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   BGH, 22.02.1966 - VI ZR 206/64   

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https://dejure.org/1966,1099
BGH, 22.02.1966 - VI ZR 206/64 (https://dejure.org/1966,1099)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1966 - VI ZR 206/64 (https://dejure.org/1966,1099)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1966 - VI ZR 206/64 (https://dejure.org/1966,1099)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sorgfaltspflichten im Rahmen des Abbrennens von Feuerwerkskörpern - Begriff der Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit der Benutzung von Feuerwerkskörpern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Pflichten der Hebamme beim Baden eines neugeborenen Kindes

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 492
  • VersR 1966, 524
  • VersR 1966, 580
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.10.1964 - Ib ZR 7/63

    Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines Großfeuerwerks

    Auszug aus BGH, 22.02.1966 - VI ZR 206/64
    Die Möglichkeit eines technischen Versagens muß deshalb in Rechnung gestellt und die dorther drohende Gefahr durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen abgewandt werden (vgl. den Fall des "Rohrkrepierers", BGH Urteil vom 14. Oktober 1964 - Ib ZR 7/63 = LM § 823 (Dc) BGB Nr. 70).
  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 212/03

    Haftung des Betreibers eines Geburtshauses

    Auch wenn eine geburtshilflich tätige Hebamme ab der Übernahme der Behandlung durch den Arzt dessen Weisungen unterworfen und insoweit von einer eigenen Verantwortung grundsätzlich befreit ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 89, 263, 272; BGHZ 129, 6, 11; BGHZ 144, 296, 302; vom 22. Februar 1966 - VI ZR 202/64 - VersR 1966, 580; OLG Koblenz, VersR 2001, 897, 898 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 13. März 2001 - VI ZR 298/00 - a.A. für den Fall einer normalen Geburt: Horschitz/Kurtenbach, Hebammengesetz, 3. Aufl., § 4 HebammenG, Anm. 4) und sie verpflichtet ist, bei Auftreten von Regelwidrigkeiten einen Arzt hinzuziehen (vgl. OLG Bremen, VersR 1979, 1060, 1062; OLG Hamm, VersR 1991, 228, 229 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 25. September 1990 - VI ZR 315/89; OLG Stuttgart, VersR 1994, 1114; Hiersche, Die rechtliche Position der Hebamme bei der Geburt, 2002, S. 80), wird doch mit dieser Aufgabenverteilung zwischen Arzt und Hebamme lediglich bestimmt, welche Personen bei der Geburtshilfe wann handeln müssen und welche Weisungs- und Leitungsrechte für einen hinzugezogenen Arzt gegenüber der Hebamme in der konkreten geburtshilflichen Situation bestehen.
  • BGH, 04.12.2001 - VI ZR 447/00

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Wasserversorgungsleitung

    Bei mehreren zusammenwirkenden Ursachen außerhalb und innerhalb des Gebäudes kommt es für den Ausschluß der Haftung darauf an, ob die Quelle des Schadens, d.h. die eigentliche und entscheidende Ursache für das Entstehen des Schadens, bei der Außen- oder bei der Innenanlage liegt (vgl. Senatsurteil vom 1. März 1966 - VI ZR 206/64 - VersR 1966, 586, 587).
  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 71/84

    Verkehrssicherungspflicht beim Abbrennen von Feuerwerk

    aa) An die Voraussicht und Sorgfalt derjenigen Personen, die ein Feuerwerk veranstalten bzw. entzünden, sind allerdings, wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 22. Februar 1966 (VI ZR 206/64 - VersR 1966, 524) entschieden hat, grundsätzlich hohe Anforderungen zu stellen.

    bb) Da niemals ein Fehlstart von Raketen völlig ausgeschlossen werden kann, muß beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern ein Platz gewählt werden, von dem aus etwa fehlgehende Raketen aller Voraussicht nach keinen nennenswerten Schaden anrichten können (Senatsurteil vom 22. Februar 1966 - VI ZR 206/64 - aaO.).

  • OLG Stuttgart, 09.02.2010 - 10 U 116/09

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Schadenersatzanspruch wegen des Eindringens

    Gleichwohl muss er nicht auf Schadensersatz haften, denn eine Verpflichtung, in der Nähe der Scheune keine Feuerwerksrakete zu zünden, hätte objektiv die Möglichkeit einer Brandentstehung durch die Rakete und die Erkennbarkeit dieser Möglichkeit für den Beklagten vorausgesetzt (BGH VersR 1966, 524, Juris RN 16).
  • BGH, 26.05.1998 - VI ZR 183/97

    Zur Schadensersatzhaftung eines Geschäftsinhabers beim Verkauf von

    c) Auch Feuerwerkskörper sind Produkte, die grundsätzlich ein erhebliches Gefahrenpotential für die Rechtsgüter der Benutzer wie auch unbeteiligter Dritter darzustellen vermögen, und zwar auch dann, wenn sie sich mit behördlicher Erlaubnis im Handel befinden und nach der ihnen beigefügten Anleitung des Herstellers benutzt werden vgl. hierzu Senatsurteile vom 22. Februar 1966 - VI ZR 2C6/64 - VersR 1966, 524 und vom 9. Juli 1985 - VI ZR 71/84 - VersR 1985, 1093 f.).
  • BGH, 09.06.1998 - VI ZR 238/97

    Zur Schadensersatzhaftung des Importeurs von Feuerwerkskörpern wegen fehlender

    c) Auch Feuerwerkskörper sind Produkte, die in der Regel ein erhebliches Gefahrenpotential für die Rechtsgüter der Benutzer wie auch unbeteiligter Dritter aufweisen; dies gilt auch dann, wenn sie sich mit behördlicher Erlaubnis im Handel befinden und nach der ihnen beigefügten Anleitung des Herstellers benutzt werden (vgl. hierzu Senatsurteile vom 22. Februar 1966 - VI ZR 206/64 - VersR 1966, 524 und vom 9. Juli 1985 - VI ZR 71/84 - VersR 1985, 1093 f.).
  • VGH Bayern, 29.10.2009 - 4 ZB 09.822

    Kosten für Feuerwehreinsatz; Waldbrand durch Abbrennen einer Silvesterrakete;

    Es dürfen nur solche schädlichen Entwicklungen außer Betracht bleiben, die - objektiv gesehen - als ganz außergewöhnliche Ereignisse jenseits aller Erwartungen und Berechnungen liegen (vgl. grundlegend BGH vom 22.2.1966 Az. VI ZR 206/64 in juris RdNr. 14).

    Entgegen der Ansicht des Klägers war die Fehlfunktion seiner Rakete nicht "praktisch ausgeschlossen"; vielmehr ist die Gefahr eines Fehlstarts, bei dem die Rakete nicht die gewollte Flugbahn beschreibt und an einem unvorhergesehenen Ort verpufft, die nächstliegende Gefahr beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern (vgl. BGH vom 22.2.1966 a.a.O. RdNr. 15).

  • OLG Hamm, 27.05.1998 - 13 U 196/97

    Selbstgebastelter Feuerwerkskörper - Schadensersatz wegen fahrlässiger

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (VersR 1966, 524; NJW 1986, 52) sind schon an die Voraussicht und die Sorgfalt derjenigen Personen, die ein - erlaubtes - Feuerwerk entzünden, grundsätzlich hohe Anforderungen zu stellen.
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