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BGH, 05.11.1957 - VI ZR 211/56 |
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Papierfundstellen
- VersR 1958, 46
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 16.01.1953 - VI ZR 161/52
Wegeunfall eines Leiharbeiters
Auszug aus BGH, 05.11.1957 - VI ZR 211/56
Das gilt namentlich im Falle des sog. Arbeiterleihverhältnisses, wo der Stammunternehmer in seinen Diensten stehende Arbeitskräfte vorübergehend einem anderen Unternehmer zur Verfügung stellt (RGZ 171, 393 [398 ff]; BGHZ 8, 330 [334 f];… BGH Urt. vom 6. Mai 1953 - VI ZR 57/52 = LM Nr. 2 zu § 899 RVO).Wie der Senat in seinen Urteilen BGHZ 8, 330 [337] und 19, 119 ausgeführt hat, ist für die Frage, ob eine Teilnahme am allgemeinen Verkehr vorliegt, in erster Linie maßgebend, ob der Versicherte den Unfall als normaler Verkehrsteilnehmer oder gerade als Betriebsangehöriger erlitten hat.
- BGH, 06.05.1953 - VI ZR 57/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.11.1957 - VI ZR 211/56
Das gilt namentlich im Falle des sog. Arbeiterleihverhältnisses, wo der Stammunternehmer in seinen Diensten stehende Arbeitskräfte vorübergehend einem anderen Unternehmer zur Verfügung stellt (RGZ 171, 393 [398 ff]; BGHZ 8, 330 [334 f]; BGH Urt. vom 6. Mai 1953 - VI ZR 57/52 = LM Nr. 2 zu § 899 RVO). - BGH, 11.02.1954 - III ZR 62/53
Schmerzensgeld und Sozialversicherung
Auszug aus BGH, 05.11.1957 - VI ZR 211/56
In BGHZ 6, 3 [11] wird vielmehr ausdrücklich anerkannt, daß § 898 RVO Schmerzensgeldansprüche gegen den eigenen Arbeitgeber ausschließt, und in BGHZ 12, 278 [280 f] wird dargelegt, daß das nordrhein-westfälische RentenG vom 5. März 1947 (GVBl 225) die Regelung der § § 898 ff RVO, soweit sie einen Schmerzensgeldanspruch ausschließen, nicht in Bezug nimmt.
- BGH, 10.11.1954 - VI ZR 141/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.11.1957 - VI ZR 211/56
So hatte der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 10. November 1954 (VI ZR 141/53 - VersR 1955, 40) den Sachverhalt zu beurteilen, daß der Kraftfahrer eines Transportunternehmers verletzt worden war, als er den Arbeitern der Firma, die den Transportauftrag erteilt hatte, beim Aufladen einer schweren Kiste half. - BGH, 04.07.1956 - VI ZR 117/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.11.1957 - VI ZR 211/56
Es fehlt daher nicht an der - wenn auch zeitlich beschränkten - Eingliederung in einen fremden Betrieb, wie sie von der Rechtsprechung des Senates gefordert, aber auch als ausreichend erachtet wird (BGHZ 21, 207; VI ZR 117/55 vom 4. Juli 1956 = LM Nr. 10 zu § 898 RVO). - BGH, 04.07.1956 - VI ZR 214/55
Arbeitsunfall in fremdem Unternehmen
Auszug aus BGH, 05.11.1957 - VI ZR 211/56
Es fehlt daher nicht an der - wenn auch zeitlich beschränkten - Eingliederung in einen fremden Betrieb, wie sie von der Rechtsprechung des Senates gefordert, aber auch als ausreichend erachtet wird (BGHZ 21, 207; VI ZR 117/55 vom 4. Juli 1956 = LM Nr. 10 zu § 898 RVO). - BGH, 15.01.1957 - VI ZR 300/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.11.1957 - VI ZR 211/56
Dem Urteil des erkennenden Senates vom 15. Januar 1957 (VI ZR 300/55 - NJW 1957, 465) lag der Sachverhalt zugrunde, daß dem Unternehmer einer Lohndrescherei, der mit seiner Dreschmaschine für einen Landwirt Drescharbeiten ausführte, von dem Landwirt hierfür Hilfspersonen zur Verfügung gestellt worden waren, und eine dieser Hilfspersonen an der Dreschmaschine einen Arbeitsunfall erlitt. - BGH, 25.10.1951 - III ZR 165/50
§ 898 RVersO bei Beschäftigung von Kindern
Auszug aus BGH, 05.11.1957 - VI ZR 211/56
Daß der Haftungsausschluß gemäß § 898 RVO nach Wortlaut, Sinn und Zweck dieser Bestimmung auch den Schmerzensgeldanspruch umfaßt, ist in der Rechtsprechung stets anerkannt und auch vom Bundesgerichtshof mit eingehender Begründung ausgesprochen worden (BGH 3, 298 [302 f] mit Nachweisungen). - BGH, 24.04.1952 - III ZR 78/51
Unfallansprüche eines Beamten
Auszug aus BGH, 05.11.1957 - VI ZR 211/56
In BGHZ 6, 3 [11] wird vielmehr ausdrücklich anerkannt, daß § 898 RVO Schmerzensgeldansprüche gegen den eigenen Arbeitgeber ausschließt, und in BGHZ 12, 278 [280 f] wird dargelegt, daß das nordrhein-westfälische RentenG vom 5. März 1947 (GVBl 225) die Regelung der § § 898 ff RVO, soweit sie einen Schmerzensgeldanspruch ausschließen, nicht in Bezug nimmt. - RG, 20.09.1943 - III 44/43
Kann sich gegenüber dem Schadensersatzanspruch eines Arbeiters, der vom …
Auszug aus BGH, 05.11.1957 - VI ZR 211/56
Das gilt namentlich im Falle des sog. Arbeiterleihverhältnisses, wo der Stammunternehmer in seinen Diensten stehende Arbeitskräfte vorübergehend einem anderen Unternehmer zur Verfügung stellt (RGZ 171, 393 [398 ff]; BGHZ 8, 330 [334 f];… BGH Urt. vom 6. Mai 1953 - VI ZR 57/52 = LM Nr. 2 zu § 899 RVO).
- BGH, 06.12.1977 - VI ZR 79/76
Anforderungen an die Eingliederung in den Unfallbetrieb
b) Ebenso ist seit langem anerkannt, dass Arbeitnehmer, die von ihrem Stammbetrieb - wenn auch nur vorübergehend - in den Unfallbetrieb als "Leiharbeiter" entsendet worden sind, ohne Rücksicht auf die arbeitsrechtliche Qualifizierung ihres Verhältnisses zu dem "entleihenden" Unfallbetrieb Unfallversicherungsschutz auch aus diesem Unternehmen genießen (RGZ 171, 393, 398; BGHZ 8, 330; 24, 247; Senatsurteile vom 15. Januar 1957 - VI ZR 300/55 = VersR 57, 316; vom 5. November 1957 - VI ZR 211/56 = VersR 1958, 46; vom 28. November 1961 - VI ZR 130/61 = VersR 1962, 165;… vom 16. Dezember 1975 - VI ZR 182/74 = aaO), und zwar auch dann, wenn der "entleihende" Unfallbetrieb für das Stammunternehmen arbeitet. - BGH, 19.12.1967 - VI ZR 89/66
Angehörigkeit eines bei einem Krankentransport eingesetzten freiwilligen Helfers …
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 3, 298 sowie die Urteile des BGH vom 5. November 1967 - VI ZR 211/56 - VersR 1958, 46 und vom 28. Mai 1965 - VI ZR 22/64 - VersR 1965, 806).