Rechtsprechung
   BGH, 17.01.1961 - VI ZR 81/60   

Volltextveröffentlichungen

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    StVO (a.F.) § 1 § 10
    Haftungsverteilung bei Auffahren eines LKW auf zwei zuvor verunfallte, am Fahrbahnrand abgestellte Fahrzeuge

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • VersR 1961, 330



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 01.07.1975 - VI ZR 238/73  

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug auf der Autobahn

    Das gilt nicht nur dann, wenn das Fahrzeug oder der Fahrer nicht mehr weiterfahren können (Reifenpanne: vgl. Senatsurteil vom 26. April 1954 - VI ZR 52/53, VersR 1954, 290, aber auch vom 7. Februar 1967 - VI ZR 126/65, VersR 1967, 456 sowie vom 21. November 1967 - VI ZR 75/66, VersR 1968, 196 ; Motorschaden: vgl. BGH, Urteil vom 19. September 1960 - III ZR 126/59, VersR 1960, 1440 und vom 5. Juli 1963 - VI ZR 137/62, VersR 1963, 1159) oder jedenfalls zu besorgen ist, dass eine gefahrlose Weiterfahrt nicht mehr möglich ist, wie etwa nach einem Unfall (vgl. Senatsurteile vom 9. Dezember 1958 - VI ZR 259/57, VersR 1959, 194 und vom 17. Januar 1961 - VI ZR 81/60, VersR 1961, 330 m.w.N.).

    Die Erstbeklagte - und nach dem Pflichtversicherungsgesetz auch die Drittbeklagte - wären dem Kläger allerdings nach § 7 Abs. 1 StVG ohne Berücksichtigung von dessen Mitverschulden schadensersatzpflichtig, weil sich der Unfall bei dem Betrieb des Lastzuges ereignet hat, mag dieser auch erlaubt angehalten haben (vgl. dazu das Senatsurteil vom 17. Januar 1961 - VI ZR 81/60, VersR 1961, 320).

  • KG, 02.09.2002 - 12 U 1969/00  

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Unerwartete und unvermutete Kontrollfahrten stehen dem Entlastungsbeweis auch sann nicht entgegen, wenn der Arbeitgeber bei der Einstellung die fachliche und charakterliche Eignung festgestellt hat und in seiner knapp siebenjährigen Tätigkeit die besondere Zuverlässigkeit und Bewährung Anlass boten, dem Fahrer die neu angeschaffte und wertvollsten Lastzüge zum Fahren zu überlassen, wenn auch die Diagrammscheiben des Fahrtenschreibers auf die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit überprüft wurden (BGH VersR 1960, 473, 474/475; ebenso BGH VersR 1961, 330, 332 f. für den Fall langjähriger Bewährung, bei der ergänzend die Tatsache des unfallfreien und polizeilich unbeanstandeten Fahrens berücksichtigt werden kann; ferner BGH VersR 1966, 490, 491, wenn der Fahrer während des langjährigen Dienstes durch den mitfahrenden Vertreter des Dienstherrn laufend überwacht wird; ferner KG VerkMitt 1995, 51, 52 Nr. 54).
  • OLG Brandenburg, 27.09.2007 - 12 U 6/07  

    Zurechnung der Betriebsgefahr von Kfz bei Erst- und Zweitunfall/Folgeunfall

    Auch soweit durch einen Kfz-Unfall ein Hindernis gebildet wird, durch das ein weiteres an dem ersten Unfall unbeteiligtes Kfz verunglückt, ist dieser Folgeunfall dem Betrieb des am ersten Unfall beteiligten Kfz grundsätzlich zuzurechnen (BGH VersR 2004, S. 529; BGH VersR 1961, S. 330; Geigel-Kunschert, Haftpflichtprozess, 24. Aufl., 25. Kap., Rn. 72).
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  • BGH, 15.11.1983 - VI ZR 57/82  

    Anforderungen an die Überwachung eines Kraftfahrers durch den Arbeitgeber

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  • BGH, 03.11.1964 - VI ZR 190/63  

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines auf der Überholspur der Autobahn fahrenden

    Nach der Rechtsprechung des BGH darf ein Kraftfahrer nicht so knapp vor einem von hinten kommenden schnelleren Fahrzeug auf die Überholfahrbahn wechseln, dass dessen Fahrer sein Fahrverhalten ohne Gefahr nicht mehr darauf einrichten kann (BGH, Urteil vom 17. Januar 1961 - VI ZR 81/60, VRS 20, 254 m.w.N.).
  • BGH, 10.11.1966 - II ZR 6/64  
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