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   BGH, 19.12.1967 - VI ZR 6/66   

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https://dejure.org/1967,824
BGH, 19.12.1967 - VI ZR 6/66 (https://dejure.org/1967,824)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1967 - VI ZR 6/66 (https://dejure.org/1967,824)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1967 - VI ZR 6/66 (https://dejure.org/1967,824)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verursachung eines Verkehrsunfalls durch einen mit der Beförderung einer an auswärtiger Arbeitsstelle eingesetzten Arbeiterkolonne beauftragten Betriebsangehörigen - Vorliegen einer betrieblichen Tätigkeit bei Verursachung eines Verkehrsunfalls mit einem firmeneigenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 316
  • VersR 1968, 353
  • DB 1968, 313
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus BGH, 19.12.1967 - VI ZR 6/66
    Die sozialversicherungsrechtliche Betrachtungsweise, die den Unfallversicherungsschutz versagt, wenn Trunkenheit die als rechtlich allein wesentlich anzusehende Ursache des Arbeitsunfalls gewesen ist (BSG 12, 242), ist bei der Beurteilung der zivilrechtlichen Schadenshaftung des Betriebsangehörigen nicht anwendbar.

    Das gegenteilige Ergebnis läßt sich auch nicht damit begründe, daß nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der Versicherungsschutz für einen Arbeitsunfall entfällt, wenn bei Abwägung der für den Unfall ursächlich gewordenen Umstände die unternehmensbedingten Umstände durch in der persönlichen Sphäre des Verunglückten liegende Bedingungen wie Trunkenheit, Übermüdung aus Unternehmensfremden Gründen, unvernünftige Spielerei oder sonstiges höchst unvernünftiges Verhalten so sehr in den Hintergrund gedrängt werden, daß die letzteren als die rechtlich allein wesentlichen Ursachen anzusehen sind (BSG 12, 242; BSG Urteil vom 28. Februar 1961 - 2 RU 97/59 - SozR RVO § 542 a.F. Nr. 35; vom 30. März 1962 - 2 RU 32/61 - SozR RVO § 542 a.F. Nr. 53; vom 29. Mai 1962 - 2 RU 113/60 - SozR RVO § 542 a.F. Nr. 55).

  • BGH, 01.04.1958 - VI ZR 60/57

    Schadensersatzansprüche gegen Arbeitskameraden

    Auszug aus BGH, 19.12.1967 - VI ZR 6/66
    Im Interesse des Betriebsfriedens, der nicht durch Haftungsstreitigkeiten unter den Betriebsangehörigen gestört werden soll, hat das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz durch die §§ 636, 637 RVO jetziger Fassung die Schadenshaftung von Betriebsangehörigen gegenüber Arbeitskollegen und deren Angehörigen und Hinterbliebenen über die frühere Regelung der §§ 898, 899 RVO (a.F.) und über die Beschränkungen hinaus, die nach den Grundsätzen bisheriger Rechtsprechung (BAG 5, 1; BGHZ 27, 62) bei gefahrengeneigter Arbeit und nicht schwerer Schuld des Schadensurhebers galten, ausgeschlossen und nur noch für den Fall vorsätzlicher Herbeiführung des Arbeitsunfalls bestehen lassen.
  • BGH, 16.01.1953 - VI ZR 161/52

