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   BGH, 09.05.1961 - VI ZR 197/60   

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https://dejure.org/1961,4290
BGH, 09.05.1961 - VI ZR 197/60 (https://dejure.org/1961,4290)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1961 - VI ZR 197/60 (https://dejure.org/1961,4290)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1961 - VI ZR 197/60 (https://dejure.org/1961,4290)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1961, 828
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.04.1957 - III ZR 213/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.05.1961 - VI ZR 197/60
    In einem solchen Falle spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß der Verstoß für den Schadenseintritt ursächlich geworden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. insbes. erkennender Senat VI ZR 79/56 vom 12. April 1957 = VersR 1957, 429, 430 = LM StVO § 23 Nr. 3 = DAR 1957, 209 = VRS 13, 13 = ZZP 58, 111).
  • BGH, 12.04.1957 - VI ZR 79/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.05.1961 - VI ZR 197/60
    In einem solchen Falle spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß der Verstoß für den Schadenseintritt ursächlich geworden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. insbes. erkennender Senat VI ZR 79/56 vom 12. April 1957 = VersR 1957, 429, 430 = LM StVO § 23 Nr. 3 = DAR 1957, 209 = VRS 13, 13 = ZZP 58, 111).
  • BGH, 08.11.1951 - IV ZR 10/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.05.1961 - VI ZR 197/60
    Diese sind allerdings auch dann zulässig, wenn das Berufungsurteil auf irrevisiblem Recht beruht, soweit es sich um tatsächliche Behauptungen handelt, die das Berufungsgericht nach der Auslegung, die es dem irrevisiblen Recht gegeben hat, als erheblich ansieht (BGHZ 3, 342, 347 [BGH 08.11.1951 - IV ZR 10/51]; Stein/Jonas/Schenke, ZPO § 549 V).
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82

    Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein)

    Wenn daher feststeht, daß der vom Verletzten auf Schadensersatz in Anspruch Genommene gegen ein Schutzgesetz verstoßen hat, das typischen Gefährdungsmöglichkeiten entgegenwirken will, und daß zeitlich nach diesem Verstoß gerade derjenige Schaden eingetreten ist, zu dessen Verhinderung das Schutzgesetz ergangen ist, so spricht grundsätzlich der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß der Verstoß für den Schadenseintritt ursächlich gewesen ist (vgl. Senatsurteile vom 9. Mai 1961 - VI ZR 197/60 - VersR 1961, 828, 829; vom 5. Mai 1964 - VI ZR 72/63 - LM § 823 (Ef) BGB Nr. 11 b; vom 27. Mai 1975 - VI ZR 42/74 - VRS 49, 243, 247 und vom 25. Januar 1983 - VI ZR 92/81 - VersR 1983, 440).
  • OLG Hamburg, 03.11.2023 - 13 U 149/22
    Der Schaden wurde durch die Verletzung des Schutzgesetzes verursacht, wobei im Sinne eines Anscheinsbeweises ausreichend ist, wenn die Befolgung des Schutzgesetzes eine größere Sicherheit gegen den Schadenseintritt geboten hätte (BGH, Urteil vom 9. Mai 1961 - VI ZR 197/60 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. September 2020 - I-24 U 137/19 -, Rn. 37, juris).

    (3) Da hier bei Einholung der erforderlichen Erlaubnis nach § 10 ZAG sichergestellt gewesen wäre, dass die Beklagte über hinreichende interne Kontrollmechanismen verfügt, um die Anforderungen des § 27 ZAG zu erfüllen und die Beklagte in diesem Falle damit zu einer Prüfung nach dem Geldwäschegesetz angehalten gewesen wäre und jedenfalls vor der Durchführung der Überweisung weitere Informationen hätte einholen müssen und in Abhängigkeit dieser Informationen ggf. von der Transaktion hätte Abstand nehmen müssen, hätte die Befolgung des Schutzgesetzes eine größere Sicherheit gegen den Schadenseintritt geboten, mit der Folge, dass hier im Wege des Anscheinsbeweises die Kausalität des Schadens durch Verletzung des Schutzgesetzes anzunehmen ist (siehe schon oben und BGH, Urteil vom 9. Mai 1961 - VI ZR 197/60 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. September 2020 - I-24 U 137/19 -, Rn. 37, juris).

