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   BGH, 05.02.1965 - VI ZR 239/63   

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https://dejure.org/1965,1504
BGH, 05.02.1965 - VI ZR 239/63 (https://dejure.org/1965,1504)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1965 - VI ZR 239/63 (https://dejure.org/1965,1504)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1965 - VI ZR 239/63 (https://dejure.org/1965,1504)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Höhe eines Schadensersatzanspruchs aus einem Verkehrsunfall - Kausaler Zusammenhang zwischen einem Unfall und einer Berufsunfähigkeit - Diesbezügliche Aufklärungspflichten seitens des Gerichts - Notwendigkeit hypothetischer Feststellungen bei einer ...

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Ausbleiben von Einkünften aufgrund Erkrankung

Papierfundstellen

  • VersR 1965, 491
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.10.1963 - VI ZR 187/62
    Auszug aus BGH, 05.02.1965 - VI ZR 239/63
    Es entspricht feststehender Rechtsprechung, daß den Schädiger auch solche schädigenden Auswirkungen der Verletzungshandlung zuzurechnen sind, die sich erst deshalb ergeben haben, weil der Betroffene bereits eine Krankheitsanlage oder einen Körperschaden hatte (BGHZ 20, 137, 139 [BGH 29.02.1956 - VI ZR 352/54] ; BGH Urt. vom 22. Oktober 1963 - VI ZR 187/62 - VersR 1964, 49).

    Wenn und soweit der Erwerbsschaden infolge einer bereits vorhandenen Erkrankung oder Disposition der Klägerin unabhängig vom Unfall zu einen bestimmten Zeitpunkt ganz oder teilweise ohnehin eingetreten wäre, ist der Schaden in diesem Umfang nicht von Beklagten verursacht (BGH Urteil vom 22. Oktober 1963 - VI ZR 187/62 - a.a.O. mit weiteren Nachweisen).

    Allerdings kann ein solcher Umstand zu seinen Ungunsten nur dann Beachtung finden, wenn zur - ebenfalls nach § 207 ZPO zu gewinnenden - Überzeugung des Gerichts feststeht, daß er tatsächlich eingetreten wäre (BGH Urt. von22. Oktober 1963 - VI ZR 187/62 - a.a.O.; BGHZ 8, 289, 297) [BGH 24.01.1953 - VI ZR 9/52] .

  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 05.02.1965 - VI ZR 239/63
    Dementsprechend kann im Revisionsverfahren nur nachgeprüft werden, ob die Schätzung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht und ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer acht gelassen sind (BGHZ 3, 162, 175 [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50] /176; 6, 62).
  • BGH, 13.05.1953 - VI ZR 5/52

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Weitergabe unrichtigen und entstellten

    Auszug aus BGH, 05.02.1965 - VI ZR 239/63
    Nach fester Rechtsprechung muß sich der Geschädigte, der Verdienstausfälle ersetzt verlangt, daher entgegenhalten lassen, daß er die Einkünfte auch ohne das schädigende Ereignis später ganz oder teilweise verloren hätte (BGHZ 10, 6).
  • BGH, 29.02.1956 - VI ZR 352/54

    Ersatzpflicht hinsichtlich seelischer Störungen

    Auszug aus BGH, 05.02.1965 - VI ZR 239/63
    Es entspricht feststehender Rechtsprechung, daß den Schädiger auch solche schädigenden Auswirkungen der Verletzungshandlung zuzurechnen sind, die sich erst deshalb ergeben haben, weil der Betroffene bereits eine Krankheitsanlage oder einen Körperschaden hatte (BGHZ 20, 137, 139 [BGH 29.02.1956 - VI ZR 352/54] ; BGH Urt. vom 22. Oktober 1963 - VI ZR 187/62 - VersR 1964, 49).
  • BGH, 30.04.1952 - III ZR 198/51

    Schätzungsgrundlagen im Urteil

    Auszug aus BGH, 05.02.1965 - VI ZR 239/63
    Dementsprechend kann im Revisionsverfahren nur nachgeprüft werden, ob die Schätzung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht und ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer acht gelassen sind (BGHZ 3, 162, 175 [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50] /176; 6, 62).
  • BGH, 31.05.2016 - VI ZR 305/15

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Gehörsverletzung bei unzureichender

    aa) Soweit der Erwerbsschaden und die vermehrten Bedürfnisse des Geschädigten infolge einer bereits vorhandenen Erkrankung oder Disposition auch ohne das schadenstiftende Ereignis zu einem bestimmten Zeitpunkt ganz oder teilweise eingetreten wären, ist der Schaden dem Schädiger nicht zuzurechnen (vgl. Senatsurteile vom 5. Februar 1965 - VI ZR 239/63, VersR 1965, 491; vom 23. Oktober 1984 - VI ZR 24/83, VersR 1985, 60 Rn. 12).

    Allerdings kann ein solcher Umstand zu Ungunsten des Geschädigten nur dann Beachtung finden, wenn der Schädiger zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen hat, dass er tatsächlich eingetreten wäre (Senatsurteil vom 5. Februar 1965 - VI ZR 239/63, VersR 1965, 49; vgl. zur Reserveursache auch Senatsurteil vom 22. März 2016 - VI ZR 467/14, Rn. 14 z.V.b.).

