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   BGH, 07.12.1965 - VI ZR 149/64   

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https://dejure.org/1965,542
BGH, 07.12.1965 - VI ZR 149/64 (https://dejure.org/1965,542)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1965 - VI ZR 149/64 (https://dejure.org/1965,542)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1965 - VI ZR 149/64 (https://dejure.org/1965,542)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht des Abbruchunternehmers

Papierfundstellen

  • VersR 1966, 165
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 12.11.1996 - VI ZR 270/95

    Verkehrssicherungspflicht des Architekten und des Bauunternehmers; Sicherung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfolgt eine öffentlich-rechtliche Erlaubnis, wie sie hier die Baugenehmigung mit der darin vorgeschriebenen Einhaltung der DIN 14210 darstellt, andere Zwecke als die auf den Vertrauenserwartungen des Verkehrs beruhende, auf den Integritätsschutz gefährdeter Personen ausgerichtete und deshalb in ihrer Zielsetzung umfassendere Verkehrssicherungspflicht (vgl. Senatsurteile vom 7. Dezember 1965 - VI ZR 149/64 - VersR 1966, 165, 166; vom 29. November 1983 - VI ZR 137/82 - VersR 1984, 164, 165 und vom 31. Mai 1994 - VI ZR 233/93 - VersR 1994, 996, 997).
  • BGH, 13.11.2008 - 4 StR 252/08

    Strafverfahren wegen tödlichen Bauunglücks rechtskräftig abgeschlossen

    Denn die Firma H. war zuständig für den Abbruch und deshalb verpflichtet, Dritte vor den durch den Abbruch drohenden Gefahren zu schützen und die hierzu erforderlichen Vorkehrungen zu treffen (BGH (Z) VersR 1966, 165, 166).
  • OLG Oldenburg, 16.01.2018 - 2 U 105/17

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters einer

    Unerheblich ist, ob sich im Einzelfall die Sicherheitsvorkehrungen des Veranstalters im Rahmen des Üblichen halten, die Vorschriften des Rennsportverbandes sowie die Auflagen der Behörden eingehalten worden sind, weil der Verkehrssicherungspflichtige eigenverantwortlich zu prüfen hat, welche Vorkehrungen zu treffen sind, damit niemand einen Schaden erleidet (vgl. BGH, VersR 1966, 165, 166; NJW 1975, 533).

    Selbst wenn die Polizei oder andere Verwaltungsbehörden (z. B. Ordnungsamt, Gewerbeamt, Bauaufsichtsbehörde usw.) aus Gründen der Verkehrssicherung Überprüfungen vornehmen und daraufhin dem Sicherungspflichtigen auferlegen, bestimmte Vorkehrungen zu treffen, genügt dieser seinen Verpflichtungen nicht, wenn er lediglich diese Auflagen erfüllt, es aber unterlässt, selbständig zu prüfen, ob nicht darüber hinaus weitere Sicherungsmaßnahmen notwendig sind (vgl. BGH, VersR 1966, 165, 166; NJW 1975, 533).

  • BGH, 09.06.1998 - VI ZR 238/97

    Zur Schadensersatzhaftung des Importeurs von Feuerwerkskörpern wegen fehlender

    Ebenso wie außerhalb der Herstellerhaftung gelegentlich ein Mehr an Sorgfalt zu verlangen ist, als dies Behörden vom Verkehrssicherungspflichtigen gefordert haben (vgl. Senatsurteile vom 7. Dezember 1965 - VI ZR 149/64 - VersR 1966, 165, 166 und vom 23. Oktober 1984 - VI ZR 85/83 - VersR 1985, 64, 65; siehe hierzu auch die Überlegungen im Senatsurteil vom 26. Mai 1998 - VI ZR 183/97 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt - zu den Verkehrssicherungspflichten des Verkäufers im Hinblick auf die Abgabe von Feuerwerkskörpern an Kinder), können einem Hersteller auch zusätzliche Instruktionspflichten erwachsen (vgl. Senatsurteil vom 7. Oktober 1986 - VI ZR 187/85 - VersR 1987, 102, 103 m.w.N.).
  • BGH, 07.10.1986 - VI ZR 187/85

