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   BGH, 31.01.1961 - VI ZR 89/60   

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https://dejure.org/1961,1245
BGH, 31.01.1961 - VI ZR 89/60 (https://dejure.org/1961,1245)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1961 - VI ZR 89/60 (https://dejure.org/1961,1245)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1961 - VI ZR 89/60 (https://dejure.org/1961,1245)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verhalten eines Fußgängers - Kreuzung mit Verkehrsregelung - Überschreiten der Fahrbahn - Grobe Fahrlässigkeit - Haftungsfreistellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 § 18; StVO (a.F) § 2
    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW-Fahrers mit einem nach Freigabe des Verkehrs durch einen regelnden Polizeibeamten auf die Fahrbahn tretenden Fußgänger

Papierfundstellen

  • VersR 1961, 357
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 26.10.2006 - 22 U 193/05

    Überqueren einer Straße durch Fußgänger trotz Rotphase der Fußgängerampel als

    Ein Fußgänger, der in der Rotphase der für ihn maßgebenden Fußgängerampel plötzlich auf die Fahrbahn läuft, ohne sich über den herannahenden Verkehr zu vergewissern, handelt in aller Regel grob fahrlässig (so auch OLG Hamm Urteil vom 21.02.2002 - 27 U 175/01 - NZV 2002, 325; KG a.a.O., 12 U 2997/88; OLG Köln Urteil vom 18.12.1975 - 18 U 94/75; VersR 1976, 1095 f; vgl. auch BGH VersR 1961, 357/358).

    Denn bei der hier gemäß §§ 9, 17 StVG, § 254 BGB vorzunehmenden Abwägung tritt neben dem groben Verschulden des Klägers an dem Zustandekommen des Unfalls durch den Rotlichtverstoß die nicht durch ein Mitverschulden des Beklagten zu 1. erhöhte Betriebsgefahr von dessen Fahrzeug zurück mit der Folge, dass der Fußgänger bei einer solchen Fallgestaltung allein haftet (vgl. dazu KG a.a.O.; OLG Hamm a.a.O.; auch BGH VersR 1961, 357/358).

  • OLG Köln, 19.03.2012 - 16 U 169/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem die Fahrbahn bei Rotlicht

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass gegenüber schweren Verkehrsverstößen eines Fußgängers, insbesondere bei einem Rotlichtverstoß, die nicht durch ein Verschulden des Fahrers erhöhte Betriebsgefahr eines Kfz vollständig zurücktreten kann (vgl. BGH VersR 61, 357; OLG Karlsruhe, Urt. V. 08.06.2009, 1 U 79/09; KG, Urteil vom 26.10.2006, 22 U 193/05; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Auflage 2012, § 25 StVO Rn. 28).
  • OLG München, 26.02.1991 - 5 U 3907/90

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines Anhalters an einer Autobahnauffahrt

    So hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen das Verschulden der Verletzten ähnlich oder gar weniger schwer war, das gänzliche Zurücktreten der Haftung des Kfz-Halters wiederholt gebilligt (BGH aaO.; VersR 1961, 357 ; VersR 1964, 168; VersR 1964, 1069; VersR 1966, 877 ; VersR 1975, 1121 ).
  • OLG Köln, 27.01.1992 - 1 W 80/91
    Daß die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs hinter der groben Fahrlässigkeit eines Fußgängers zurücktreten kann, ist von der Rechtsprechung wiederholt entschieden worden (vgl. nur: BGH VersR 1961, 357; 1963, 874; OLG Köln VersR 1976, 1095; KG Verkehrsmitteilungen 1979 Nr. 96; 1989 Nr. 69).
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