Rechtsprechung
BGH, 29.09.1965 - IV ZR 306/64 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtzeitigkeit der Einlegung des Rechtsmittels der Berufung - Zustellung durch Aufgabe zur Post im gerichtlichen Entschädigungsverfahren - Bedeutsamkeit eines vorgeschriebenen Aktenvermerks des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle über die Aufgabe für die ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1966, 131
- VersR 1965, 1104
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.06.1960 - IV ZR 16/60
Mangelhaftes schriftliches Verfahren
Auszug aus BGH, 29.09.1965 - IV ZR 306/64
Bei der grundlegenden Bedeutung, die nach den Vorschriften der ZPO der Zustellung, vor allem für den Beginn der Rechtsmittelfrist zukommt, hat der erkennende Senat keine Bedenken getragen, sich in seiner Rechtsprechung der Auffassung des Reichsgerichts anzuschließen (vgl. BGHZ 8, 314 f [BGH 15.01.1953 - IV ZR 180/52]; ebenso BGHZ 32, 370). - BGH, 15.01.1953 - IV ZR 180/52
Zustellung durch Aufgabe zur Post
Auszug aus BGH, 29.09.1965 - IV ZR 306/64
Bei der grundlegenden Bedeutung, die nach den Vorschriften der ZPO der Zustellung, vor allem für den Beginn der Rechtsmittelfrist zukommt, hat der erkennende Senat keine Bedenken getragen, sich in seiner Rechtsprechung der Auffassung des Reichsgerichts anzuschließen (vgl. BGHZ 8, 314 f [BGH 15.01.1953 - IV ZR 180/52]; ebenso BGHZ 32, 370). - RG, 21.03.1929 - VI B 7/29
1. Gehört die Aufnahme einer Zustellungsurkunde zum Begriff und Wesen der …
Auszug aus BGH, 29.09.1965 - IV ZR 306/64
Wie das Reichsgericht in seiner Entscheidung RGZ 124, 22 f ausgeführt hat, versteht das Gesetz unter einer Zustellung nicht nur die Übergabe des zustellenden Schriftstücks, die außer durch eine Zustellungsurkunde durch jedes andere Beweismittel nachgewiesen werden kann, sondern die beurkundete Übergabe, bei der die gesetzlich vorgeschriebene Zustellungsurkunde aufgenommen werden muß.
- BGH, 14.10.1982 - III ZB 23/82
Gültigkeit eines Zustellungsvermerks bei falsch angegebenem Datum - Beginn der …
Die förmlichen Voraussetzungen einer wirksamen Zustellung nach §§ 174 Abs. 2, 175 Abs. 1 Satz 2, 213 ZPO und die Folgen einer Verletzung dieser Formvorschriften sind durch mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs hinreichend geklärt (BGHZ 32, 370; 73, 388 [BGH 08.03.1979 - IX ZR 92/74]; Urteile vom 28. Oktober 1960 - IV ZR 45/60 - MDR 1961, 212/213; vom 27. Oktober 1961 - IV ZR 113/61 - VersR 1962, 123; vom 29. September 1965 - IV ZR 306/64 = MDR 1966, 131 = VersR 1965, 1104 [BGH 29.09.1965 - IV ZR 306/64]; Beschluß vom 28. September 1978 - IV ZB 104/78 - NJW 1979, 218 [BGH 28.09.1978 - IV ZB 104/78]).Es entspricht dem vom OLG Düsseldorf benutzten Formular, das der IV. Zivilsenat in seinem Urteil vom 29. September 1965 a.a.O. ausdrücklich gebilligt hat.
Entscheidend ist nur, daß der Vermerk nach der Aufgabe zur Post aufgenommen worden ist (BGH Urteil vom 29. September 1965 aaO).
- OLG Dresden, 11.04.2007 - 8 U 1939/06
Gültigkeit der EuGVVO für die am 1.5.2004 beigetretenen EU-Staaten nur für ab …
Ein solcher formgerechter, vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterzeichnender (bloße Paraphe genügt nicht) und nicht vor, sondern erst nach Aufgabe zur Post - d.h. nach gerade zu dokumentierender Übergabe des Schriftstückes an das Postbeförderungsunternehmen bzw. in dessen Machtbereich, nicht dagegen in das Postausgangsfach oder die hausinterne "Poststelle" des Gerichts - zu fertigender Vermerk (vgl. BGH VersR 1965, 1104; BGH NJW 1979, 218; BGHZ 73, 388 jeweils zu §§ 175, 213 ZPO a.F.) befand sich bei Erlass des angegriffenen Urteils nicht bei den Akten. - BFH, 09.08.1966 - I 199/65
Anforderungen an Vermerke der Absendestelle bei der Zustellung mittels einfachen …
Selbst wenn man aber den Listenführer als zur Anfertigung des Aktenvermerks ermächtigt ansehen wolle, hätte eine wirksame Zustellung vorausgesetzt, daß der zu beurkundende Vorgang bereits eingetreten sein müsse, wie sich aus dem Urteil des BGH IV ZR 306/64 vom 29. September 1965 (Versicherungsrecht 1965 S. 1104) ergebe, wonach nur solche Ereignisse beurkundet werden könnten, die sich in der Vergangenheit abgespielt haben, nicht aber auch solche, deren Eintritt in der Zukunft erwartet werde.