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2020 - 24 U 137/19
    Der Schaden wurde durch die Verletzung des Schutzgesetzes verursacht, wobei im Sinne eines Anscheinsbeweises ausreichend ist, wenn die Befolgung des Schutzgesetzes eine größere Sicherheit gegen den Schadenseintritt geboten hätte (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 1961 - VI ZR 197/60 unter III.; Palandt/Sprau, BGB, 79. Auflage 2020, § 823 Rn. 59).
  • BGH, 25.02.1964 - VI ZR 2/63

    Pflichten des Kraftfahrers bei Ausfall der Lichtanlage; Anscheinsbeweis bei

    Weiterhin hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß ein Verstoß gegen ein Schutzgesetz und der nachfolgende Eintritt von Schäden, deren Verhinderung oder möglichst weitgehende Ausschaltung von den Zwecken des Schutzgesetzes umfaßt werde, den Beweis des ersten Anscheins für die ursächliche Verbindung zwischen SChutzgesetzverletzung und Schadenseintritt begründen (BGH Urt. vom 9. Mai 1961 - VI ZR 197/60 - VersR 1961, 828).

    Weiter steht fest c t daß zeitlich nach diesem Verstoß gerade solche Schäden eingetreten sind, zu deren Verhinderung das Verbot des Blindfahrens aufgestellt worden ist« In einem solchen Pall spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß der Verstoß für den Schadenseintritt ursächlich geworden ist {BGH Urt" vom 9 Mai 1961 - VI ZR 197/60 - VersR 1961, 828 mit weiteren Nachweisen)" Dieser erste Anschein ist nicht, wie die Revision meint, ... v. durch den plötzlichen Biehtausfall entkräftet.

  • OLG Bamberg, 09.07.2013 - 5 U 212/12

    Verkehrssicherungspflicht - zur Räum- und Steupflicht auf Bahnsteigen -

    Das Schadensereignis muß also nach allgemeiner Lebenserfahrung eine typische Folge des (festgestellten) Haftungsgrundes darstellen (vgl. auch BGH, Urteile vom 09.05.1961 - VI ZR 197/60, VersR 1961, 828, 829; vom 05.05.1964 - VI ZR 72/63, LM § 823 (Ef) BGB Nr. 11 b; vom 27.05.1975 - VI ZR 42/74, VRS 49, 243, 247 und vom 25.01.1983 - VI ZR 92/81, VersR 1983, 440).
  • LG Hamburg, 10.11.2017 - 302 O 233/16

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Schadensersatzklage nach Glatteisunfall;

    Das Schadensereignis muss also nach allgemeiner Lebenserfahrung eine typische Folge des (festgestellten) Haftungsgrundes darstellen (vgl. auch BGH, Urteile vom 09.05.1961 - VI ZR 197/60, VersR 1961, 828, 829 vom 05.05.1964 - VI ZR 72/63, LM § 823 (Ef) BGB Nr. 11 b; vom 27.05.1975 - VI ZR 42/74, VRS 49, 243, 247 und vom 25.01.1983 - VI ZR 92/81, VersR 1983, 440).
  • BGH, 05.05.1964 - VI ZR 72/63

    Verkehrssicherungspflicht des Unternehmers einer Sandgrube gegenüber spielenden

    Unter diesen Umständen spricht der Anscheinsbeweis für den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Verstoß gegen die Schutzvorschrift (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 9. Mai 1961 - VI ZR 197/60 - VersR 1961, 828).
  • BSG, 15.11.1984 - 7 RAr 109/83

    Auslegung irrevisiblen Rechts - Revisibilität - Inzidente Auslegung revisiblen

    Die Rüge des Klägers, das LSG habe sich gedrängt fühlen müssen, den Sachverhalt daraufhin zu prüfen, ob eine andere Form der Betriebsänderung vorgelegen hätte, ist von ihrer Art her nicht deshalb ausgeschlossen, weil das Revisionsgericht nicht nachzuprüfen hat, ob das irrevisible Recht auf den gegebenen Sachverhalt zutreffend angewendet worden ist; denn prozessuale Mängel bei der Anwendung irrevisiblen Rechts sind Revisionsgrund, wo das Verfahren vom Standpunkt der Auslegung des irrevisiblen Rechts durch das Berufungsgericht zu beanstanden ist (BGH VersR 1961, 828).
  • OLG Stuttgart, 05.10.1988 - 2 U 280/87

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Hat der Beklagte gegen ein Schutzgesetz verstoßen, das typischen Gefährdungsmöglichkeiten begegnen will, und ist im Anschluß an diesen Verstoß gerade derjenige Schaden eingetreten, zu dessen Verhinderung das Schutzgesetz ergangen ist, so spricht grundsätzlich der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß der Verstoß für den Schadenseintritt ursächlich gewesen ist (BGH VersR 1961, 828, 829; NJW 1983, 1380 [BGH 25.01.1983 - VI ZR 92/81] ; 184, 432, 433).
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