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   BGH, 17.11.1964 - VI ZR 171/63   

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https://dejure.org/1964,7054
BGH, 17.11.1964 - VI ZR 171/63 (https://dejure.org/1964,7054)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1964 - VI ZR 171/63 (https://dejure.org/1964,7054)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1964 - VI ZR 171/63 (https://dejure.org/1964,7054)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1965, 161
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG München, 13.09.2013 - 10 U 1919/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Stau heraus unter Überfahren der

    Der Übergang erfolgt aber nur insoweit, als der Sozialversicherungsträger nach den sozialrechtlichen Vorschriften Leistungen überhaupt zu erbringen hat (Kasseler-Kommentar/Kater, Sozialversicherungsrecht, 77. EL 2013, § 116 SGB X Rz. 26 a; Küppersbusch/Höher Rz. 577), weshalb z. B. kein Übergang bei Aufwendungen für privatärztliche Behandlungskosten (BGH VersR 1965, 161; Küppersbusch/Höher Rz. 584) oder nicht erstattungsfähige Besuchskosten (OLG München VersR 1978, 373; Küppersbusch/Höher Rz. 600) erfolgt.
  • OLG Brandenburg, 06.06.2019 - 12 U 119/18

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall

    Trägt der Verletzte die Heilbehandlungskosten selbst, so verbleibt ihm auch der Ersatzanspruch gegen den Schädiger; für einen Rechtsübergang ist dann kein Raum (BGH, VersR 1965, 161).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 12 U 95/12

    Schadensersatz bei einem durch einen ärztlichen Behandlungsfehler

    Der Anspruchsübergang erfolgt jedoch nur, soweit der Versicherer tatsächlich leistet; trägt der Geschädigte seine Kosten selbst, so verbleibt ihm auch der Ersatzanspruch gegen den Schädiger (BGH VersR 1965, S. 161, zu § 1542 RVO).
  • BGH, 29.11.1977 - VI ZR 222/74

    Quotenvorrecht des Sozialversicherungsträgers

    Das Fehlen einer Belastung des SVT ist auch maßgebend dafür gewesen, dass der Senat trotz des insoweit weitergehenden Wortlauts des § 1542 RVO diesem den Rückgriff versagt hat, wenn der Versicherte freiwillig die Sozialversicherung von vornherein nicht in Anspruch nimmt (Senatsurteil vom 17. November 1964 - VI ZR 171/63 = VersR 1965, 161, 163).
  • LG Essen, 28.10.2010 - 10 S 233/10

    Verkehrsunfall; Schmerzensgeld; Halswirbelschleudertrauma mit Wurzelirritation;

    Die Beklagte hat auf eine vermeintlich eigene Leistungspflicht gegenüber der Klägerin gezahlt; ein Anspruchsübergang gem. §§ 412, 398 ff. BGB hat nicht stattgefunden, da die Klägerin eine privatärztliche Behandlung in die Wege geleitet hat, weswegen sie in Bezug auf die Kosten ihrer Heilbehandlung Anspruchsinhaberin geblieben ist (BGH VersR 1965, 161).
  • BGH, 20.03.1973 - VI ZR 19/72

    Anspruch des sozialversicherten Verletzten auf Ersatz der Kosten der zweiten

    Der Senat hat auch einen Übergang nach § 1542 RVO verneint, wenn der Sozialversicherte die Sozialversicherungsleistung nicht mehr geltend machen kann (BGH Urteil vom 3. Mai 1960 - VI ZR 74/59 = VersR 1960, 709) oder wenn er die Leistung des SVT aufgrund freier Entschließung nicht in Anspruch nimmt (Urteil vom 17. November 1964 - VI ZR 171/63 = VersR 1965, 161).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.1999 - 22 U 103/99

    Schadensersatz wegen nach Entfernung einer umgestürzten Staubwand im Boden

    Er hat diese Möglichkeit nicht in Anspruch genommen, so daß der im Zeitpunkt des Unfalls gemäß § 116 Abs. 1 SGB X eingetretene Anspruchsübergang nicht bestehen geblieben ist (vgl. Schroeder-Prinzen, SGB X, 2. Aufl., § 116, Nr. 2.2 und zum alten Rechtszustand (§ 1542 Abs. 1 S. 1 RVO) BGH VersR 1965, 161 (163)).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.1999 - 22 U 103/99

    Verkehrssicherungspflicht des Betriebsinhabers und des Bauunternehmers nach

    Er hat diese Möglichkeit nicht in Anspruch genommen, so daß der im Zeitpunkt des Unfalls gemäß 116 Abs. 1 SGB X eingetretene Anspruchsübergang nicht bestehen geblieben ist (vgl. Schroeder-Prinzen, SGB X, 2. Aufl., § 116 , Nr. 2.2 und zum alten Rechtszustand (§ 1542 Abs. 1 Satz 1 RVO ) BGH, VersR 1965, 161, 163).
  • OLG Saarbrücken, 17.06.1994 - 3 U 598/93

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Wenn, wie hier unstreitig ist, der Verletzte diese Aufwendungen selbst trägt, so findet insoweit kein Übergang des Ersatzanspruchs auf den Sozialversicherungsträger, hier die ..., statt, vgl. BGH, VersR 1965, 161 und 1973, 566.
  • OLG Karlsruhe, 14.06.1984 - 9 U 126/82

    Zerrung; Prellung; Schmerzensgeld; Nackenmuskulatur; HWS-Syndrom;

    Im Einzelfall kann der Verletzte jedoch gegen seine Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB ) verstoßen, wenn er sich als Privatpatient behandeln lässt, statt die Leistungen der Sozialversicherung in Anspruch zu nehmen (vgl. BGH, VersR 1965, 161, 163 f.).
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