    Wegeunfall eines Leiharbeiters

    Auszug aus BGH, 19.12.1967 - VI ZR 6/66
    Der Ehemann der Klägerin hat bei seiner Beförderung daher nicht am allgemeinen Verkehr, sondern an dem besonderen Verkehr teilgenommen, der mit Rücksicht auf den Betrieb und die beruflichen Aufgaben der Betriebsangehörigen von dem Betriebsunternehmer durchgeführt wurde (vgl. BGHZ 8, 330).
  • BSG, 29.05.1962 - 2 RU 113/60
    Auszug aus BGH, 19.12.1967 - VI ZR 6/66
    Das gegenteilige Ergebnis läßt sich auch nicht damit begründe, daß nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der Versicherungsschutz für einen Arbeitsunfall entfällt, wenn bei Abwägung der für den Unfall ursächlich gewordenen Umstände die unternehmensbedingten Umstände durch in der persönlichen Sphäre des Verunglückten liegende Bedingungen wie Trunkenheit, Übermüdung aus Unternehmensfremden Gründen, unvernünftige Spielerei oder sonstiges höchst unvernünftiges Verhalten so sehr in den Hintergrund gedrängt werden, daß die letzteren als die rechtlich allein wesentlichen Ursachen anzusehen sind (BSG 12, 242; BSG Urteil vom 28. Februar 1961 - 2 RU 97/59 - SozR RVO § 542 a.F. Nr. 35; vom 30. März 1962 - 2 RU 32/61 - SozR RVO § 542 a.F. Nr. 53; vom 29. Mai 1962 - 2 RU 113/60 - SozR RVO § 542 a.F. Nr. 55).
  • BSG, 30.03.1962 - 2 RU 32/61
    Auszug aus BGH, 19.12.1967 - VI ZR 6/66
    Das gegenteilige Ergebnis läßt sich auch nicht damit begründe, daß nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der Versicherungsschutz für einen Arbeitsunfall entfällt, wenn bei Abwägung der für den Unfall ursächlich gewordenen Umstände die unternehmensbedingten Umstände durch in der persönlichen Sphäre des Verunglückten liegende Bedingungen wie Trunkenheit, Übermüdung aus Unternehmensfremden Gründen, unvernünftige Spielerei oder sonstiges höchst unvernünftiges Verhalten so sehr in den Hintergrund gedrängt werden, daß die letzteren als die rechtlich allein wesentlichen Ursachen anzusehen sind (BSG 12, 242; BSG Urteil vom 28. Februar 1961 - 2 RU 97/59 - SozR RVO § 542 a.F. Nr. 35; vom 30. März 1962 - 2 RU 32/61 - SozR RVO § 542 a.F. Nr. 53; vom 29. Mai 1962 - 2 RU 113/60 - SozR RVO § 542 a.F. Nr. 55).
  • BSG, 28.02.1961 - 2 RU 97/59

    Autounfall infolge Übermüdung - Betriebliche Tätigkeit des Versicherten als

    Auszug aus BGH, 19.12.1967 - VI ZR 6/66
    Das gegenteilige Ergebnis läßt sich auch nicht damit begründe, daß nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der Versicherungsschutz für einen Arbeitsunfall entfällt, wenn bei Abwägung der für den Unfall ursächlich gewordenen Umstände die unternehmensbedingten Umstände durch in der persönlichen Sphäre des Verunglückten liegende Bedingungen wie Trunkenheit, Übermüdung aus Unternehmensfremden Gründen, unvernünftige Spielerei oder sonstiges höchst unvernünftiges Verhalten so sehr in den Hintergrund gedrängt werden, daß die letzteren als die rechtlich allein wesentlichen Ursachen anzusehen sind (BSG 12, 242; BSG Urteil vom 28. Februar 1961 - 2 RU 97/59 - SozR RVO § 542 a.F. Nr. 35; vom 30. März 1962 - 2 RU 32/61 - SozR RVO § 542 a.F. Nr. 53; vom 29. Mai 1962 - 2 RU 113/60 - SozR RVO § 542 a.F. Nr. 55).
  • BAG, 14.03.1967 - 1 AZR 310/66

    Haftungsausschluß - Schmerzensgeldanspruch - Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus BGH, 19.12.1967 - VI ZR 6/66
    Wie eine Arbeit ausgeführt wird, - sachgemäß oder fehlerhaft, vorsichtig oder leichtsinnig, - ist nicht dafür entscheidend, ob es sich um eine betriebliche Tätigkeit handelt oder nicht (BAG Urteil vom. 14. März 1961 - I AZR 310/66 - VersR 1967, 656, 658).
  • BAG, 25.09.1957 - GS 4/56

    Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs

    Auszug aus BGH, 19.12.1967 - VI ZR 6/66
    Im Interesse des Betriebsfriedens, der nicht durch Haftungsstreitigkeiten unter den Betriebsangehörigen gestört werden soll, hat das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz durch die §§ 636, 637 RVO jetziger Fassung die Schadenshaftung von Betriebsangehörigen gegenüber Arbeitskollegen und deren Angehörigen und Hinterbliebenen über die frühere Regelung der §§ 898, 899 RVO (a.F.) und über die Beschränkungen hinaus, die nach den Grundsätzen bisheriger Rechtsprechung (BAG 5, 1; BGHZ 27, 62) bei gefahrengeneigter Arbeit und nicht schwerer Schuld des Schadensurhebers galten, ausgeschlossen und nur noch für den Fall vorsätzlicher Herbeiführung des Arbeitsunfalls bestehen lassen.
  • BAG, 19.03.2015 - 8 AZR 67/14

