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   OLG München, 05.05.1964 - 5 U 1772/63   

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https://dejure.org/1964,1606
OLG München, 05.05.1964 - 5 U 1772/63 (https://dejure.org/1964,1606)
OLG München, Entscheidung vom 05.05.1964 - 5 U 1772/63 (https://dejure.org/1964,1606)
OLG München, Entscheidung vom 05. Mai 1964 - 5 U 1772/63 (https://dejure.org/1964,1606)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1964, 932
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Die Gerichte setzen von den Tagesmietpreisen (Richtsätzen), die für die Anmietung der gängigen Wagentypen gelten, durchweg fixe Prozentsätze ab, um den in dem Mietpreis enthaltenen Unternehmergewinn und die allgemeinen Betriebskosten des Vermieters nicht dem Geschädigten zugute kommen zu lassen (vgl. OLG München DAR 1963, 129; VersR 1964, 932; LG Berlin VersR 1965, 95 [LG Berlin 28.11.1964 - 2 S 81/64]; Kammergericht DAR 1965, 298).
  • BGH, 03.06.1969 - VI ZR 27/68

    Berechnung des Nutzungsausfalls

    Zu diesen Verfahren sind inzwischen zahlreiche Gerichte übergegangen (OLG Oldenburg VersR 1961, 1147 = NJW 1962, 50; OLG Celle VersR 1963, 985 = NJW 1963, 1205; LG Nürnberg-Fürth VersR 1963, 408 und VersR 1965, 913; OLG München VersR 1964, 932; OLG Hamburg VersR 1965, 1182).

    Diese Anteile haben die Instanzgerichte, vor allen im Anschluß an die Urteile des OLG München DAR 1963, 129 und in VersR 1964, 932, auf mindestens 40 % (30 % Unternehmer-Gewinn und 10 % Gemeinkosten) geschätzt (vgl. die Zusammenstellung bei Schütz VersR 1968, 126).

  • AG Waiblingen, 24.01.1977 - III C 1111/76
    Aufwendungen, die ein Strafverfahren und die Ermittlung eines strafbaren Tatbestandes durch die Polizei anläßlich eines Verkehrsunfalls mit sich bringen, haben weder mit der Sachbeschädigung noch mit der Körperverletzung, die der geschädigte Kl. erlitten hat, etwas zu tun und sind daher nicht im Rahmen es § 823 Abs. 1 BGB ersatzpflichtig (OLG München v. 5.5.1964 VersR 64, 932).
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