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Rechtsprechung
   BGH, 15.10.1963 - VI ZR 236/62   

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BGH, 15.10.1963 - VI ZR 236/62 (https://dejure.org/1963,7512)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1963 - VI ZR 236/62 (https://dejure.org/1963,7512)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1963 - VI ZR 236/62 (https://dejure.org/1963,7512)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1964, 70
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.02.1960 - VI ZR 55/59
    Auszug aus BGH, 15.10.1963 - VI ZR 236/62
    Dieser Erklärung kann aber keine Bindungswirkung im Sinne eines endgültigen Verzichts auf unmittelbare Beweiserhebung beigelegt werden (vgl. das Senatsurteil LM ZPO § 335 Nr. 4 = NJW 1960, 862).
  • BGH, 02.12.1975 - VI ZR 79/74

    Verkehrssicherungspflicht des Krankenhausträgers; Zutritt zur Säuglings- und

    Die Frage, ob der Unfall die Epilepsie ausgelöst hat, gehört nämlich in den Bereich der sog. haftungsausfüllenden Kausalität, so daß sie nach § 287 ZPO zu beurteilen ist (vgl.Senatsurteil vom 15. Oktober 1963 - VI ZR 236/62 = VersR 1964, 70, 71) [BGH 15.10.1963 - VI ZR 236/62] .
  • BGH, 28.03.1985 - III ZR 20/84

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Verstoßes gegen die

    Das gilt im allgemeinen auch für die Gemeinde selbst, wenn sie als Eigentümerin eines Anliegergrundstücks von der übertragenen Pflicht betroffen ist, da sie in diesem Fall nicht als Hoheitsträger tätig wird(Senatsurteil vom 30. Oktober 1961 - III ZR 137/60 - VersR 1962, 70).
  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 211/69

    Anspruch auf Schadensersatz - Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes -

    An welcher Körperstelle der Kläger getroffen wurde und welcher Art die Verletzung war, spielt haftungsrechtlich keine Rolle (vgl. das soeben angeführte Senatsurteil vom 23. Februar 1960 und das urteil vom 15. Oktober 1963 - VI ZR 236/62 - VersR 1962, 70, 72).
  • BVerwG, 10.09.1979 - 3 CB 117.79

    Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen in einem früheren Verfahren durch

    Das Gericht darf einen möglichen Zeugenbeweis nicht durch einen Urkundenbeweis ersetzen (ständige Rechtsprechung; vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 2. Juli 1962 - BVerwG 5 B 85.61 - Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG 4 C 54.67 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 33]; Urteil vom 25. Mai 1969 - BVerwG 8 C 110.59 - [Buchholz 310 § 96 Nr. 1]; Urteil vom 21. März 1974 - BVerwG 3 C 49.72 - [ZLA 1974, 143]; ferner Bundessozialgericht, Urteil vom 20. Mai 1976 - 8 RU 98/75 - [BSGE 42, 42]; ferner Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Juli 1952 - IV ZR 25/52 - [BGHZ 7, 116 [121]]; Urteil vom 15. Oktober 1963 - VI ZR 236/62 - [VersR 1964, 70]; Urteil vom 12. Februar 1964 - IV ZR 46/63 - [NJW 1964, 1179]).
  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 140/70

    Rechtsanwalt - Haftpflichtprozeß - Prüfungspflicht - Deckungsschutz -

    Auf deren Revision hob der erkennende Senat durch Urteil vom 15. Oktober 1963 (VI ZR 236/62 - VersR 1964, 70) die Entscheidung des Oberlandesgerichts auf und verwies die Sache zurück, insbesondere zur Prüfung der Frage, ob nicht auch dann, wenn es der Faustschlag des Dritten gewesen war, der den Tod des Gastes herbeigeführt habe, der Stahlrutenschlag des F... für den Tod mitursächlich gewesen sei, so daß dieser als Nebentäter mit dem Dritten für den tödlichen Ausgang zu haften habe.
  • AG Neuruppin, 08.06.2012 - 42 C 390/08

    Gemeindliche Übertragung der Winterstreupflicht auf Anlieger in Brandenburg:

    Die abweichende Auffassung des BGH, ausdrücklich erörtert in VersR 1962, 70, überzeugt nicht.
  • BGH, 05.07.1966 - VI ZR 4/65

