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   BGH, 25.03.1969 - VI ZR 263/67   

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https://dejure.org/1969,867
BGH, 25.03.1969 - VI ZR 263/67 (https://dejure.org/1969,867)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1969 - VI ZR 263/67 (https://dejure.org/1969,867)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1969 - VI ZR 263/67 (https://dejure.org/1969,867)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Ersatz geleisteter Rentenzahlungen und Beiträge zur Rentner-Krankenversicherung an die Hinterbliebenen gegen den Unfallverursacher - Verkehrswidrige Fahrweise - Vertreten der Betriebsgefahr eines Fahrzeugs - Ordnungsgemäßer Abbiegevorgang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17; StVO § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einbiegen von einer Fernverkehrsstraße in eine Grundstückseinfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1969, 614
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines nachfolgenden

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 25.3.1969 - VI ZR 263/67, VersR 1969, 614; VersR 1982, 442; KG, NZV 2002, 230) sind bei der Bestimmungen der Haftungsquote nur solche Tatsachen zu berücksichtigen, die erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden geworden sind.
  • OLG Oldenburg, 30.07.2020 - 14 U 13/18

    Verkehrsunfall auf Feldweg bei Linksabbieger mit überholendem Kraftfahrzeug

    Wegen der besonderen, höchsten Sorgfaltspflichten beim Abbiegen in ein Grundstück i.S.d. § 9 Abs. 5 StVO haftet derjenige, der verkehrswidrig nach links abbiegt und dabei mit einem ihn ordnungsgemäß überholenden Kraftfahrzeug zusammenstößt, für den entstandenen Schaden grundsätzlich allein, ohne dass dem Überholenden die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs angerechnet wird (BGH, Urteil vom 25. März 1969 - VI ZR 263/67 -, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 12. März 2015 - 4 U 187/13 -, Rn. 51, juris; OLG München, Urteil vom 23. Januar 2015 - 10 U 299/14 -, Rn. 36, juris; OLG Nürnberg, Urteil vom 25. Oktober 2002 - 6 U 2114/02 -, Rn. 10, juris; KG Berlin, Urteil vom 07. Oktober 2002 - 12 U 41/01 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 12. Juli 2010 - 12 U 177/09 -, Rn. 22, juris; Gutt, jurisPR-VerkR 13/2014 Anm. 2).
  • LG Frankenthal, 23.10.2013 - 2 S 261/12

    Kein Ersatz fiktiver Ab- und Anmeldekosten

    Bei dieser Sachlage tritt die Betriebsgefahr des überholenden Fahrzeugs gegenüber dem Verschuldens- und Verursachungsbeitrag des Linksabbiegers vollständig zurück (BGH VersR 1969, 614; KG Berlin jeweils aaO.; OLG Nürnberg VRS 104, 177 f; a. A., allerdings ohne nähere Begründung: OLG Stuttgart VersR 1977, 88 f).
  • OLG Karlsruhe, 07.10.1981 - 13 U 169/80
    Schädigers lediglich die Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Geschädigten gegenübersteht, nicht aber ein Mitverschulden (vgl. BGH VersR 60, 225; 69, 614, 1020; Jagusch, Straßenverkehrsrecht 26. Aufl. Rdn. 52 zu § 9 StVO m. w.
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