    Sorgfaltspflichten des Herstellers gefährlicher Produkte; Konkretisierung durch

    Auch außerhalb der Herstellerhaftung hat der erkennende Senat gelegentlich mehr an Sorgfalt verlangt, als Behörden von dem Verkehrssicherungspflichtigen gefordert haben (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 1965 - VI ZR 149/64 - VersR 1966, 165, 166).
  • BGH, 26.11.1974 - VI ZR 164/73

    Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines motorsportlichen Wettbewerbs

    Selbst wenn die Polizei oder andere Verwaltungsbehörden (z. B. Ordnungsamt, Gewerbeamt, Bauaufsichtsbehörde usw.) aus Gründen der Verkehrssicherung Überprüfungen vornehmen und daraufhin dem Sicherungspflichtigen auferlegen, bestimmte Vorkehrungen zu treffen, genügt dieser seinen Verpflichtungen nicht, wenn er lediglich diese Auflagen erfüllt, es aber unterläßt, selbständig zu prüfen, ob nicht darüber hinaus weitere Sicherungsmaßnahmen notwendig sind (Senatsurteil vom 7. Dezember 1965 - VI ZR 149/64 = VersR 1966, 165, 166).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.1999 - 22 U 154/98

    Sorgfaltspflichten des Abbruchunternehmer hinsichtlich Abrißschäden am

    Denn der Unternehmer von Abbrucharbeiten hat vor Beginn der Arbeiten und auch noch während der Durchführung ständig zu prüfen, ob er die Arbeiten gefahrlos durchführen kann (vgl. Ingenstau/Korbion, VOB , 13. Aufl., B § 10 Rdn. 97; BGH VersR 1966, 165 ).

    Der Abbruchunternehmer hat in jedem Fall die Gefahren, die bei seinen Arbeiten entstehen können, eigenverantwortlich zu prüfen (vgl. BGH VersR 1966, 165 ).

  • BGH, 08.02.1977 - VI ZR 217/74

    Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers bei Sperrung einer Straße

    Diese eigenverantwortliche Stellung schließt die Berufung des Bauunternehmers darauf, insoweit sei die Behörde für ihn tätig geworden, aus und führt dazu, daß auch eine ausdrückliche Billigung der gesamten Sicherungsmaßnahmen durch eben diese Behörde, wie dies im vorliegenden Fall geschehen war, diese nicht zu entlasten vermag(Urteile des erkennenden Senats vom 6. Oktober 1954 - VI ZR 265/53 = VersR 1955, 21;vom 4. Mai 1955 - VI ZR 25/54 = VersR 1955, 394, 395;vom 7. Dezember 1965 - VI ZR 149/64 = VersR 1966, 165).
  • OLG Hamm, 12.06.2003 - 6 U 50/03

    Haftungsverteilung bei Unfall nach verbotenem Rechtsüberholen auf einer Autobahn

    Das bedeutet, dass in die Abwägung gemäß § 17 StVG kein hohes Verschulden des Klägers eingestellt werden kann, weil hier nur feststehende, d.h. unstreitige oder bewiesene Umstände berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGH VersR 66, 165; 88, 824; 95, 357 = NZV 95, 145).
  • LG Düsseldorf, 15.11.2017 - 41 O 75/10

    Werkvertrag - Restwerklohnanspruch bei Aufrechnung von Schadensersatzansprüchen

    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung BGH VersR 1966, 165 ist für den vorliegenden Fall ohne Relevanz, da dort die Verkehrssicherungspflichten des Abbruchunternehmers konkretisiert werden.
  • BGH, 05.03.1974 - VI ZR 186/72

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Verletzung der Verkehrssichrungspflicht

  • BGH, 02.04.1974 - VI ZR 193/73

    Umfang der Verkehrssicherungspflichten im Deliktsrecht - Beurteilung einer

  • BGH, 13.01.1967 - VI ZR 90/65

    Verursachung eines Brandes durch den Betrieb eines Sägemehlofens - Verletzung der

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