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   BGH, 03.10.1967 - VI ZR 7/66   

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https://dejure.org/1967,849
BGH, 03.10.1967 - VI ZR 7/66 (https://dejure.org/1967,849)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1967 - VI ZR 7/66 (https://dejure.org/1967,849)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1967 - VI ZR 7/66 (https://dejure.org/1967,849)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung einer Verjährung durch die Anerkennung einer Verbindlichkeit seitens eines Haftpflichtversicherers - Verjährungsfristen bei Schadensersatzansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 2353
  • MDR 1968, 37
  • VersR 1967, 1182
  • DB 1967, 1936
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.07.1960 - VI ZR 92/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.10.1967 - VI ZR 7/66
    Erfüllt der Schädiger - wie hier - die Einzelansprüche des Geschädigten auf Ersatz später eingetretener Schäden, so liegt darin, wie das Berufungsgericht zutreffend annimmt, eine Leistung auf den Gesamtanspruch, durch die nach § 208 BGB dessen Verjährung und damit auch die Verjährung der Einzelansprüche unterbrochen wird; denn über den Einzelansprüchen steht der Gesamtanspruch, aus dem sie fließen (vgl. Senatsurteil vom 12. Juli 1960 - VI ZR 92/59 - VersR 1960, 949).
  • BGH, 14.06.1957 - VI ZR 165/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.10.1967 - VI ZR 7/66
    Wie das Berufungsgericht zutreffend darlegt, läuft nach dem Grundsatz der Schadenseinheit für Schadensersatzansprüche eine einheitliche Verjährungsfrist, die mit der Kenntnis des als Einheit aufzufassenden Gesamtschadens beginnt und auch die später eingetretenen Schadensfolgen umfaßt, soweit sie nur vorhersehbar waren (vgl. BGH Urt. vom 4. April 1957 - III ZR 213/55 - VersR 1957, 428; vom 14. Juni 1957 - VI ZR 165/56 - VersR 1957, 534).
  • BGH, 04.04.1957 - III ZR 213/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.10.1967 - VI ZR 7/66
    Wie das Berufungsgericht zutreffend darlegt, läuft nach dem Grundsatz der Schadenseinheit für Schadensersatzansprüche eine einheitliche Verjährungsfrist, die mit der Kenntnis des als Einheit aufzufassenden Gesamtschadens beginnt und auch die später eingetretenen Schadensfolgen umfaßt, soweit sie nur vorhersehbar waren (vgl. BGH Urt. vom 4. April 1957 - III ZR 213/55 - VersR 1957, 428; vom 14. Juni 1957 - VI ZR 165/56 - VersR 1957, 534).
  • RG, 28.11.1908 - I 692/07

    Welche Regeln gelten seit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die

    Auszug aus BGH, 03.10.1967 - VI ZR 7/66
    Die Revision rügt unter Hinweis auf die Entscheidungen des Reichsgerichts RGZ 70, 68 und JW 1905, 335 Nr. 2, das Berufungsgericht habe verkannt, daß nach § 218 BGB nur rechtskräftig festgestellte rückständige Leistungen von der kürzeren Verjährungsfrist ausgenommen seien.
  • BGH, 02.12.2008 - VI ZR 312/07

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils über die Schadensersatzpflicht

    Soweit es dessen Bewusstsein vom Bestehen seiner Ersatzpflicht angenommen hat, liegt das im Rahmen tatrichterlicher Würdigung (vgl. Senat, Urteil vom 3. Oktober 1967 - VI ZR 7/66 - VersR 1967, 1182, 1183).

    Erfüllt der Schädiger Einzelansprüche des Geschädigten, so liegt darin eine Leistung auf den Gesamtanspruch, durch die dessen Verjährung unterbrochen (§ 208 BGB a.F.) bzw. neu begonnen wird (§ 212 BGB n.F.), denn über den Einzelansprüchen steht der Gesamtanspruch, aus dem diese fließen (vgl. Senat, Urteile vom 12. Juli 1960 - VI ZR 92/59 - VersR 1960, 949 und Urteil vom 3. Oktober 1967 - VI ZR 7/66 - VersR 1967, 1182).

  • BGH, 29.10.1993 - V ZR 136/92

    Erfüllung der Mitteilungspflicht des Vorkaufsverpflichteten

    Entgegen den Ausführungen des Berufungsgerichts haben weder das Reichsgericht (RGZ 106, 320, 326) noch der Senat (Urteile v. 3. Juni 1966, aaO, und v. 19. Mai 1967, V ZR 182/65, DB 1967, 1936) je entschieden, der Vorkaufsberechtigte müsse "über alle Umstände in Kenntnis gesetzt werden, die für seine Entscheidung zur Ausübung des Vorkaufsrechts von Bedeutung sind".
  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 300/99

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen hinsichtlich rückständiger Anteile einer

    Diese Fristen begannen am 1. August 1991 erneut zu laufen, nachdem die Verjährung aufgrund der bis zum Juli 1991 erfolgten uneingeschränkten Zahlung und des darin liegenden Anerkenntnisses gemäß § 208 BGB unterbrochen worden war (Senatsurteil vom 12. Juli 1960 - VI ZR 92/59 - VersR 1960, 949; vom 3. Oktober 1967 - VI ZR 7/66 - VersR 1967, 1182).
  • OLG Celle, 22.08.2007 - 14 U 182/06

    Wirksamkeit eines verjährungsunterbrechenden Anerkenntnisses durch schlüssiges

    Die vorbehaltlose Erfüllung von Einzelansprüchen eines Schadensersatzberechtigten unterbricht jedoch die Verjährung des rechtskräftig festgestellten Gesamtanspruchs (vgl. bereits BGH, Urt.v. 3. Oktober 1967 - VI ZR 7/66 , NJW 1967, 2353, L/M Nr. 4 zu § 208 BGB - amtlicher Leitsatz).
  • OLG Koblenz, 07.10.1993 - 5 U 521/93

    Verjährungsunterbrechung durch laufende Leistungen des Haftpflichtversicherers

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  • BGH, 21.03.1972 - VI ZR 110/71

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer negativen Feststellungsklage

    Allerdings kann in einem Verhalten des Verpflichteten, so dem Erbringen von einzelnen Leistungen, insbesondere in Rentenform, ein Verhalten liegen, das im Sinne des § 208 BGB als i ' Anerkenntnis seiner Leistungspflicht dem Grunde nach zu werten ist (vgl. BGH aaO unter Hinweis auf RGZ 136, 427, 432; BGH Urt. vom 25. September 1964 - VI ZR 128/63 = VersR 1964, 1999; Urt. v. 3. Oktober 1967 - VI ZR 7/66 = VersR 1967, 1182).
  • OLG Köln, 12.03.1984 - 7 U 177/83

    Erfüllung geltend gemachter Einzelansprüche als Anerkenntnis i.S.d. § 208 BGB;

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß die vorbehaltslose Erfüllung von Einzelansprüchen die Verjährung des Gesamtanspruches unterbricht (BGH NJW 1967, 2353 ff. = VersR 1967, 1182 f.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 03.04.1997 - 4 K 2471/95

    Steuerliche Behandlung eines vollständigen Wechsels im Personenstand einer

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