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   OLG München, 08.05.1956 - 5 U 1885/55   

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https://dejure.org/1956,914
OLG München, 08.05.1956 - 5 U 1885/55 (https://dejure.org/1956,914)
OLG München, Entscheidung vom 08.05.1956 - 5 U 1885/55 (https://dejure.org/1956,914)
OLG München, Entscheidung vom 08. Mai 1956 - 5 U 1885/55 (https://dejure.org/1956,914)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unternehmer ; Unterzeichnen einer Vertragsurkunde ; Fristlose Kündigung; Grund

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Überlegungsfrist, wichtiger Grund, Weigerung des VV, eine Vertragsurkunde über den Agenturvertrag zu unterzeichnen, Verweigerung der Unterzeichnung einer Urkunde über den HVV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 85

Papierfundstellen

  • VersR 1957, 97
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 21.02.2006 - VIII ZR 61/04

    Kündigung des Handelsvertretervertrages durch den Unternehmer wegen Verweigerung

    Dem stünde hier aber möglicherweise entgegen, dass der Kläger bereits mehrere Jahre für die Beklagte tätig war, ohne im Fehlen einer Vertragsurkunde einen Anlass zur Kündigung zu sehen (vgl. OLG München, VersR 1957, 97).
  • OLG Köln, 23.02.1972 - 2 U 81/71

    - Gartenmöbel -, Verbindung des Antrags auf Erteilung eines Buchauszugs mit dem

    Hat der U zumindest in der Zeit von August 1966 bis Februar 1967 und weiter im Juni 1969 von der zusätzlichen Vertretertätigkeit des HV, bei der es sich lediglich um das Hereinbringen kleinerer Aufträge handelte, Kenntnis und hat der U diese Vertragsverletzungen des HV nicht sofort nach Ablauf einer gewissen Überlegungsfrist zum Anlass genommen hat, die vertraglichen Beziehungen zum HV zu lösen, so muss daraus geschlossen werden, dass er die später doch zur Begründung der fristlosen Kündigung herangezogene Konkurrenzvertretung nicht als so schwerwiegend ansehen konnte, dass ihm billigerweise die Fortsetzung des Vertrages wenigstens bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar erschien (unter Bezugnahme auf OLG München, VersR 57, 97; BGH, VersR 61, 52, 53).
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