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 14 U 99/02

    Der Hersteller von Schokoriegeln muss nicht vor den aus dem übermäßigen Verzehr

    Die Produkte der Beklagten wären aber nicht kausal für die Zahnschäden, wenn und soweit der Kläger diese etwa aufgrund seiner Prädisposition, seiner Lebensweise, seiner sonstigen Ernährung etc. unabhängig von dem Konsum der Riegel der Beklagten und unabhängig von sonstigen die Ersatzpflicht Dritter begründenden Verursachungsbeiträgen (zu deren Unbeachtlichkeit BGH, NJW 1958, 705; 1967, 551, 552) ohnehin erlitten hätte (vgl. BGH, NJW 1985, 676, 677; VersR 1965, 491, 493; Palandt/Heinrichs, a.a.O. Rdn. 99; v. Westfalen, a.a.O., § 42 Rdn. 25).
  • BGH, 15.10.1968 - VI ZR 226/67

    Verschleißerscheinungen der Wirbelsäule hindern nicht, einen adäquaten

    Bas gilt auch dann, wenn der Unfall die (latente) Anlage nur ausgelöst hat (u.a. Urteil des BGII vom 5" Februar 1965 - VI ZE 239/65 - VersR 1965, 491) Baraus ergibt sich, daß die Pflicht des Beklagten für den Srwerbssehaden des Klägers einzustehen, nicht mit der Begründung eingeschränkt werden kann, daß bei dem Kläger eine Veranlagung zu den aufgetretenen Beschv?erden bestanden habe.
  • OLG Stuttgart, 01.12.1994 - 14 U 48/93

    Arzthaftung bei verkannter Pflicht zur therapeutischen Aufklärung

    Ob der konkret und im wesentlichen wegen seiner persistierenden Kopfschmerzen berufsunfähig gewordene Kläger später wegen sonstiger Krankheitserscheinungen berufsunfähig geworden wäre, ist - wenngleich mit den Erleichterungen des § 287 ZPO - von Beklagtenseite nachzuweisen (vgl. BGH vom 05.02.1965 - VI ZR 293/63 = VersR 1965, 491 unter Hinweis auf BGHZ 10, 6 ; vom 10.07.1959 - VI ZR 87/58 = VersR 1959, 811 ; vom 25.04.1972 - VI ZR 134/71 = VersR 1972, 834 ).
  • OLG Köln, 08.10.1997 - 13 U 78/97
    Haftungsrechtlich ist jede Verschlimmerung relevant; die Haftung des Schädigers kann aus Gründen der Kausalität nur entfallen oder zeitlich begrenzt sein, wenn der durch den Unfall ausgelöste Schaden auf Grund der Vorschäden auch ohne den Unfall früher oder später eingetreten wäre (BGH r+s 1996, 303, 305 = NJW 1996, 2425, 2426), was indessen - allerdings ebenfalls mit den Beweiserleichterungen des § 287 ZPO - vom Schädiger zu beweisen ist (BGH VersR 1965, 491, 493; BGH NJW 1997, 455, 456).
  • OLG Frankfurt, 07.07.1983 - 1 U 192/82

    Auswirkungen ener Verletzungshandlung; Bereits vorhandene Krankheitsanlage ;

    In einem solchen Falle beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die durch den früheren Schadenseintritt bedingten Nachteile (vgl. BGH JZ 1959, 773 ff., 774; BGH VersR 1965, 491 ff.; BGH LM 840 BGB Nr. 7 a; Palandt-Heinrichs, a.a.O., Vorbem. v. § 249 Anm. 5 f a.a.).
  • LG Würzburg, 05.05.1986 - 2 O 261/86

    Vorliegen einer haftungsausfüllenden Kausalität zwischen einer Unfallverletzung

    Soweit ein Erwerbsschaden infolge einer bereits vorhandenen Disposition des Geschädigten unabhängig vom Unfall zu einem bestimmten Zeitpunkt ganz oder teilweise ohnehin eingetreten wäre, ist der Schaden in diesem Umfange nicht vom Schädiger verursacht (BGH LM 840 Nr. 7 a, JZ 59, 774, VersR 65, 491, MDR 58, 333).
  • BGH, 12.02.1980 - VI ZR 170/78

    Zur grob fahrlässigen Verletzung der Mindestanforderungen an die Sicherung des

    Wie der Senat bereits bei früheren Gelegenheiten ausgesprochen hat (Senatsurteil vom 5. Februar 1965 - VI ZR 239/63 - VersR 1965, 491, 493 unter Bezugnahme auf das oben genannte Senatsurteil vom 22. Oktober 1963 mit weiteren Nachweisen), ist vielmehr folgendes zu beachten: Wenn bzw. soweit der Erwerbsschaden infolge einer bereits vorhandenen Erkrankung oder Disposition des Klägers unabhängig vom Schadensereignis zu einem bestimmten Zeitpunkt ganz oder teilweise ohnehin eingetreten wäre, ist der Schaden in diesem Umfang nicht von dem Beklagten verursacht.
  • BGH, 22.03.1966 - VI ZR 233/64

    Unfallbedingte Verursachung einer Zuckererkrankung auf Grund einer

    Zutreffend weist die Revision darauf hin, daß für den ursächlichen Zusammenhang im Rechtssinne nicht erforderlich ist, daß der Unfall zur Entstehung der Zuckererkrankung geführt hat, sondern ausreicht, wenn er einen latenten Krankheitszustand des Inselorgans ausgelöst hat (vgl. BGH Urteil vom 9. Januar 1962 - VI ZR 138/61 - VersR 1962, 351; Urteil vom 5. Februar 1965 - VI ZR 239/63 - VersR 1965, 491, 492) [BGH 05.02.1965 - VI ZR 239/63].
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