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   BGH, 22.10.1968 - VI ZR 178/67   

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BGH, 22.10.1968 - VI ZR 178/67 (https://dejure.org/1968,598)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1968 - VI ZR 178/67 (https://dejure.org/1968,598)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1968 - VI ZR 178/67 (https://dejure.org/1968,598)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens sowie auf ein angemessenes Schmerzensgeld

Papierfundstellen

  • VersR 1969, 58
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.03.1959 - VI ZR 77/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.10.1968 - VI ZR 178/67
    Auch in der von der Revision angeführten Entscheidung vom 10. März 1959 - VI ZR 77/58 - VersR 1959, 636 hat der Senat entscheidend darauf abgehoben, daß der Fahrer des Lastzuges der Beklagten durch sein Fahrverhalten dem Fahrer des überholenden Personenwagens zu einem scharfen Bremsen Anlaß gegeben hatte, wo durch der Personenwagen ins Schleudern geriet und von der Fahrbahn abkam; der Lastzugfahrer habe, so wird ausgeführt, durch sein Verhalten eine adäquate Unfallursache gesetzt.
  • BGH, 21.11.1967 - VI ZR 108/66

    Entstehung eines Schadens "bei dem Betrieb" eines Fahrzeugs - Verursachung eines

    Auszug aus BGH, 22.10.1968 - VI ZR 178/67
    In der Entscheidung vom 21. November 1967 - VI ZR 108/66 - VersR 1968, 176 ist ausgesprochen, die Tatsache, daß einer von zwei sich begegnenden Lastzügen im Zeitpunkt der Begegnung von der Fahrbahn abkomme, könne allein nicht die Annahme rechtfertigen, daß der Schaden beim Betriebe des anderen Fahrzeuges entstanden sei; hierzu sei vielmehr weiter erforderlich, daß der eine Lastzug durch seine Fahrweise zum Entstehen des Unfalls beigetragen habe.
  • BGH, 01.03.1957 - VIII ZR 286/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.10.1968 - VI ZR 178/67
    Weicht aber das tatsächliche Vorbringen der persönlich angehörten Partei von dem ihres Prozeßbevollmächtigten ab, so ist dem Vorbringen der Partei selbst, von der der Prozeßbevollmächtigte seine Information empfängt, in der Regel der Vorzug zu geben (vgl. BGH Urteil vom 1. März 1967 - VIII ZR 286/56 - LM § 141 ZPO Nr. 2; Stein/Jonas/Pohle, 19. Aufl. § 78 ZPO, Anm. VI; Baumbach/Lauterbach, 29. Aufl. § 85 ZPO, Anm. 2 A).
  • BGH, 22.11.2016 - VI ZR 533/15

    Haftung bei Kfz-Unfall: Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem

    Insbesondere bei einem sogenannten "Unfall ohne Berührung" ist daher Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs des Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis, dass über seine bloße Anwesenheit an der Unfallstelle hinaus das Fahrverhalten seines Fahrers in irgendeiner Art und Weise das Fahrmanöver des Unfallgegners beeinflusst hat (Senatsurteile vom 22. Oktober 1968 - VI ZR 178/67, VersR 1969, 58; vom 29. Juni 1971 - VI ZR 271/69, VersR 1971, 1060; vom 11. Juli 1972 - VI ZR 86/71, NJW 1972, 1808 unter II 1 c), mithin, dass das Kraftfahrzeug durch seine Fahrweise (oder sonstige Verkehrsbeeinflussung) zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat (Senatsurteile vom 19. April 1988 - VI ZR 96/87, VersR 1988, 641 unter 1 a; vom 21. September 2010 - VI ZR 263/09, VersR 2010, 1614 Rn. 5; Galke, zfs 2011, 2, 5, 63; Laws/Lohmeyer/Vinke in Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR 2016, § 7 StVG Rn. 37; Schwab, DAR 2011, 11, 13; Bachmeier in Lütkes/Bachmeier/Müller/Rebler, Straßenverkehr, Stand April 2016, § 7 StVG Rn. 173; Burmann in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl., § 7 Rn. 13; Eggert in Ludovisy/Eggert/Burhoff, Praxis des Straßenverkehrsrechts, 6. Auflage, § 2 A Rn. 77 ff.; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 7 StVG Rn. 10).

