Rechtsprechung
   BGH, 08.02.1966 - VI ZR 181/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,844
BGH, 08.02.1966 - VI ZR 181/64 (https://dejure.org/1966,844)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1966 - VI ZR 181/64 (https://dejure.org/1966,844)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1966 - VI ZR 181/64 (https://dejure.org/1966,844)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,844) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abwägung von Unfallursachen - Betriebsgefahr eines nicht verkehrssicheren Sattelschleppers - Betriebsgefahr eines Lastzuges - Verschulden des Fahrers an einem Unfall - Erlass eines Grundurteils - Aufrechnung mit rechtlich zusammenhängenden Gegenforderungen - Aufrechnung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17; StVO § 12 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Kollision zweier entgegenkommender Lastzüge an einer Engstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1966, 540
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.03.1959 - VI ZR 57/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.02.1966 - VI ZR 181/64
    Bei Aufrechnung mit rechtlich zusammenhängenden (konnexen) Gegenforderungen kann die Klageforderung aber auch ohne Erledigung der Gegenforderungen dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden, wenn sich bei einer mindestens summarischen Prüfung ergibt, daß sie die zur Aufrechnung gestellten Forderungen übersteigt (BGHZ 11, 63 sowie die Urteile des BGH vom 28. April 1954 - VI ZR 56/53 - NJW 1954, 11971 vom 24. März 1959 - VI ZR 57/58 - VersR 1959, 515 und vom 14. Juni 1962 - II ZR 117/61 - NJW 1962, 1618).
  • BGH, 14.06.1962 - II ZR 117/61

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei Aufrechnung mit Gegenforderung

    Auszug aus BGH, 08.02.1966 - VI ZR 181/64
    Bei Aufrechnung mit rechtlich zusammenhängenden (konnexen) Gegenforderungen kann die Klageforderung aber auch ohne Erledigung der Gegenforderungen dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden, wenn sich bei einer mindestens summarischen Prüfung ergibt, daß sie die zur Aufrechnung gestellten Forderungen übersteigt (BGHZ 11, 63 sowie die Urteile des BGH vom 28. April 1954 - VI ZR 56/53 - NJW 1954, 11971 vom 24. März 1959 - VI ZR 57/58 - VersR 1959, 515 und vom 14. Juni 1962 - II ZR 117/61 - NJW 1962, 1618).
  • BGH, 28.04.1954 - VI ZR 56/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.02.1966 - VI ZR 181/64
    Bei Aufrechnung mit rechtlich zusammenhängenden (konnexen) Gegenforderungen kann die Klageforderung aber auch ohne Erledigung der Gegenforderungen dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden, wenn sich bei einer mindestens summarischen Prüfung ergibt, daß sie die zur Aufrechnung gestellten Forderungen übersteigt (BGHZ 11, 63 sowie die Urteile des BGH vom 28. April 1954 - VI ZR 56/53 - NJW 1954, 11971 vom 24. März 1959 - VI ZR 57/58 - VersR 1959, 515 und vom 14. Juni 1962 - II ZR 117/61 - NJW 1962, 1618).
  • BGH, 11.11.1953 - II ZR 242/52

    Grundurteil bei Aufrechnung

    Auszug aus BGH, 08.02.1966 - VI ZR 181/64
    Bei Aufrechnung mit rechtlich zusammenhängenden (konnexen) Gegenforderungen kann die Klageforderung aber auch ohne Erledigung der Gegenforderungen dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden, wenn sich bei einer mindestens summarischen Prüfung ergibt, daß sie die zur Aufrechnung gestellten Forderungen übersteigt (BGHZ 11, 63 sowie die Urteile des BGH vom 28. April 1954 - VI ZR 56/53 - NJW 1954, 11971 vom 24. März 1959 - VI ZR 57/58 - VersR 1959, 515 und vom 14. Juni 1962 - II ZR 117/61 - NJW 1962, 1618).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 1 U 182/06

    Keine Zurechnung der Betriebsgefahr eines Kfz bei erheblichem Eigenverschulden

    cc) Soweit in der Rechtsprechung in vereinzelten Fällen eine Verpflichtung des Fahrzeugführers nach § 1 StVO angenommen wurde, bei Annäherung an eine Engstelle andere Verkehrsteilnehmer durch Abgabe eines Warnsignals auf sich aufmerksam zu machen (so BGH VersR 1966, 540, 541 bei einem schweren Lkw, der in einer engen Kurve die Gegenfahrbahn mitbenutzt), kann dies auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.
  • OLG Hamm, 12.07.2013 - 9 U 17/13

    Haftung des Halters und des Fahrers eines Mähdreschers

    2, 16 Abs. 1 Nr. 2 StVO dazu gehalten gewesen, vor dem Befahren der Kurve den Gegenverkehr durch Betätigung der Hupe - die nach der Erklärung des Beklagten zu 2) im Rahmen seiner persönlichen Anhörung im Senatstermin an dem Mähdrescher vorhanden war - zu warnen (vgl. insoweit auch BGH, VersR 1966, 540ff; König, a.a.O., § 16 StVO Rdn. 10).
  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 11/70

    Haftungsverteilung bei Kollision eines bei Grünlicht in eine Kreuzung

    Bei Aufrechnung mit rechtlich zusammenhängenden (konnexen) Gegenforderungen kann die Klageforderung aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ohne Erledigung der Gegenforderung dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden, wenn sich bei einer mindestens summarischen Prüfung ergibt, daß sie die zur Aufrechnung gestellte Forderung übersteigt (zuletzt Urteil des BGH vom 8. Februar 1966 - VI ZR 181/64 - VersR 1966, 540 - mit Hinweisen auf die frühere Rechtsprechung des BGH).
  • BGH, 05.11.1974 - VI ZR 91/73

    Pflichten des Führers einer Straßenbahn

    Es ist der gleiche Gesichtspunkt, der den erkennenden Senat unter der Geltung des § 12 Abs. 1 StVO a.F. veranlaßt hat, von einem Kraftfahrer, der sich unübersichtlichen Stellen näherte, zu verlangen, unter Umständen schon Warnzeichen zu geben, wenn er mit der Möglichkeit der Annäherung gefährdeter Verkehrsteilnehmer rechnen mußte (Urteil vom 27. Mai 1960 - VI ZR 91/59 = VersR 1960, 667, 669; vgl. auch Urteil vom 8. Februar 1966 - VI ZR 181/64 = VersR 1966, 540, 541).
  • BGH, 28.05.1968 - VI ZR 37/67

    Entscheidung über die Verjährungseinrede - Vertagung einer Entscheidung auf das

    Von diesem strengen Standpunkt ist jedoch der Bundesgerichtshof abgegangen (BGHZ 11, 63; Senatsurteil vom 8. Februar 1966 - VI ZR 181/64 - VersR 1966, 540).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht