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   BGH, 19.11.1955 - VI ZR 134/54   

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BGH, 19.11.1955 - VI ZR 134/54 (https://dejure.org/1955,276)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1955 - VI ZR 134/54 (https://dejure.org/1955,276)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1955 - VI ZR 134/54 (https://dejure.org/1955,276)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 219
  • VersR 1956, 22
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 13.05.1935 - VI 562/34

    1. Wie ist der Ersatzanspruch des öffentlichen Versicherungsträgers zu bemessen,

    Auszug aus BGH, 19.11.1955 - VI ZR 134/54
    Während der Beklagte als Schädiger der Klägerin gemäß § 843 BGB lediglich eine tatsächliche Erwerbseinbuße ersetzen müßte (RGZ 148, 19 [23]), die aber die Klägerin infolge ihrer ausschließlichen Betätigung als Hausfrau nicht erlitten hat, erhält sie von der Versicherungsanstalt das Ruhegeld entsprechend den Grundsätzen der Sozialversicherung auf Grund der abstrakten Minderung ihrer Berufsfähigkeit.
  • RG, 17.11.1930 - VI 135/30

    Sind die Leistungen, die dem Verletzten aus Anlaß des Unfalls von dritter Seite

    Auszug aus BGH, 19.11.1955 - VI ZR 134/54
    Auf die Frage, ob der Ehemann sich aus dem Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung das der Klägerin von der Versicherungsanstalt gezahlte, mittelbar auch ihm zugute kommende Ruhegeld auf seinen Rentenanspruch aus § 845 BGB anrechnen lassen muß, oder ob er das deshalb nicht braucht, weil die freiwillige Weiterversicherung seiner Ehefrau bei der Angestelltenversicherung einer privaten Unfallversicherung gleichzuachten ist, mit der sich nach ständiger Rechtsprechung (RGZ 130, 258; 141, 173; 146, 287; 153, 265; DAR 1941, 77) ergebenden Folge, daß Leistungen einer privaten Unfallversicherung auf den Schadensersatzanspruch nicht angerechnet werden, näher einzugehen, erübrigt sich jedoch.
  • RG, 10.01.1935 - VI 373/34

    Ist die Zahlung des Versicherers aus einer Unfallversicherung auf den

    Auszug aus BGH, 19.11.1955 - VI ZR 134/54
    Auf die Frage, ob der Ehemann sich aus dem Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung das der Klägerin von der Versicherungsanstalt gezahlte, mittelbar auch ihm zugute kommende Ruhegeld auf seinen Rentenanspruch aus § 845 BGB anrechnen lassen muß, oder ob er das deshalb nicht braucht, weil die freiwillige Weiterversicherung seiner Ehefrau bei der Angestelltenversicherung einer privaten Unfallversicherung gleichzuachten ist, mit der sich nach ständiger Rechtsprechung (RGZ 130, 258; 141, 173; 146, 287; 153, 265; DAR 1941, 77) ergebenden Folge, daß Leistungen einer privaten Unfallversicherung auf den Schadensersatzanspruch nicht angerechnet werden, näher einzugehen, erübrigt sich jedoch.
  • RG, 15.06.1933 - VIII 88/33

    Kann der Schadensersatzpflichtige von dem durch einen Unfall erwerbsunfähig

    Auszug aus BGH, 19.11.1955 - VI ZR 134/54
    Auf die Frage, ob der Ehemann sich aus dem Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung das der Klägerin von der Versicherungsanstalt gezahlte, mittelbar auch ihm zugute kommende Ruhegeld auf seinen Rentenanspruch aus § 845 BGB anrechnen lassen muß, oder ob er das deshalb nicht braucht, weil die freiwillige Weiterversicherung seiner Ehefrau bei der Angestelltenversicherung einer privaten Unfallversicherung gleichzuachten ist, mit der sich nach ständiger Rechtsprechung (RGZ 130, 258; 141, 173; 146, 287; 153, 265; DAR 1941, 77) ergebenden Folge, daß Leistungen einer privaten Unfallversicherung auf den Schadensersatzanspruch nicht angerechnet werden, näher einzugehen, erübrigt sich jedoch.
  • OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11

    Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten

    Die hier von der Klägerin aufgrund abgetretenen Rechts geltend gemachten Schadensersatzansprüche 11 verschiedener Geschädigter auf Ersatz von Mietwagenkosten aus 11 unterschiedlichen Verkehrsunfällen stellen jedoch keine bloßen Rechnungsposten eines einheitlichen Ersatzanspruchs dar; vielmehr ändert die gemeinsame Geltendmachung der abgetretenen Ansprüche durch die Zessionarin in einem einzigen Rechtsstreit nichts an der Verschiedenartigkeit der Ansprüche (so für einen vergleichbaren Fall auch BGH, NJW 1956, 219 VI ZR 134/54 juris-Rdnr. 32).
  • BGH, 28.08.2018 - VI ZR 518/16

