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   BGH, 16.02.1967 - II ZR 73/65   

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https://dejure.org/1967,203
BGH, 16.02.1967 - II ZR 73/65 (https://dejure.org/1967,203)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1967 - II ZR 73/65 (https://dejure.org/1967,203)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1967 - II ZR 73/65 (https://dejure.org/1967,203)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftpflichtversicherer - Agent - Hinweispflicht - Mitwirkung bei Schadensmeldung - Verlust des Versicherungsschutzes - Auskunftspflichtverletztung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 7 I Abs. 2 S. 2; VVG § 8 Abs. 3, § 43
    Folgen einer Obliegenheitsverletzung durch unwahre oder unvollständige Angaben des Versicherungsnehmers über einen Schaden

Papierfundstellen

  • BGHZ 47, 101
  • NJW 1967, 1226
  • MDR 1967, 470
  • VersR 1967, 441
  • DB 1967, 633
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.10.1952 - II ZR 24/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.02.1967 - II ZR 73/65
    Das gilt auch für solche Angaben, durch die sich die Lage des Versicherungsnehmers im Strafverfahren verschlechtern könnte, wenn sie den Ermittlungsbehörden bekannt würden (BGH VersR 1952, 428).

    Auch eine zu günstige Beurteilung der Sach- und Rechtslage kann den Versicherer zu unzweckmäßigen Entschlüssen veranlassen (BGH VersR 1952, 428).

  • BGH, 07.11.1966 - II ZR 188/65

    Deckungszusage aus einem Versicherungsvertrag - Ersatz eines Brandschadens -

    Auszug aus BGH, 16.02.1967 - II ZR 73/65
    Nur soweit das Verhalten des Versicherungsnehmers ein Bedürfnis nach näherer Aufklärung erkennen lässt oder sich ein solches Bedürfnis nach der Sachlage von selbst ergibt, muss ihm entsprochen werden (vgl. BGHZ 40, 22; BGH VersR 1959, 361; 1967, 25).
  • BGH, 11.03.1965 - II ZR 25/63

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen unrichtiger Auskunft über die Menge

    Auszug aus BGH, 16.02.1967 - II ZR 73/65
    Insoweit richtet sich daher die Kritik des Berufungsgerichts an der Versagung des Versicherungsschutzes in Wirklichkeit nicht gegen die Beklagte, sondern gegen die gesetzliche Regelung, deren rechtspolitische Bewertung hier nicht zur Erörterung steht (vgl. BGH VersR 1965, 451 und 1190; Fischer, VersR 1965, 197, 201 f).
  • BGH, 27.02.1964 - II ZR 65/61

    Schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Repräsentanten des

    Auszug aus BGH, 16.02.1967 - II ZR 73/65
    Es trifft auch nicht zu, dass Angaben des Versicherungsnehmers über Art, Menge und Zeit seines Alkoholgenusses vor einem Verkehrsunfall für den Versicherer belanglos seien und deshalb nicht gefordert werden dürften (vgl. BGH VersR 1964, 475, 477).
  • BGH, 20.06.1963 - II ZR 199/61

    Haftung des Versicherers

    Auszug aus BGH, 16.02.1967 - II ZR 73/65
    Nur soweit das Verhalten des Versicherungsnehmers ein Bedürfnis nach näherer Aufklärung erkennen lässt oder sich ein solches Bedürfnis nach der Sachlage von selbst ergibt, muss ihm entsprochen werden (vgl. BGHZ 40, 22; BGH VersR 1959, 361; 1967, 25).
  • BGH, 03.12.1962 - II ZR 47/60

    Rückgriff des Haftpflichtversicherers gegen den mitversicherten Fahrer

    Auszug aus BGH, 16.02.1967 - II ZR 73/65
    Dessen Auskünfte sollen ihn in die Lage versetzen, sachgemäße Entscheidungen über die Abwicklung des Versicherungsfalls zu treffen (BGH VersR 1965, 128; 1963, 134; st. Rspr.).
  • BGH, 23.11.1964 - II ZR 60/62

