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   BGH, 21.11.1967 - VI ZR 108/66   

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https://dejure.org/1967,5215
BGH, 21.11.1967 - VI ZR 108/66 (https://dejure.org/1967,5215)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1967 - VI ZR 108/66 (https://dejure.org/1967,5215)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1967 - VI ZR 108/66 (https://dejure.org/1967,5215)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entstehung eines Schadens "bei dem Betrieb" eines Fahrzeugs - Verursachung eines Unfalls durch nicht angemessene Fahrweise - Erschütterung eines Sachverständigengutachtens durch einen Augenscheinstermin - Anforderungen an die Protokollfertigung im Fall von Aussagen eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1968, 176
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • AG Brandenburg, 07.09.2020 - 31 C 235/18

    Mängel aufgrund fehlerhafter Montage: Wie hoch ist die Minderung?

    Denn Voraussetzung für eine Haftung der Beklagten ist stets, dass die Klägerseite den Nachweis für die Ursächlichkeit des Handelns der Mitarbeiter der Beklagten für den ihr hierdurch vermeintlich entstandenen Schaden auch erbracht hat ( BGH , VersR 1968, Seite 176; BGH , VersR 1969, Seite 58; BGH , VersR 1972, Seiten 1074 f.; BGH , VersR 1973, Seite 83; BGH , VersR 1976, Seite 927; BGH , VersR 1988, Seite 641; BGH , NJW 1999, Seiten 2593 f.; BGH , Urteil vom 21.09.2010, Az.: VI ZR 265/09, u.a. in: SVR 2010, Seiten 466 f. ).
  • OLG Bremen, 05.07.2023 - 1 U 12/23

    Keine Haftung des Fahrzeughalters aus § 7 Abs. 1 StVG für Schäden am Eigentum

    Bei der Geltendmachung eines Anspruchs aufgrund der Gefährdungshaftung nach § 7 Abs. 1 StVG hat der Geschädigte als anspruchsbegründende Tatsache darzulegen und zu beweisen, dass der Schaden bei dem Betrieb eines Fahrzeugs entstanden ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 21.11.1967 - VI ZR 108/66, VersR 1968, 176; Urteil vom 04.05.1976 - VI ZR 193/74, MDR 1977, 43).

    Es entspricht vielmehr der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Geschädigte bei Geltendmachung eines Anspruchs aufgrund der Gefährdungshaftung nach § 7 Abs. 1 StVG als anspruchsbegründende Tatsache darzulegen und zu beweisen hat, dass der Schaden bei dem Betrieb eines Fahrzeugs entstanden ist (siehe BGH, Urteil vom 21.11.1967 - VI ZR 108/66, juris Rn. 9, VersR 1968, 176; Urteil vom 04.05.1976 - VI ZR 193/74, juris Rn. 12, MDR 1977, 43).

  • BGH, 04.05.1976 - VI ZR 193/74

    Kfz - Unfall - Unabwendbares Ereignis

    Denn die bloße Anwesenheit eines im Betrieb befindlichen Kraftfahrzeugs an der Stelle, an der es zu dem Unfall kam, rechtfertigt noch nicht die Annahme, der Unfall sei beim Betrieb dieses Fahrzeugs entstanden; vielmehr muß dieses Fahrzeug durch seine Fahrweise zum Entstehen des Unfalls beigetragen haben (Senatsurteile vom 21. November 1967 - VI ZR 108/66 = VersR 1968, 176 und vom 10. Oktober 1972 - VI ZR 104/71 = VersR 1973, 83 m.w.Nachw.; vgl. auch Gelhaar/Thuleweit, Das Haftpflichtrecht des Straßenverkehrs S. 18 f.).

    Auch bei § 7 StVG trägt nämlich - so wie auch sonst grundsätzlich bei einem haftungsbegründenden Geschehen - der Kläger die Beweislast für den Ursachenzusammenhang zwischen dem Unfall und dem Betrieb des Fahrzeugs des Beklagten (Senatsurteil vom 21. November 1967 - VI ZR 108/66 = a.a.O.; vgl. auch OLG Hamburg VersR 1954, 124 und Geigel, Haftpflichtprozeß, 15. Aufl. Kap. 25 Rdn. 23).

  • BGH, 17.02.1970 - VI ZR 135/68

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden mit einem Fahrzeug des

    Im vorliegenden Fall hat der Beklagte eine zusätzliche, psychisch vermittelte Einwirkung des Fahrzeugs des Klägers auf sein eigenes Fahrzeug behauptet, für die er nach der zutreffenden Erwägung des Berufungsgerichts jedenfalls dann beweispflichtig wäre, wenn eine sonstige Auswirkung des klägerischen Fahrzeugs auf das Unfallgeschehen nicht vorläge (Senatsurteil vom 21. November 1967 - VI ZR 108/66, VersR 1968, 176).
  • BGH, 22.10.1968 - VI ZR 178/67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    In der Entscheidung vom 21. November 1967 - VI ZR 108/66 - VersR 1968, 176 ist ausgesprochen, die Tatsache, daß einer von zwei sich begegnenden Lastzügen im Zeitpunkt der Begegnung von der Fahrbahn abkomme, könne allein nicht die Annahme rechtfertigen, daß der Schaden beim Betriebe des anderen Fahrzeuges entstanden sei; hierzu sei vielmehr weiter erforderlich, daß der eine Lastzug durch seine Fahrweise zum Entstehen des Unfalls beigetragen habe.
  • KG, 29.04.1999 - 12 U 1297/98

    Einfahren in die Autobahn

    eines Lkw-Fahrers, der bei Begegnung mit einem anderen Lastzug in einer Linkskurve von der Fahrbahn abkommt (BGH VersR 1968, 176);.
  • OLG München, 04.04.1989 - 5 U 5254/88

    Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links von einem Parkplatz auf die

    Es muß immer eine Lenkreaktion als adäquater Verursachungsbeitrag bewiesen sein (BGH VersR 1968, 176; 1969, 59).
  • LG Nürnberg-Fürth, 31.10.1984 - 2 S 7757/83
  • LG Marburg, 13.12.1972 - 1 S 133/72
  • OLG Bamberg, 09.01.1979 - 5 U 143/78
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