    Zugehörigkeit der Kosten für die Beschäftigung einer Pflegeperson und der

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Aufwendungen zur Befriedigung vermehrter Bedürfnisse von Heilungskosten abzugrenzen (vgl. Senatsurteile vom 19. November 1955 - VI ZR 134/54, VersR 1956, 22, 23; vom 19. Mai 1981 - VI ZR 108/79, VersR 1982, 238 f.; vom 29. Oktober 1985 - VI ZR 56/84, VersR 1986, 96, juris Rn. 10 ff.; vom 20. Januar 2004 - VI ZR 46/03, VersR 2004, 482, juris Rn. 4; Zoll, NJW 2014, 967, 969; Staudinger/Vieweg, aaO, Rn. 4).

    Die Schadensgruppe der vermehrten Bedürfnisse umfasst alle unfreiwilligen Mehraufwendungen, die den Zweck haben, die Nachteile auszugleichen, die dem Verletzten infolge dauernder Beeinträchtigung seines körperlichen Wohlbefindens entstehen, dauernd und regelmäßig erforderlich sind und außerdem nicht - wie etwa Heilungskosten - der Wiederherstellung der Gesundheit dienen (vgl. Senatsurteile vom 19. November 1955 - VI ZR 134/54, VersR 1956, 22, 23; vom 19. Mai 1981 - VI ZR 108/79, VersR 1982, 238 f.; vom 20. Januar 2004 - VI ZR 46/03, VersR 2004, 482, juris Rn. 4).

  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 46/03

    Umfang des Schadensersatzes bei Querschnittslähmung; Umbau eines Motorrades

    Es muß sich demnach grundsätzlich um Mehraufwendungen handeln, die dauernd und regelmäßig erforderlich sind und die zudem nicht - wie etwa Heilungskosten - der Wiederherstellung der Gesundheit dienen (vgl. Senatsurteile vom 19. November 1955 - VI ZR 134/54 - VersR 1956, 22, 23 und vom 19. Mai 1981 - VI ZR 108/79 aaO).
  • BGH, 16.06.1959 - VI ZR 95/58

    Motorradunfall - § 830 Abs. 1 Satz 1 BGB ist unanwendbar bei selbständigen

    Dieser Anspruchsteil wird schon nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 19. November 1955 (- VI ZR 134/54 - NJW 1956, 219 = VRS 10, 24 Nr. 11 = VersR 1956, 22) nicht von dem gesetzlichen Forderungsübergang erfaßt, sondern verbleibt dem Geschädigten.
  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 108/79

    Umfang des Schadensersatzes zur Abgeltung vermehrter Bedürfnisse eines

    Entscheidend ist in jedem Fall darauf abzustellen, daß es sich um Mehraufwendungen handeln muß, die dauernd und regelmäßig erforderlich sind, zudem nicht, wie etwa Heilungskosten, der Wiederherstellung der Gesundheit dienen (vgl. Senatsurteil vom 19. November 1955 - VI ZR 134/54 = VersR 1956, 22).

    Dabei ist zu bedenken, daß dieser Anspruch sowohl den Schadensersatz wegen Erwerbsminderung wie auch denjenigen wegen Bedürfnisvermehrung einschließt und in einer einheitlichen Rente zusammenfaßt, aber dennoch wesensverschiedene Schadensarten als Einzelelemente in sich vereint (vgl. Senatsurteile vom 19. November 1955 a.a.O. und vom 5. Juli 1960 - VI ZR 109/59 = VersR 1960, 810, 811).