    Schmerzensgeld und Schadensersatz im Berufsausbildungsverhältnis

    Wie eine Arbeit ausgeführt wird - sachgemäß oder fehlerhaft, vorsichtig oder leichtsinnig -, ist nicht dafür entscheidend, ob es sich um eine betriebliche Tätigkeit handelt oder nicht (BAG 22. April 2004 - 8 AZR 159/03 - aaO; 14. März 1967 - 1 AZR 310/66 - zu b der Gründe; BGH 19. Dezember 1967 - VI ZR 6/66 - zu 2 der Gründe; KSW/v. Koppenfels-Spies 3. Aufl. § 105 SGB VII Rn. 3) .
  • BGH, 02.12.2003 - VI ZR 349/02

    Kein Wegeunfall bei betrieblich organisierter Beförderung zur Arbeitsstelle

    Bei dieser Sachlage ist auch nach neuem Recht ein Weg dann als Teil des innerbetrieblichen Organisations- und Funktionsbereichs und mithin als Betriebsweg anzusehen, wenn eine Fahrt maßgeblich durch die betriebliche Organisation geprägt ist, insbesondere indem sie durch die Organisation (Werkverkehr, Einsatz eines betriebseigenen Fahrzeugs, Fahrt auf dem Werksgelände) als innerbetrieblicher bzw. innerdienstlicher Vorgang gekennzeichnet oder durch Anordnung des Dienstherrn zur innerbetrieblichen bzw. innerdienstlichen Aufgabe erklärt worden ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 8, 330, 337; BGHZ 116, 30, 35; vom 19. Dezember 1967 - VI ZR 6/66 - VersR 1968, 353, 354; vom 22. Oktober 1968 - VI ZR 173/67 - VersR 1968, 1193, 1194 f.; vom 8. Mai 1973 - VI ZR 148/72 - VersR 1973, 736; Sächsisches LAG, Urteil vom 26. Juni 2002 - 2 Sa 597/01 - HVBG-INFO 2003, 729 - die gegen dieses Urteil gerichtete Revision hat das BAG durch das noch nicht veröffentlichte Urteil vom 30. Oktober 2003 - 8 AZR 548/02 - zurückgewiesen).
  • BGH, 02.12.2003 - VI ZR 348/02

    Kein Wegeunfall bei betrieblich organisierter Beförderung zur Arbeitsstelle

    Bei dieser Sachlage ist auch nach neuem Recht ein Weg dann als Teil des innerbetrieblichen Organisations- und Funktionsbereichs und mithin als Betriebsweg anzusehen, wenn eine Fahrt maßgeblich durch die betriebliche Organisation geprägt ist, insbesondere indem sie durch die Organisation (Werkverkehr, Einsatz eines betriebseigenen Fahrzeugs, Fahrt auf dem Werksgelände) als innerbetrieblicher bzw. innerdienstlicher Vorgang gekennzeichnet oder durch Anordnung des Dienstherrn zur innerbetrieblichen bzw. innerdienstlichen Aufgabe erklärt worden ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 8, 330, 337; BGHZ 116, 30, 35; vom 19. Dezember 1967 - VI ZR 6/66 - VersR 1968, 353, 354; vom 22. Oktober 1968 - VI ZR 173/67 - VersR 1968, 1193, 1194 f.; vom 8. Mai 1973 - VI ZR 148/72 - VersR 1973, 736; Sächsisches LAG, Urteil vom 26. Juni 2002 - 2 Sa 597/01 - HVBG-INFO 2003, 729 - die gegen dieses Urteil gerichtete Revision hat das BAG durch das noch nicht veröffentlichte Urteil vom 30. Oktober 2003 - 8 AZR 548/02 - zurückgewiesen).
  • BGH, 05.11.1991 - VI ZR 20/91