    Regress einer Versicherung gegen einen Versicherten - Verletzung einer

    Auszug aus BGH, 16.02.1967 - II ZR 73/65
    Dessen Auskünfte sollen ihn in die Lage versetzen, sachgemäße Entscheidungen über die Abwicklung des Versicherungsfalls zu treffen (BGH VersR 1965, 128; 1963, 134; st. Rspr.).
  • BGH, 06.05.1965 - II ZR 217/62

    Konkurs des Versicherungsnehmers. Feuerversicherung

    Auszug aus BGH, 16.02.1967 - II ZR 73/65
    Der Versicherungsnehmer soll das Vertrauen des Versicherers nicht risikolos enttäuschen dürfen (BGH VersR 1965, 701, 704).
  • OLG Saarbrücken, 29.11.2023 - 5 U 34/23

    Wer lügt, verliert!

    Knüpft eine Obliegenheitsklausel allein an einen missbilligten Erfolg an, untersagt sie etwa dem Versicherungsnehmer Handlungen, die die Aufklärung des Versicherungsfalles vereiteln oder erschweren, so gehört zu dem einen Vorsatz des Versicherungsnehmers begründenden Wissen die Erkenntnis des Kausalverlaufs, d.h.: der Versicherungsnehmer muss wissen, dass eine bestimmte Handlung oder Unterlassung geeignet ist, die Aufklärung zu beeinträchtigen; dass er auch die Rechtsfolgen der Verletzung kennt, ist dagegen für die Annahme vorsätzlichen Verhaltens nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 16. Februar 1967 - II ZR 73/65, BGHZ 47, 101, 103; Felsch, in: Hk-VVG a.a.O., § 28 Rn. 78).
  • BGH, 20.11.1970 - IV ZR 1074/68

    Aufklärungspflicht - Leistungsfreiheit - Schadenbericht

    Verletzt der Versicherungsnehmer arglistig seine Aufklärungspflicht, so wird der Versicherer nach §§ 5 Abs. 3, 6 AHB auch dann leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer vorher nicht auf die Folgen eines vorsätzlich falschen Schadensberichts hingewiesen hat (Ergänzung zu BGHZ 47, 101 und 48, 7).

    Andererseits steht fest, dass die Beklagte den Kläger zu keinem Zeitpunkt auf die mögliche Verwirkung des Versicherungsschutzes durch vorsätzlich unwahre Angaben in der Form hingewiesen hat, wie sie in den Entscheidungen BGHZ 47, 101 und 48, 7 gefordert worden ist.

    Da eine weitere Unterteilung nach den einzelnen Wagnissen nicht in Betracht kommt, stellt sich die Frage dahin, ob die in BGHZ 47, 101 und 48, 7 entwickelten Grundsätze auch für den Bereich der Allgemeinen Haftpflichtversicherung gelten.

    An eine solche Folge wird er insbesondere dann nicht denken, wenn ihm eine betrügerische Absicht fehlte (BGHZ 47, 101, 108).

  • BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines

    Daß eine drohende Strafverfolgung den Versicherungsnehmer nicht der Pflicht enthebt, dem Haftpflichtversicherer offen und rückhaltlos über das Schadenereignis Auskunft zu geben, hat der Senat wiederholt ausgesprochen (VersR 1952, 428; Urt. v. 16.2.67, VersR 1967, 441).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 16. Februar 1967 (VersR 1967, 441) entschieden hat, kann sich der Haftpflichtversicherer wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Versicherungsnehmers über den Schadensfall, durch die ihm letztlich kein Nachteil entstanden ist, grundsätzlich nicht auf seine vertraglich vorgesehene Leistungsfreiheit berufen, wenn er oder sein Agent bei der Meldung des Schadens mitgewirkt und hierbei den Versicherungsnehmer nicht auf den drohenden Verlust des Versicherungsanspruchs hingewiesen hat.

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