    Dagegen rechtfertigt die bloße Anwesenheit eines anderen im Betrieb befindlichen Fahrzeugs an der Unfallstelle für sich allein noch nicht die Annahme, dass ein in seinem Ablauf ungeklärter Unfall bei dem Betrieb dieses Fahrzeugs entstanden ist (Senatsurteil vom 22. Oktober 1968 - VI ZR 178/67, VersR 1969, 58).

  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04

    Haftung des Fahrzeughalters für eine nicht erforderliche Ausweich- bzw.

    Erforderlich ist vielmehr, daß die Fahrweise oder der Betrieb dieses Fahrzeugs zu dem Entstehen des Unfalls beigetragen hat (vgl. Senatsurteile vom 22. Oktober 1968 - VI ZR 178/67 - VersR 1969, 58, 59; vom 11. Juli 1972 - VI ZR 86/71 - aa0; vom 10. Oktober 1972 - VI ZR 104/71 - aaO und vom 19. April 1988 - VI ZR 96/87 - VersR 1988, 641).
  • AG Brandenburg, 24.02.2017 - 31 C 179/14

    Flecken durch Duschgel sind normale Abnutzungen

    Denn Voraussetzung für eine Haftung der Beklagten ist stets, dass die Klägerseite den Nachweis für die Ursächlichkeit des Schimmels in der Wohnung für den ihnen hierdurch vermeintlich entstandenen Schaden an ihren Möbeln auch erbracht haben ( BGH , VersR 1968, Seite 176; BGH , VersR 1969, Seite 58; BGH , VersR 1972, Seiten 1074 f.; BGH , VersR 1973, Seite 83; BGH , VersR 1976, Seite 927; BGH , VersR 1988, Seite 641; BGH , NJW 1999, Seiten 2593 f.; BGH , Urteil vom 21.09.2010, Az.: VI ZR 265/09, u.a. in: SVR 2010, Seiten 466 f.; OLG Zweibrücken , NJW-RR 2002, Seiten 749 f.; AG Münster , Urteil vom 06.03.2013, Az.: 48 C 3693/12, u.a. in: BeckRS 2013, Nr.: 12284 ).
  • AG Brandenburg, 18.07.2014 - 31 C 147/12

    Beweislast bei einem Steinschlag

    Vielmehr muss der Betrieb des Lkws der Beklagtenseite auch (unstreitig bzw. erwiesener maßen) zu der Entstehung des Schadens am klägerischen Fahrzeug tatsächlich beigetragen haben ( BGH , VersR 1968, Seite 176; BGH , VersR 1969, Seite 58; BGH, VersR 1972, Seiten 1074 f.; BGH , VersR 1973, Seite 83; BGH , VersR 1976, Seite 927; BGH , VersR 1988, Seite 641; BGH , Urteil vom 21.09.2010, Az.: VI ZR 265/09, u. a. in: SVR 2010, Seiten 466 f. ).
  • BGH, 16.05.2019 - III ZR 176/18

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit

    In einem solchen Fall gehen die persönlichen Angaben der Partei dem schriftsätzlichen Vortrag des Prozessbevollmächtigten grundsätzlich vor (vgl. auch BGH, Urteile vom 1. März 1957 - VIII ZR 286/56, LM § 141 ZPO Nr. 2 und vom 22. Oktober 1968 - VI ZR 178/67, VersR 1969, 58, 59).
  • AG Brandenburg, 07.09.2020 - 31 C 235/18

    Mängel aufgrund fehlerhafter Montage: Wie hoch ist die Minderung?

    Denn Voraussetzung für eine Haftung der Beklagten ist stets, dass die Klägerseite den Nachweis für die Ursächlichkeit des Handelns der Mitarbeiter der Beklagten für den ihr hierdurch vermeintlich entstandenen Schaden auch erbracht hat ( BGH , VersR 1968, Seite 176; BGH , VersR 1969, Seite 58; BGH , VersR 1972, Seiten 1074 f.; BGH , VersR 1973, Seite 83; BGH , VersR 1976, Seite 927; BGH , VersR 1988, Seite 641; BGH , NJW 1999, Seiten 2593 f.; BGH , Urteil vom 21.09.2010, Az.: VI ZR 265/09, u.a. in: SVR 2010, Seiten 466 f. ).
  • KG, 29.04.1999 - 12 U 1297/98

    Einfahren in die Autobahn

    Hierfür ist ein bestimmtes Verhalten des in Anspruch Genommenen erforderlich, das bei objektiver Betrachtungsweise geeignet ist, auf den Fahrer des Unfallwagens einzuwirken; es kommt darauf an, ob in einer konkreten Situation die Gegenwart des Fahrzeuges vom Lenker des unfallgeschädigten Wagens als gefährlich empfunden werden durfte (BGH VersR 1969, 58; NJW 1988, 2802).

