Rechtsprechung
   BGH, 14.01.1969 - VI ZR 196/67   

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR 1969, 304
  • VersR 1969, 352



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Wird zitiert von ... (11)  

  • BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97  

    Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen

    Das Berufungsgericht hat insoweit nicht beachtet, daß ein Gewerbetreibender eine der Wahrheit entsprechende Kritik an seinen Leistungen grundsätzlich hinnehmen muß (Senatsurteil vom 25. November 1986 - VI ZR 269/85 - VersR 1987, 184, 185) und daß bei der Annahme eines rechtswidrigen Eingriffs grundsätzlich Zurückhaltung geboten ist, wenn eine gewerbliche Leistung durch eine wahre Berichterstattung betroffen ist (Senatsurteil vom 14. Januar 1969 - VI ZR 196/67 - VersR 1969, 352, 353 m.w.N.).
  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73  

    Haftung für Warentest

    Daher ist eine gewerbeschädigende Kritik -- jedenfalls außerhalb von Wettbewerbsverhältnissen wie hier -- nicht schon grundsätzlich unzulässig (BGHZ 45, 296, 307; BGH Urteile vom 14. Januar 1969 -- VI ZR 196/67 = LM BGB § 823 [Ai] Nr. 35a und vom 20. Juni 1969 -- VI ZR 234/67 = LM BGB § 823 [Ai] Nr. 37).

    Diese von der Sache her unterschiedliche Lage war denn auch einer der Gründe, weshalb der erkennende Senat bei der Beurteilung von wertender Kritik an gewerblichen Leistungen bereits mehrfach betont hat, daß je nach dem angesprochenen und erreichten Empfängerkreis, der auf die Objektivität der Darstellung vertraut, derjenige, der sich auf sein Recht zur freien Meinungsäußerung beruft, zu sorgfältiger Prüfung gehalten ist, ob er mit seiner Äußerung den Boden sachlich gerechtfertigter Kritik verläßt (vgl. Urteil vom 14. Januar 1969 -- VI ZR 196/67 = LM BGB § 823 [Ai] Nr. 35 a; vom 20. Juni 1969 -- VI ZR 234/67 = LM BGB § 823 [Ai] Nr. 37).

  • BGH, 25.11.1986 - VI ZR 269/85  

    Zulässigkeit der plakativen Einblendung eines Etiketts während einer

    Eine der Wahrheit entsprechende Kritik seiner Leistung muß ein Gewerbetreibender grundsätzlich hinnehmen (vgl. BGHZ 36, 77, 80 ff - Waffenhandel -;Senatsurteil vom 14. Januar 1969 - VI ZR 196/67 - GRUR 1969, 304, 305 f - Kredithaie -)[Wenn sich Presse und Fernsehen mit allgemein interessierenden Vorgängen kritisch auseinandersetzen, ist es ihnen grundsätzlich gestattet, ihren Bericht durch konkrete Beispiele mit Namensnennung zu verdeutlichen] (Senatsurteile vom 21. Juni 1966 - VI ZR 266/64 - GRUR 1966, 633, 635 - Teppichkehrmaschine - vom 14. Januar 1969 aaO, S. 306).

    Eine derartige Anprangerung wäre zu bejahen, wenn der Beklagte das Produkt der Klägerin ohne jeden sachlichen Anlaß in der geschehenen Weise herausgestellt hätte (vgl. Senatsurteile vom 18. Dezember 1962 aaO S. 278; vom 14. Januar 1969 aaO S. 306).

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