  • BGH, 25.09.1973 - VI ZR 49/72

    Begriff der vermehrten Bedürfnisse eines Unfallverletzten

    Die aus diesem Rechtsgrund gezahlte Rente soll ein Ausgleich für die Nachteile sein, die dem Verletzten infolge dauernder Störungen seines körperlichen Wohlbefindens entstehen (vgl. BGH Urt. v. 19. November 1955 - VI ZR 134/54 = VersR 1956, 22; RGRK-BGB 11. Aufl. § 843 Anm. 4).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2020 - 1 U 16/19

    Schadenersatz wegen unfallbedingt vereitelter Eigenleistungen?

    a) Der Begriff der "Vermehrung der Bedürfnisse" umfasst nach der Rechtsprechung des BGH alle unfallbedingten Mehraufwendungen, die den Zweck haben, diejenigen Nachteile auszugleichen, die dem Verletzten in Folge dauernder Beeinträchtigung seines körperlichen Wohlbefindens entstehen (vgl. BGH VersR 1956, 22 [23]; VersR 1958, 454; VersR 1970, 899; VersR 1974, 162; VersR 1982, 238; NJW-RR 2004, 671 = NZV 2004, 195, sub II 1 = VersR 2004, 482 Rn. 4; NJW 2019, 362 = NJW-Spezial 2019, 74 Rn. 22).

    Es muss sich demnach grundsätzlich um Mehraufwendungen handeln, die dauernd und regelmäßig erforderlich sind und die zudem nicht - wie etwa Heilungskosten - der Wiederherstellung der Gesundheit dienen (vgl. BGH VersR 1956, 22 [23]; VersR 1982, 238).

  • BGH, 22.11.1990 - IX ZR 73/90

    Zulässigkeit der Berufung - Neuer Sachvortrag zur haftungsausfüllenden Kausalität

    In diesem Bereich kann das Gericht von sich aus einzelne Schadensposten streichen oder kürzen oder aus anderen Berechnungsansätzen eine höhere Entschädigung zusprechen (RG JW 1912, 801 f; JW 1937, 2366, 2367; BGH, Urt. v. 5. Juli 1960 - VI ZR 109/59, MDR 1960, 919 zu 2; vgl. auch BGH, Urt. v. 19. November 1955 - VI ZR 134/54, LM § 46 AVG Nr. 1 Bl. 2 Rücks.).
  • BGH, 08.11.1977 - VI ZR 117/75

    Inhalt und Umfang des Rentenanspruchs bei Pflegebedürftigkeit infolge schwerer

    Demgegenüber bemißt sich der zivilrechtliche Anspruch aus § 843 BGB wegen vermehrter Bedürfnisse auch dann, wenn im Einzelfall die Festsetzung des Rentenbetrages eine pauschalierte Betrachtungsweise erforderlich macht, stets nach dem konkreten Bedarf (st.Rspr. s. Senatsurteilevom 19. November 1955 - VI ZR 134/54 = VersR 1956, 22 undv. 20. Mai 1958 - VI ZR 130/57 = VersR 1958, 454 sowie das bereits erwähnte Urteil v. 13. Januar 1970).
  • BGH, 04.12.1975 - III ZR 41/74

    Bemessung von Schmerzensgeld - Verletzungsfolgen

    Dabei unterscheiden sich zwar die Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit und die Vermehrung der Bedürfnisse in den sachlichen Voraussetzungen (BGH NJW 1956, 219, 220), bilden aber gleichwohl nur unselbständige Rechnungsposten des einheitlichen Rentenanspruchs (RGZ 74, 131, 132).
  • BGH, 01.04.1993 - VII ZR 22/92

    Darlegungslast bei Anwendung des Vertragsgesetzes

  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 2/85

    Berücksichtigung der Tilgung ehelicher Schulden beim Zugewinnausgleich

  • LG Wiesbaden, 27.05.2014 - 1 O 44/14

    Zur Auslegung des Begriffs "vermehrte Bedürfnisse" im Sinne von § 843 BGB

  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 130/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.01.1958 - VI ZR 308/56

    Umfang des Anspruchsübergangs bei Inanspruchnahme des Kaskoversicherers

  • LG Bochum, 04.07.2012 - 6 O 217/10

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld für einen Privatpatienten aufgrund

  • BGH, 11.05.1976 - VI ZR 51/74

    Gesetzlicher Forderungsübergang bei freiwilliger Weiterversicherung in einer

  • BGH, 25.10.1977 - VI ZR 220/75

    Anspruch auf Ersatz entgangener Dienste des verletzten Hauskindes

  • BGH, 30.06.1970 - VI ZR 5/69

    Klage auf Schadensersatz wegen Verursachung eines Verkehrsunfalls - Rückgriff der

  • BGH, 12.07.1960 - VI ZR 92/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.03.1966 - VI ZR 231/64

    Zweck einer durch einen Sozialversicherungsträger auf Grund des

  • BGH, 08.11.1960 - VI ZR 183/59

    Anforderungen an die Haftungsbegründung einer Eisenbahngesellschaft wegen

  • BGH, 10.03.1959 - VI ZR 77/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.12.1959 - VIII ZR 162/58

    Rechtsmittel

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