    Das Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges" im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG ist entsprechend dem Schutzzweck der Norm weit auszulegen (vgl. zuletzt BGH NJW 1990, 2885 f. m. w. N.; Senat VerkMitt 1991, s. Nr. 2); so wird ein Unfall, der sich infolge einer Abwehr- oder Ausweichreaktion ereignet hat, selbst dann dem Betrieb des Kraftfahrzeuges zugerechnet, das die Reaktion ausgelöst hat, wenn diese objektiv nicht erforderlich war (vgl. BGH NJW 1973, 44; NJW 1988, 2802); stets ist aber aufgrund einer insoweit gebotenen wertenden Betrachtung des Schadensgeschehens (so zuletzt BGH NJW 1990, 2885 f.) die Feststellung erforderlich, daß die Reaktion des geschädigten Verkehrsteilnehmers - aus seiner Sicht des konkreten Verkehrsgeschehens vor dem Unfall - subjektiv vertretbar erscheint; es müssen also Anhaltspunkte dafür festgestellt werden, daß das Verhalten des in Anspruch Genommenen dem Geschädigten subjektiv zur Befürchtung hätte Anlaß geben können, es werde ohne seine Reaktion zu einer Kollision mit dem anderen Verkehrsteilnehmer kommen (vgl. BGH VersR 1969, 58; Senat, VerkMitt 1998, 66 = VersR 1998, 778).

    Dieser Beweis ist naturgemäß oft schwierig, wenn eine Berührung nicht stattgefunden hat; auch in derartigen Fällen gehen jedoch etwaige Zweifel an der Ursächlichkeit für den Unfall zu Lasten des Geschädigten (BGH VersR 1969, 58; DAR 1976, 246; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. a. a. O.).

  • BGH, 11.07.1972 - VI ZR 86/71

    Haftungsverteilung bei Überholen eines Mofas durch einen Sattelschlepper

    Vielmehr ist weiter erforderlich, dass die Fahrweise oder der Betrieb dieses Fahrzeugs zu dem Entstehen des Unfalls beigetragen hat (Urteil des BGH vom 22. Oktober 1968 - VI ZR 178/67, VersR 1969, 58 m.w.N.).
  • KG, 11.10.1999 - 12 U 2814/98

    Verkehrsunfall; Schadensersatz; Fahrbahnwechsel; Verkehrswidriges Verhalten;

    Hierfür ist ein bestimmtes Verhalten des in Anspruch Genommenen erforderlich, das bei objektiver Betrachtungsweise geeignet ist, auf den Fahrer des Unfallwagens einzuwirken; es kommt darauf an, ob in einer konkreten Situation die Gegenwart des Fahrzeuges vom Lenker des unfallgeschädigten Wagens als gefährlich empfunden werden durfte (BGH VersR 1969, 58; NJW 1988, 2802).

    Das Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges" im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG ist entsprechend dem Schutzzweck der Norm weit auszulegen (vgl. zuletzt BGH NJW 1990, 2885 f. m. w. N.; Senat VerkMitt 1991, 2 Nr. 2); so wird ein Unfall, der sich infolge einer Abwehr- und Ausweichreaktion ereignet hat, selbst dann dem Betrieb des Kraftfahrzeuges zugerechnet, das die Reaktion ausgelöst hat, wenn diese objektiv nicht erforderlich war (vgl. BGH NJW 1973, 44) NJW 1988, 2802); stets ist aber aufgrund einer insoweit gebotenen wertenden Betrachtung des Schadensgeschehens (so zuletzt BGH NJW 1990, 2885 f.) die Feststellung erforderlich, dass die Reaktion des geschädigten Verkehrsteilnehmers - aus seiner Sicht des konkreten Verkehrsgeschehens vor dem Unfall - subjektiv vertretbar erscheint; es müssen also Anhaltspunkte dafür festgestellt werden, dass das Verhalten des in Anspruch Genommenen dem Geschädigten subjektiv zur Befürchtung hätte Anlass geben können, es werde ohne seine Reaktion zu einer Kollision mit dem anderen Verkehrsteilnehmer kommen (vgl. BGH VersR 1969, 58; Senat, VerkMitt 1998, 66 = VersR 1998, 778).

