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   BGH, 05.01.1965 - VI ZR 240/63   

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https://dejure.org/1965,2048
BGH, 05.01.1965 - VI ZR 240/63 (https://dejure.org/1965,2048)
BGH, Entscheidung vom 05.01.1965 - VI ZR 240/63 (https://dejure.org/1965,2048)
BGH, Entscheidung vom 05. Januar 1965 - VI ZR 240/63 (https://dejure.org/1965,2048)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz aufgrund eines Unfalls - Feststellung eines unfallursächlichen Verschuldens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Tanklastzuges mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs bei Glatteis

Papierfundstellen

  • VersR 1965, 379
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.10.1962 - III ZR 129/61

    Streupflicht der Gemeinde bei Glatteis

    Auszug aus BGH, 05.01.1965 - VI ZR 240/63
    Er muß vielmehr bei Frostgefahr und Temperaturen um den Nullpunkt mit plötzlichen Vereisungen rechnen, so an Straßenstellen mit veränderter Einwirkung von Sonne und wind, bei wechselndem Baumbestand oder an Strecken mit sonstigen eisfördernden Besonderheiten (vgl. BGH III ZR 129/61 vom 4. Oktober 1962 - NJW 1963, 37 Nr. 5).
  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 3/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Dementsprechend hat auch die Rechtsprechung keine generelle Verpflichtung zur Prüfung der Fahrbahnverhältnisse durch Betreten der Fahrbahn und Inaugenscheinnahme angenommen (vgl allerdings zur Prüfung der Straßenverhältnisse des Fahrers einer Sattelzugmaschine mit Auflieger an einer Gefällestrecke mit Granitkleinsteinpflaster bei möglicher Glatteisbildung BGH vom 5.1.1965 - VI ZR 240/63 - VersR 1965, 379) .
  • BGH, 05.12.1967 - VI ZR 116/66

    Anforderungen an den deliktsrechtlichen Verschuldensnachweis im Rahmen der

    Freilich muß der Kraftfahrer bei Frostgefahr und bei Temperaturen um den Nullpunkt mit plötzlicher Vereisung an Stellen rechnen, die erfahrungsgemäß zur Eisbildung neigen, etwa an Straßerstellen mit veränderter Einwirkung von Sonne und Wind, bei wechselndem Baumbestand oder an Strecken mit sonstigen die Eisbildung fordernden Besonderheiten (Urteile des BGH vom 4. Oktober 1962 - III ZR 129/61 - NJW 1963, 37 und vom 5. Januar 1965 - VI ZR 240/63 - VersR 1965, 379).
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