    Maßgeblichkeit der ehelichen Lebensverhältnisse für den Anspruch der Witwe des

    Ebenso wie das Gericht den angetretenen Zeugenbeweis nicht dadurch ersetzen darf, daß es die in einem anderen Verfahren niedergelegten Protokolle über die Vernehmung von Zeugen im Wege des Urkundenbeweises würdigt(Urteil des erkennenden Senats vom 15. Oktober 1963 - VI ZR 236/62 - VersR 1964, 70), kommt der beantragten Vernehmung der Partei durch das entscheidende Gericht selbst der Vorrang gegenüber der Verwertung einer früheren Aussage der Partei aus einem anderen Verfahren zu.
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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1961 - III ZR 137/60   

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https://dejure.org/1961,14306
BGH, 30.10.1961 - III ZR 137/60 (https://dejure.org/1961,14306)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1961 - III ZR 137/60 (https://dejure.org/1961,14306)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1961 - III ZR 137/60 (https://dejure.org/1961,14306)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • VersR 1962, 70
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.02.1955 - III ZR 123/53

    Zuständigkeit für Erstattungsansprüche

    Auszug aus BGH, 30.10.1961 - III ZR 137/60
    Vielmehr ist die Natur des geltend gemachten Anspruchs aufgrund der tatsächlichen Klagebehauptungen vom Revisionsgericht zu prüfen, das hierbei weder an .die Rechtsauffassung der Parteien noch an die des Berufungsgerichts gebunden ist (BGHZ 16, 275)- Die Klägerin hat vorgetragen, die Beklagte habe ihre Streupflicht dadurch verletzt, daß sie weder einen Überweg über die Fahrbahn der Insterburger Straße noch deren nördlichen Bürgersteig bestreut habe.
  • BGH, 14.02.2017 - VI ZR 254/16

    Verkehrssicherungspflichten der Straßenanlieger: Voraussetzungen der winterlichen

    Durch die Rechtsprechung des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ist geklärt, dass im Falle der Übertragung der Pflicht zur Reinigung der Gehwege auf die Eigentümer der Anliegergrundstücke (hier: aufgrund der Ermächtigung nach § 4 Abs. 1 des Straßenreinigungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen) ungeachtet hoheitlich ausgestalteter Straßenverkehrssicherungspflichten (hier: § 9a Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen) bei Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflicht durch Anlieger eine Haftung nach allgemeinem Deliktsrecht begründet wird (vgl. BGH, Urteile vom 30. Oktober 1961 - III ZR 137/60, VersR 1962, 70 und vom 5. Dezember 1991 - III ZR 31/90, VersR 1992, 444).
  • BGH, 28.03.1985 - III ZR 20/84

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Verstoßes gegen die

    Das gilt im allgemeinen auch für die Gemeinde selbst, wenn sie als Eigentümerin eines Anliegergrundstücks von der übertragenen Pflicht betroffen ist, da sie in diesem Fall nicht als Hoheitsträger tätig wird(Senatsurteil vom 30. Oktober 1961 - III ZR 137/60 - VersR 1962, 70).
  • BGH, 13.07.1967 - III ZR 165/66

    Schadensersatzansprüche wegen eines Glatteisunfalls - Sturz auf einem Gehweg beim

    Das gilt auch dann, wenn die Gemeinde ihre Streupflicht nach Maßgabe des Wegereinigungsgesetzes abwälzt und nun für ein gemeindeeigenes Grundstück wieder selbst die Streupflicht zu erfüllen hat; dieser Pflicht entledigt sich die Gemeinde als Anlieger bzw. Grundstückseigentümer nur privatrechtlich (BGH Urt. v. 30. Oktober 1961 - III ZR 137/60 = VersR 1962, 70.).
  • OLG Karlsruhe, 16.01.1985 - 7 U 152/83
    Zwar enthält § 1 Nr. 1 PolVO der Bekl. vom 6.12.1978 eine nach § 43 Abs. 2 StrG BW zulässige Abwälzung der Streupflicht auf die Anlieger, die im Fall der Verletzung der Streupflicht dann ihrerseits privatrechtlich aus § 823 BGB haften, was an sich auch für gemeindeeigene Grundstücke der abwälzenden Gemeinde gilt (BGH VersR 62, 70; 67, 981 (983), die insoweit Straßenanlieger i. S. des § 1 Nr. 1 S. 1 PolVO ist.
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