    Dieser Beweis ist naturgemäß oft schwierig, wenn eine Berührung nicht stattgefunden hat; auch in derartigen Fällen gehen jedoch etwaige Zweifel an der Ursächlichkeit für den Unfall zu Lasten des Geschädigten (BGH VersR 1969, 58; DAR 1976, 246; st. Rechtspr. des Senats, vgl. a.a.O.).

  • KG, 11.10.2001 - 12 U 1470/00

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem

    In diesen Fällen, in denen es nicht zu einer Berührung zwischen dem Fahrzeug des Geschädigten und dem Wagen des in Anspruch genommenen Kraftfahrers gekommen ist, hat der Geschädigte den erforderlichen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Betrieb des Kraftfahrzeuges und seinem Schaden darzutun und zu beweisen; etwaige Zweifel an der Ursächlichkeit des Betriebsvorganges für den Unfall gehen zu Lasten des Geschädigten (BGH VersR 1969, 58; NJW 1988, 2802; st. Rsp.

    Die Anwesenheit eines im Betrieb befindlichen Kraftfahrzeuges an der Unfallstelle allein rechtfertigt noch nicht die Annahme, der Unfall sei bei dem Betrieb dieses Fahrzeuges entstanden (BGH VersR 1969, 58, 59).

  • OLG Naumburg, 15.09.2006 - 10 U 16/06

    Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile an Kollision beim Einfädeln

  • OLG Hamm, 17.04.2019 - 11 U 93/18

    Aufklärungs- und Belehrungspflicht bei Beurkundung eines

  • BGH, 02.11.1995 - IX ZR 15/95

    Umfang der Hinweispflicht des Notars

  • OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 1 U 595/06

    Zur Abgrenzung von deklaratorischem und abstraktem Schuldanerkenntnis

  • OLG München, 27.05.2010 - 10 U 3379/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines wartepflichtigen Abbiegers

  • AG Krefeld, 06.01.2005 - 72 C 318/04
  • BGH, 10.10.1972 - VI ZR 104/71

    Umfang der Haftung des Halters und Führers eines PKWs - Entstehen des Schadens

  • BGH, 20.04.2012 - LwZR 5/11

    Kollegialgericht: Nachweis der Mitwirkung der Laienrichter bei

  • LG Wiesbaden, 17.03.2011 - 9 O 342/08

    Zum Zurechnungszusammenhang bei einem sog. Zweitunfall

  • OLG München, 16.03.2012 - 10 U 4398/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Ausweichlenkung vor einem verkehrswidrig aus einer

  • OLG Bamberg, 10.01.2017 - 5 U 176/15

    Berührungsloser Unfall - Voraussetzungen der Halter- und Fahrerhaftung

  • LG Erfurt, 18.05.2011 - 10 O 674/07

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall wegen des Ausweichens vor einem unbeleuchteten,

  • OLG München, 27.08.2015 - 10 U 1984/15

    Offensichtliche Unbegründetheit einer Berufung

  • LG Köln, 13.02.2014 - 2 O 99/13

    Schadensersatz wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung als Pflichtverletzung aus

  • KG, 03.09.2009 - 12 U 136/09

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge bei einem Fahrstreifenwechsel

  • LG Dortmund, 11.04.2014 - 3 O 476/13

    Hinreichende Aufklärung in einem Emissionsprospekt über Verlustrisiken im

  • LG Bielefeld, 07.09.2018 - 18 O 269/16

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Beratungspflichten eines

  • OLG Zweibrücken, 31.03.2011 - 4 U 129/10

    Unterpachtvertrag für ein landwirtschaftliches Anwesen nebst Inventar: Rechtliche

  • BVerwG, 03.03.2004 - 1 B 175.03

    Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Divergenz - Vorliegen einer

  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZR 711/80

    Verwirken des Unterhaltsanspruches eines Ehegatten - Unterlassen einer neuen

  • LG München I, 17.04.2015 - 17 O 21577/12

    Zurechnung zur Betriebsgefahr

  • BGH, 19.12.1984 - VIII ZR 274/83

    Vertragsgemäßheit eines Polyvinylchlorid (PVC) -Pulvers - Nachprüfbarkeit

  • LG Bielefeld, 12.08.2022 - 8 O 341/20

    Waschanlagenschaden durch Fehlbedienung: Wer haftet?

  • LG Hamburg, 07.10.2014 - 323 O 313/13

    Schadensersatz wegen eines berührungslosen Unfalls im Begegnungsverkehr

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