1970, 1130, 1131).

  • BGH, 04.07.1956 - VI ZR 214/55

    Arbeitsunfall in fremdem Unternehmen

    Auch das Urteil vom 8. Juni 1955 - LM Nr. 5 zu § 254 (B a) BGB = VersR 1955, 456 - betont, daß eine wenigstens arbeitnehmerähnliche Stellung des Betroffenen mit persönlicher Abhängigkeit bei der Dienstleistung Voraussetzung der Haftungsfreistellung für den Unternehmer ist.
  • OLG Naumburg, 06.10.1999 - 12 U 144/99

    Räum- und Streupflicht zum Schutz des Fußgängerverkehrs auf innerörtlichen

    Außerdem war der Beklagten, sofern sie verpflichtet war, den Schnee zu räumen, ein angemessener Zeitraum für die Erfüllung dieser Reinigungspflicht zuzugestehen, wobei der hierfür erforderliche Zeitraum sich nach den konkreten räumlichen Verhältnissen (Breite des zu räumenden Gehweges) und der Stärke des Schneefalles richtet (BGH, VersR 1955, 456).
  • BGH, 05.11.1957 - VI ZR 221/56

    Rückgriffsberechtigung aus § 903 RVO

    Eine solche Annahme würde aber voraussetzen, daß seine Tätigkeit auf die Förderung der wirtschaftlichen Zwecke des landwirtschaftlichen Betriebes des Beklagten gerichtet gewesen ist und daß er eine arbeitnehmerähnliche Stellung eingenommen hat, bei der das für § 537 Ziff. 10 RVO wesentliche Moment persönlicher Abhängigkeit vorlag; er hätte der Arbeitsleitung des Beklagten unterstellt gewesen sein müssen (Urteile des erkennenden Senats vom 10. November 1954 VI ZR 141/53 LM Nr. 4 zu § 899 RVO = VersR 1955, 40; vom 8. Juni 1955 VI ZR 59/54 LM Nr. 5 zu § 254 [B a] BGB = VersR 1955, 456; vom 4. Juli 1956 VI ZR 214/55 BGHZ 21, 207; vom 4. Juli 1956 VI ZR 250/55 VersR 1956, 660).
  • BGH, 16.12.1958 - VI ZR 251/57
    Allerdings hat sich der erkennende Senat in Entscheidungen über das sogen. Leiharbeitsverhältnis gelegentlich dieses Ausdrucks bedient (vgl. etwa Urt. vom 8. Juni 1955 = VersR 1955, 456).
  • BGH, 22.06.1955 - VI ZR 101/54
    Bei der in erster Linie angestellten Untersuchung, inwieweit der Unfall vorwiegend von der einen oder anderen Partei verursacht worden ist, hat das Berufungsgericht die von dem Lastkraftwagen des Beklagten und von dem Kleinkraftrad des Klägers ausgehende Betriebsgefahr in Betracht gezogen, mit Recht davon ausgehend, daß sich der Kläger, obwohl zur Zeit des Unfalls die Haftungsbestimmungen des Kraftfahrzeuggesetzes (jetzt Straßenverkehrsgesetzes) auf Kleinkrafträder keine Anwendung fanden, die von dem Betriebe seines Fahrzeugs ausgehende Gefahr auch im Rahmen der Schadensabwägung nach § 254 BGB zurechnen lassen muß (Urteil des erkennenden Senats vom 8.6.1955 VI ZR 59/54, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 22.06.1955 - VI ZR 88/54
    Denn in diesem Falle würde der dem Beklagten anzurechnenden Betriebsgefahr seines Personenkraftwagens und seiner fahrlässigen Übertretung des § 18 Abs. 3 Satz 1 StVO a.F. ein grob leichtfertiges und unvernünftiges Verhalten des Klägers gegenüberstehen und zu seinen Lasten auch zu berücksichtigen sein, dass es durch sein Verhalten zu dem Zusammenstoss der Fahrzeuge, also dazu gekommen ist, dass sich die Gefahr, die von dem Motorrad ausgeht, auswirken konnte (vgl. auch das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 8. Juni 1955 - VI ZR 59/54 -).
  • BGH, 04.07.1956 - VI ZR 250/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.10.1955 - VI ZR 203/54

    Rechtsmittel

  • OLG Oldenburg, 10.03.1980 - 9 U 82/79

    Schmerzensgeld; Speichentrümmerbruch; Prellungen am Gesäß; Blutergüsse

  • BGH, 19.12.1957 - VII ZR 71/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.03.1957 - VI ZR 54/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.12.1956 - VI ZR 37/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.10.1955 - III ZR 92/54

    Rechtsmittel

  • LG Konstanz, 04.07.1995 - 2 O 272/94

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wegen eines Unfalls durch Sturz nach

  • BGH, 24.10.1958 - VI ZR 229/57
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Rechtsprechung
   BGH, 18.05.1955 - VI ZR 104/54   

