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   BGH, 18.03.1969 - VI ZR 22/68   

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https://dejure.org/1969,807
BGH, 18.03.1969 - VI ZR 22/68 (https://dejure.org/1969,807)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1969 - VI ZR 22/68 (https://dejure.org/1969,807)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1969 - VI ZR 22/68 (https://dejure.org/1969,807)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersatz für entgangenen Unterhalt - Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines Unfalls - Festsetzung einer Schadenshöhe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17; StVO § 1 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Fahrzeugs auf einen in einer Linkskurve abgestellten LKW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1969, 713
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.02.1957 - VI ZR 312/55

    Anrechnung der Versicherungssumme aus einer Unfallversicherung und der

    Auszug aus BGH, 18.03.1969 - VI ZR 22/68
    Der durch den Tod des Erblassers erworbene Vorteil besteht dann nur in dem früheren Anfall der Erbschaft, der wohl zur Anrechnung der aus dem ererbten Vermögen erzielten oder erzielbaren Einkünfte, nicht aber dazu führen kann, die Erben zu zwingen, zugunsten eines Schädigers den Stamm des Vermögens, der sonst unangetastet geblieben wäre, anzugreifen (BGHZ 8, 325, 329 [BGH 15.01.1953 - VI ZR 46/52] und Urteil des BGH vom 5. Februar 1957 - VI ZR 312/55 - VersR 1957, 265).
  • BGH, 15.01.1953 - VI ZR 46/52

    Anrechnung des Stammwerts der Erbschaft bei entgangenem Unterhalt aufgrund Tötung

    Auszug aus BGH, 18.03.1969 - VI ZR 22/68
    Der durch den Tod des Erblassers erworbene Vorteil besteht dann nur in dem früheren Anfall der Erbschaft, der wohl zur Anrechnung der aus dem ererbten Vermögen erzielten oder erzielbaren Einkünfte, nicht aber dazu führen kann, die Erben zu zwingen, zugunsten eines Schädigers den Stamm des Vermögens, der sonst unangetastet geblieben wäre, anzugreifen (BGHZ 8, 325, 329 [BGH 15.01.1953 - VI ZR 46/52] und Urteil des BGH vom 5. Februar 1957 - VI ZR 312/55 - VersR 1957, 265).
  • BGH, 21.10.1969 - VI ZR 86/68

    Erstattungspflicht von Anwaltskosten

    Diese Kaufpreisraten waren Teil des ererbten Vermögens, dessen Stammwert bei der Ermittlung des Schadens, der den Erben durch den Tod ihres Ernährers entstanden ist, nicht herangezogen werden darf, wenn es, wie hier festgestellt ist, zu Lebzeiten des Erblassers nicht für Unterhaltszwecke herangezogen werden sollte (vgl. das Urteil des BGH vom 18. März 1969 - VI ZR 22/68 - VersR 1969, 713).
  • BGH, 23.01.1996 - VI ZR 291/94

    Anwendung ausländischer Verkehrsvorschriften durch die deutschen Gerichte

    Ein besonders schweres Verschulden, das im allgemeinen mit dem Begriff der groben Fahrlässigkeit zusammengefaßt wird, kann sogar zum völligen Zurücktreten der Haftung des anderen Teils führen (st. Rechtsprechung, z. B. Senatsurteile vom 18. März 1969 - VI ZR 22/68 - VersR 1969, 713, 714; vom 22. April 1969 - VI ZR 9/68 - VersR 1969, 738, 739; vom 10. Januar 1995 - VI ZR 247/94 - VersR 1995, 357, 358).
  • BGH, 01.12.1970 - VI ZR 108/69

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen verbotswidrig in der Parkverbotszone

    Er brauchte nicht damit zu rechnen, daß ein Kraftfahrer trotz ausreichender Sicht auf den haltenden Anhänger auffahren werde (vgl. das Senatsurteil vom 18. März 1969 - VI ZR 22/68 - VersR 1969, 713).

    Berücksichtigt man aber, daß der Anhänger schon auf eine große Entfernung zu erkennen war und daß auf der 6, 90 m breiten Straße genügend Platz zur Vorbeifahrt blieb, so tritt die Betriebsgefahr des ohne ein Warnzeichen abgestellten Anhängers gegenüber dem groben Verschulden des unaufmerksam fahrenden Klägers und der erhöhten Betriebsgefahr seines Fahrzeugs so sehr zurück, daß es gerechtfertigt ist, sie außer Betracht zu lassen und den Kläger mit seinem gesamten Schaden zu belasten (vgl. die Senatsurteile vom 22. Dezember 1964 - VI ZR 198/63 - VersR 1965, 362 und vom 18. März 1969 - VI ZR 22/68 - VersR 1969, 713).

  • OLG Celle, 12.12.2007 - 14 U 80/07

    Begriff des liegengebliebenen Fahrzeugs

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann zwar beim Auffahren eines Kfz auf einen weit sichtbar abgestellten Lkw die Betriebsgefahr des abgestellten Fahrzeugs im Rahmen der Abwägung nach § 17 StVG unberücksichtigt bleiben (BGH VersR 1969, 713); in jenem Fall war allerdings dem Fahrer des abgestellten Lkw kein Verschulden anzulasten (vgl. aaO., 714 = II. der Entscheidungsgründe).
  • LG Bonn, 25.03.2015 - 13 O 48/12

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Verkehrsunfalls;

    Bei derartigen Unsicherheiten hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung ist eine zeitliche Beschränkung des Leistungsanspruchs angezeigt (vgl. BGH VersR 1969, 713).
  • AG Moers, 20.09.2016 - 563 C 467/15

    Verkehrsunfall, Parkplatz, Vorfahrtregel "rechts vor links", Straßencharakter,

    Ist das Maß der Verursachung auf der einen Seite so groß, dass demgegenüber die von der anderen Partei zu verantwortende Mitverursachung nicht ins Gewicht fällt, so kann der Schaden ganz der einen Partei auferlegt werden (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 1969, Az.: VI ZR 22/68, VersR 1969, 713 - 715, Rn. 49, zitiert nach juris).
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