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   BGH, 20.12.1968 - IV ZR 529/68   

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https://dejure.org/1968,676
BGH, 20.12.1968 - IV ZR 529/68 (https://dejure.org/1968,676)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1968 - IV ZR 529/68 (https://dejure.org/1968,676)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1968 - IV ZR 529/68 (https://dejure.org/1968,676)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klagefrist - Gesamtanspruch - Teilklage - Teilbetrag - Einheitlicher Tatbestand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 12
    Wahrung der Klagefrist durch Erhebung einer Teilklage

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 696
  • MDR 1969, 297
  • VersR 1969, 171
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.07.1964 - III ZR 189/63
    Auszug aus BGH, 20.12.1968 - IV ZR 529/68
    Die abweichende Ansicht von Prölss W G 17. Aufl., § 12 Anm. 9 wird nicht durch die dort angezogene Entscheidung BGH VersR 1964, 1087 » MDR 1964, 831 gestützt.
  • BGH, 13.12.2000 - IV ZR 280/99

    Wohngebäudeversicherung - Brandschaden - Versicherungsvetrag - Leistungsfreiheit

    Das genügte, um die Frist für den gesamten Anspruch zu wahren (vgl. Senatsurteile vom 20. Dezember 1968 - IV ZR 529/68 - VersR 1969, 171, 172; vom 27. Februar 1991 - IV ZR 66/90 - VersR 1991, 450 unter 1 b).
  • BGH, 19.09.2001 - IV ZR 224/00

    Irreführung einer Belehrung

    Grundsätzlich kann eine Teilklage zur Wahrung der Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG für den gesamten Leistungsanspruch ausreichen, wenn sich jedenfalls aus den Gesamtumständen ergibt, daß der Versicherungsnehmer eine solche erheben wollte, und der Versicherer dadurch erkennen kann, daß der Kläger auf seinem Gesamtanspruch beharrt (Senatsurteil vom 27. Juni 2001 - IV ZR 130/00 - VersR 2001, 1013 unter II 1 im Anschluß an Senatsurteil vom 20. Dezember 1968 - IV ZR 529/68 - VersR 1969, 171, 172; Senatsurteil vom 13. Dezember 2000 - IV ZR 280/99 - VersR 2001, 326 unter II 1).
  • BGH, 27.06.2001 - IV ZR 130/00

    Einhaltung der Klagefrist

    Der Bundesgerichtshof hat die fristwahrende Wirkung der Teilklage zunächst für den Fall erklärt, daß der Versicherungsnehmer die eingeklagte Forderung ausdrücklich als Teilforderung bezeichnet hat, da dann der Versicherer erkennen könne, daß der Kläger auf dem Gesamtanspruch aus dem Versicherungsfall beharre, und sich mit seinen Rückstellungen auf den Gesamtanspruch einstellen könne (Urteil vom 20. Dezember 1968 - IV ZR 529/68 - VersR 1969, 171, 172).
  • BGH, 27.02.1991 - IV ZR 66/90

    Wahrung der Ausschlußfrist in der Berufungsunfähigkeitsversicherung

    Unter diesen Umständen ist es unschädlich (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 20. Dezember 1968 - IV ZR 529/68 - VersR 1969, 171, letzter Abs.), daß der Kläger seine erste Klage nicht ausdrücklich als Teilklage gekennzeichnet hat.
  • BGH, 16.01.1970 - IV ZR 647/68

    Verursachung eines Verkehrsunfalls durch den Halter eines PKW - Voraussetzungen

    Damit war aber der alleinige Zweck von § 8 I AKB (= § 12 Abs. 3 VVG) erfüllt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 20. Dezember 1968 - IV ZR 529/68 = VersR 1969, 171).
  • OLG Frankfurt, 16.09.1982 - 5 U 14/82

    Kriterien für die Bestimmung des anwendbaren Rechtes; Garantieversprechen als

    Dies wäre z.B. dann der Fall gewesen, wenn die Klägerin die Forderung ausdrücklich als Teilbetrag bezeichnet hätte (OLG Bremen, VersR 66, 278; BGH VersR 69, 171).
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