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https://dejure.org/1955,6287
BGH, 18.05.1955 - VI ZR 104/54 (https://dejure.org/1955,6287)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1955 - VI ZR 104/54 (https://dejure.org/1955,6287)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1955 - VI ZR 104/54 (https://dejure.org/1955,6287)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1955, 456
  • DB 1955, 648
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.10.1951 - III ZR 119/50
    Auszug aus BGH, 18.05.1955 - VI ZR 104/54
    Der Bundesgerichtshof hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen und dem Umstand, daß der zum Streuen Verpflichtete im Hause selbst wohnt, besondere Bedeutung für die Führung des Entlastungsbeweises beigemessen (BGH NJW 1952, 61 = LM Nr. 2 zu § 823 BGB (Eb); vgl. RGZ 95, 60 [63]).
  • RG, 18.10.1917 - VI 143/17

    Haftung eines Baugeldempfängers; Haftung der Vertreter einer juristischen Person

    Auszug aus BGH, 18.05.1955 - VI ZR 104/54
    Das Reichsgericht hat diesen Grundsatz insbesondere bei Verletzung der Streupflicht immer angewandt und an die Darlegungspflicht und den Entlastungsbeweis des Streupflichtigen sehr strenge Anforderungen gestellt (RGZ 91, 72 [76]; 113, 293 [294]; WarnRspr 1918, 106; JW 1928, 1046; 1930, 3213; 1931, 1690).
  • RG, 29.04.1926 - IV 693/25

    Streupflicht

    Auszug aus BGH, 18.05.1955 - VI ZR 104/54
    Das Reichsgericht hat diesen Grundsatz insbesondere bei Verletzung der Streupflicht immer angewandt und an die Darlegungspflicht und den Entlastungsbeweis des Streupflichtigen sehr strenge Anforderungen gestellt (RGZ 91, 72 [76]; 113, 293 [294]; WarnRspr 1918, 106; JW 1928, 1046; 1930, 3213; 1931, 1690).
  • RG, 17.11.1928 - I 146/28

    Mittelbarer Schiffszusammenstoß; Feststellungsklage; Zwischenurteil

    Auszug aus BGH, 18.05.1955 - VI ZR 104/54
    Es erschien geboten, dies in der die Zurückweisung der Revision aussprechenden Entscheidung erläuternd klarzustellen (RGZ 122, 284 [290]; BGHZ 7, 233).
  • RG, 05.01.1931 - VI 455/30

    Welche Anforderungen sind an den Führer eines Kraftwagens zu stellen, wenn er ein

    Auszug aus BGH, 18.05.1955 - VI ZR 104/54
    Bei diesem Antrag waren aber die Voraussetzungen für den Erlaß eines Zwischenurteils nicht gegeben; denn es lag kein nach Grund und Betrag streitiger Anspruch vor (RGZ 131, 119 [125]; BGHZ 7, 233).
  • BGH, 24.10.1958 - VI ZR 229/57
    Das Berufungsgericht hat keineswegs verkannt, daß dem Streupflichtigen ein angemessener Zeitraum zur Verfügung stehen muß (Urteil des erkennenden Senats vom 18. Mai 1955 VI ZR 104/54 VersR 1955, 456).

    Wie der erkennende Senat bereits in der Entscheidung vom 18. Mai 1955 (a.a.O.) in Fortführung der Rechtsprechung des Reichsgerichts betont hat, fällt bei feststehender objektiver Verletzung eines Schutzgesetzes, das ein bestimmtes Verhalten zum Schütze anderer verlangt, dem Beklagten der Beweis dafür zu, daß er alles getan hat, um die Ausführung des Schutzgesetzes zu sichern.

  • BGH, 13.03.1969 - III ZR 101/68

    Umfang der Streupflicht der Gemeinden bei winterlicher Straßenglätte

    Das alles entspricht gefestigter Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 18. Mai 1955 - VI ZR 104/54 = VersR 1955, 456;Urt. v. 20. Februar 1958 - III ZR 191/56 - VersR 1958, 289;Urt. v. 20. Dezember 1958 - III ZR 150/57 = VersR 1959, 134;Urt. v. 10. Juni 1963 - III ZR 60/62 = VersR 1963, 1047;Urt. v. 22. November 1965 - III ZR 32/65 = BGH Warn 1965 Nr. 243 = VersR 1966, 90).
  • LG Heidelberg, 15.02.1973 - 1 O 266/72

    Möglichkeit der Ausgestaltgung der Verkehrssicherheitspflicht als hoheitliche

    Dabei ist davon auszugehen, daß dem Verkehrssicherungspflichtigen ein angemessener Zeitraum für das Anlaufen der Streuaktion zur Verfügung stehen muß (BGH VersR 55, 456); ein vorsorgliches Streuen kann nicht gefordert werden (LG Heilbronn VersR 65, 368).
  • OLG Karlsruhe, 14.05.1971 - 10 U 217/70
    Mitursächlich war jedoch neben der gem. §§ 7 StVG , 254 BGB analog zu berücksichtigenden Betriebsgefahr des PKW des Kl. (vgl. BGHZ 6, 319 = VersR 52, 374; BGH LM Nr. 3 = VersR 53, 148 und 5 = VersR 55, 456 zu § 254 (Ba) BGB) dessen eigenes Verhalten.
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