Rechtsprechung
BGH, 03.11.1966 - II ZR 52/64 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abschluss einer Vermögenshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als Helfer in Steuersachen - Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen "während der Dauer" eines rechtswirksamen Versicherungsvertrags - Grob fahrlässige Unkenntnis des Versicherungsnehmers von der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1967, 776
- MDR 1967, 113
- VersR 1967, 56
- DB 1966, 1968
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 21.05.2003 - IV ZR 209/02
Voraussetzungen des Anspruchs auf Versicherungsschutz in der …
Daß die gleichzeitige Erhebung des materiellen Anspruchs noch vom Unterliegen gegenüber dem Geschädigten abhängig war, bedeutet nicht, daß sich der Streitverkünder etwa noch nicht zur Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs im Fall einer gerichtlichen Feststellung seiner Haftpflicht gegenüber dem Geschädigten entschlossen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1966, VersR 1967, 56 unter II 2 a). - BGH, 30.04.2008 - IV ZR 227/06
Abgrenzung von positiver Kenntnis und bloßem Kennenmüssen in der …
Seit langem ist geklärt, dass in Fällen, in denen eine vertraglich vereinbarte, nach dem Versicherungsfall zu beachtende Obliegenheit an die Kenntnis des Versicherungsnehmers von einem bestimmten Umstand oder Ereignis anknüpft, ein Kennenmüssen nicht ausreicht, vielmehr positive Kenntnis erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1966 - II ZR 52/64 - VersR 1967, 56 unter II 2 b;… Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 33 Rdn. 1 m.w.N.;… Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 33 Rdn. 6 m.w.N.). - BGH, 05.11.2014 - IV ZR 8/13
Rückwärtsversicherung: Kenntnis von einem bereits eingetretenen Versicherungsfall
Wie der Senat für die - eine Anzeigeobliegenheit begründende - Kenntnis des Versicherungsnehmers vom Eintritt des Versicherungsfalls entschieden hat, kann deren Feststellung nicht durch die Erwägung ersetzt werden, der Versicherungsnehmer habe die betreffenden Umstände kennen müssen (…Senatsurteil vom 30. April 2008 - IV ZR 227/06, VersR 2008, 905 Rn. 18 ff. m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. November 1966 - II ZR 52/64, VersR 1967, 56 unter II 2 b), denn das kennzeichnet lediglich einen Fahrlässigkeitsvorwurf.
- OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 144/07
Anwendung der sog. Tätigkeitsklausel in der Betriebshaftpflichtversicherung
Erhebung von Ansprüchen ist jede ernstliche Erklärung des Dritten gegenüber dem Versicherungsnehmer, aus der sich ergibt, dass der Dritte Ansprüche zu haben glaubt und diese verfolgen wird (BGH VersR 1956, 187; VersR 1967, 56). - OLG Hamm, 20.10.2004 - 20 U 88/04
Rechtsfolgen einer Reparatur der beschädigten Sache in der …
Der Lauf der in § 13 Ziffer 1 a AStB 87 gesetzten 3-Tages-Frist, innerhalb derer eine Anzeige gegenüber dem Versicherer noch als unverzüglich abgegeben gilt, kann nach Auffassung des Senates erst mit der Kenntnis des Versicherungsnehmers beginnen (…so auch Prölss/Martin: VVG, 27. Auflage, Rn 2 zu § 33 VVG (Prölss); BGH in: VersR 1967, 56). - OLG Karlsruhe, 16.05.2013 - 12 U 184/12
Eine Impfunverträglichkeit ist auch bei Kenntnis des zugrunde liegenden …
- OLG Köln, 15.08.2023 - 9 U 183/21 Der BGH definiert die Geltendmachung bereits in früheren Entscheidungen als "jede Erklärung [...], durch die vom Versicherungsnehmer ernsthaft eine Leistung gefordert wird" (BGH NJW 1967, 776 [777]).
- LG Saarbrücken, 21.06.2016 - 14 S 32/15
Kfz-Kaskoversicherung, Wissenszurechnung, Erkundigungspflicht, Eheleute
Die Kenntnis der nach Eintritt des Versicherungsfalles mitzuteilenden Umstände gehört zum objektiven Tatbestand der Verletzung der Aufklärungsobliegenheit, den der Versicherer zu beweisen hat (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2006 - IV ZR 252/05, VersR 2007, 389 ; vgl. auch schon BGH, Urteil vom 3. November 1966 - II ZR 52/64, NJW 1967, 776 ). - BGH, 21.05.2003 - IV ZR 210/02
Verjährung von Ansprüchen gegen den Haftpflichtversicherer; Begriff des Erhebens …
Daß die gleichzeitige Erhebung des materiellen Anspruchs noch vom Unterliegen gegenüber dem Geschädigten abhängig war, bedeutet nicht, daß sich der Streitverkünder etwa noch nicht zur Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs im Fall einer gerichtlichen Feststellung seiner Haftpflicht gegenüber dem Geschädigten entschlossen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1966, VersR 1967, 56 unter II 2 a). - OLG Karlsruhe, 05.07.2022 - 12 U 1/22
Folge unwirksamer Sanktionsvereinbarung infolge Anzeige- oder …
Die für die Anzeigepflicht erforderliche Kenntnis der anzuzeigenden Umstände (vgl. BGH, Urteil vom 03.11.1966 - II ZR 52/64, juris Rn. 27 f.) hatte er spätestens im Juni 2013, da er zu diesem Zeitpunkt aufgrund seiner Erkrankung bereits für die Dauer von 6 Monaten gehindert war, seinen Beruf weiter auszuüben. - BGH, 13.07.1971 - VI ZR 140/70
Rechtsanwalt - Haftpflichtprozeß - Prüfungspflicht - Deckungsschutz - …
- BGH, 10.06.1970 - IV ZR 1086/68
Inhaberschaft an einem Privatsäuglingsheim - Gewährung von Versicherungsschutz …
- OLG Hamm, 15.04.1988 - 20 U 252/87
Leistungsverweigerung eines Versicherers aufgrund arglistig bei Vertragschluss …
- OLG Nürnberg, 01.03.1979 - 8 U 128/77
Leistungspflichten der Berufshaftpflichtversicherung eines Bauingenieurs; Haftung …
- BGH, 02.11.1967 - II ZR 40/65
Abschluss einer (Kapital-)Lebensversicherung auf den Todesfall - …