    Mitnahme eines Arbeitskollegen bei Dienstfahrt im Privat-Kfz als Teilnahme am

    Auf der anderen Seite hat der Senat eine Teilnahme am allgemeinen Verkehr verneint, wenn der Unternehmer im betriebseigenen Fahrzeug Betriebsangehörige zum Arbeitsplatz bringen läßt (BGHZ 8, 330, 337; Senatsurteil vom 19. Dezember 1967 - VI ZR 6/66 - VersR 1968, 353, 354) oder wenn ein Betriebsangehöriger auf Anordnung des Unternehmers nach einer Betriebsveranstaltung im werkseigenen Kraftfahrzeug nach Hause gefahren wird (BGHZ 19, 114, 119) [BGH 23.11.1955 - VI ZR 193/54].
  • BGH, 22.10.1968 - VI ZR 173/67

    Beförderung Betriebsangehöriger mit einem firmeneigenen Fahrzeug zur

    Wie der Senat entschieden hat, übt der Betriebsanhörige, der damit beauftragt ist, die an einer auswärtigen Arbeitsstelle eingesetzte Arbeitskolonne im firmeneigenen Kraftwagen zur Arbeit und zurück zu befördern, eine betriebliche Tätigkeit aus (Urteil vom 19. Dezember 1967 - VI ZR 6/66 - VersR 1968, 353).

    Durch diese Bestimmungen sollen in Interesse des Betriebsfriedens Haftungsstreitigkeiten unter den Betriebsangehörigen weitgehend vermieden werden (Senatsurteil vom 19. Dezember 1967 - VI ZR 6/66 - VersR 1968, 353, 354).

    Entgegen der Meinung der Revision hat der Kläger bei seiner regelmäßigen Beförderung zu und von der Arbeitsstelle nicht am allgemeinen Verkehr, sondern an einem besonderen Verkehr, nämlich einem Werkverkehr, teilgenommen, der mit Rücksicht auf den Betrieb und die beruflichen Aufgaben der Betriebsangehörigen von dem Unternehmer durchgeführt wurde (Senatsurteile vom 16. Januar 1953 - VI ZR 161/52 = BGHZ 8, 330, 337 f [BGH 16.01.1953 - VI ZR 161/52]; 19. Dezember 1967 - VI ZR 6/66 - VersR 1968, 353, 354).

  • BGH, 30.06.1998 - VI ZR 286/97

    Haftungsfreistellung bei gefahrenträchtiger Spielerei mit einem Betriebsmittel

    Die Betriebsbezogenheit einer Tätigkeit entfällt zwar nicht schon dann, wenn sie unsachgemäß, fehlerhaft oder gar leichtsinnig ausgeführt wird (vgl. Senatsurteil vom 19. Dezember 2967 - VI ZR 6/66 - VersR 1968, 353, 354).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.10.2002 - 13 Sa 45/02

    Haftungsprivileg - betriebliche Tätigkeit

    Eine Schädigung eines Arbeitskollegen wird in aller Regel auf einem nicht sachgerechten Verhalten beruhen, und weder dieses noch erst recht die Verletzung eines Mitarbeiters sind im engeren Sinne betriebsnützlich (vgl. auch BGH, VersR 68, 353).
  • BGH, 10.11.1970 - VI ZR 104/69

    Rückgriff der Berufsgenossenschaft gegen Zweitschädiger

    Denn dies hatte ihm sein Dienstherr, die Brauerei, aufgetragen; seine Tätigkeit lag im Interesse der Brauerei, also des Betriebes, dem er angehörte (vgl. BAGE 19, 41 = NJW 1967, 220; Senatsurteil vom 19. Dezember 1967 - VI ZR 6/66 - VersR 1968, 353).
  • LAG Niedersachsen, 03.12.2001 - 17 Sa 310/01

    Unfall im Rahmen einer Beförderung der Arbeitnehmer auf Veranlassung des

    So etwa beim organisierten Transport Versicherter in einem Betriebsfahrzeug von der Wohnung zum Betrieb (BGH v. 22.10.1968, a.a.O. und BGH v. 05.11.1991 - VI ZR 20/99 - NJW 1992, 572), oder auch wenn der Unternehmer Arbeitnehmer wegen späten Arbeitsendes (BGH v. 13.01.1976, a.a.O.) oder wegen auswärtigen Arbeitseinsatzes (BGH v. 08.05.1973, a.a.O. und BGH v. 19.12.1967 - VI ZR 6/66 - AP Nr. 2 zu § 637 RVO) mit einem Betriebsfahrzeug nach Hause bringen lässt.
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