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Rechtsprechung
   KG, 23.10.1969 - 12 U 563/69   

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KG, 23.10.1969 - 12 U 563/69 (https://dejure.org/1969,1090)
KG, Entscheidung vom 23.10.1969 - 12 U 563/69 (https://dejure.org/1969,1090)
KG, Entscheidung vom 23. Oktober 1969 - 12 U 563/69 (https://dejure.org/1969,1090)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung kann auch einer offenen Handelsgesellschaft zustehen, die Eigentümerin und Halterin oder Mithalterin eines auf sie zugelassenen, bei einem Unfall beschädigten Kfz ist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nutzungsausfallentschädigung; Offene Handelsgesellschaft; Eigentümerin; Halterin; Mithalterin; Unfallbeschädigtes Kfz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB § 249; HGB § 124
    Anspruch einer offenen Handelsgesellschaft auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung für ein beschädigtes Kfz

Papierfundstellen

  • VersR 1970, 185
  • DB 1970, 103
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.05.1954 - VI ZR 111/53

    Begriff des Kraftfahrzeughalters

    Auszug aus KG, 23.10.1969 - 12 U 563/69
    Es bestehen auch keine Bedenken, eine Personengemeinschaft wie die Kl. als Halterin des KFZ anzusehen, denn auch mehrere Beteiligte können zugleich Halter sein (BGHZ 13, 351 = VersR 54, 365 = VRS 7, 30), auf jeden Fall ist sie neben den Gesellschaftern Mithalterin des KFZ gewesen (vgl. Floegel-Hartung-Jagusch, Straßenverkehrsrecht 17. Aufl. § 7 StVG Rand-Nr. 19).
  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Auszug aus KG, 23.10.1969 - 12 U 563/69
    Zum Ausgleich dieses Schadens steht dem Geschädigten eine Nutzungsausfallentschädigung auch dann zu, wenn er ein Ersatzfahrzeug nicht gemietet hat, wie es ständiger und gefestigter Rechtsprechung entspricht (BGHZ 40, 345 = VersR 64, 225; BGHZ 45, 212 = VersR 66, 497; KG DAR 65, 298; KG DAR 66, 268 VersR 66, 940).
  • BGH, 07.06.1968 - VI ZR 40/67

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Nutzungsausfalls

    Auszug aus KG, 23.10.1969 - 12 U 563/69
    Allerdings sind Nutzungswille und Nutzungsfähigkeit während der Dauer des Ausfalles Voraussetzung des Anspruchs (BGH VersR 68, 803; Urteile, des Senats vom 14.2.1966 - 12 U 1319/65 und vom 22.6.1967 - 12 U 23/67).
  • KG, 13.06.1966 - 12 U 2483/65

    Klageweise Geltendmachung von Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus KG, 23.10.1969 - 12 U 563/69
    Zum Ausgleich dieses Schadens steht dem Geschädigten eine Nutzungsausfallentschädigung auch dann zu, wenn er ein Ersatzfahrzeug nicht gemietet hat, wie es ständiger und gefestigter Rechtsprechung entspricht (BGHZ 40, 345 = VersR 64, 225; BGHZ 45, 212 = VersR 66, 497; KG DAR 65, 298; KG DAR 66, 268 VersR 66, 940).
  • BGH, 13.12.1965 - III ZR 62/64

    Ersatz von Vorhaltekosten

    Auszug aus KG, 23.10.1969 - 12 U 563/69
    In einem ähnlich gelagerten Fall, hat der BGH einem Unternehmen (dessen Rechtsform sich aus der Entscheidung allerdings nicht ergibt), das mit seinen Omnibussen einen städtischen Linienverkehr betrieb, für den unfallbedingten Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Omnibusses eine Nutzungsausfallentschädigung zugesprochen (BGH VersR 66, 192).
  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus KG, 23.10.1969 - 12 U 563/69
    Zum Ausgleich dieses Schadens steht dem Geschädigten eine Nutzungsausfallentschädigung auch dann zu, wenn er ein Ersatzfahrzeug nicht gemietet hat, wie es ständiger und gefestigter Rechtsprechung entspricht (BGHZ 40, 345 = VersR 64, 225; BGHZ 45, 212 = VersR 66, 497; KG DAR 65, 298; KG DAR 66, 268 VersR 66, 940).
  • OLG Hamm, 16.09.1999 - 6 U 75/99

    Nutzungsausfall und ausfallbedingt entgangener Gewinn

    Zwar weist die Klägerin zutreffend darauf hin, daß nach der älteren Rspr. auch eine Handelsgesellschaft in Einzelfällen Gläubigerin eines Anspruchs auf Nutzungsentschädigung sein konnte (KG VersR 1970, 185), ferner eine öffentlich rechtliche Körperschaft oder eine gemeinnützige Einrichtung.
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Rechtsprechung
   KG, 27.10.1969 - 12 U 1004/69   

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KG, 27.10.1969 - 12 U 1004/69 (https://dejure.org/1969,2010)
KG, Entscheidung vom 27.10.1969 - 12 U 1004/69 (https://dejure.org/1969,2010)
KG, Entscheidung vom 27. Oktober 1969 - 12 U 1004/69 (https://dejure.org/1969,2010)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Einigungsgebühr

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Außergerichtlicher Vergleich; Verpflichtung zur Kostenübernahme; Gegenstandswert; Vergleichssumme; Wert der begründetenSchadenanmeldung; Betrag; Anmeldung; Schädiger; Geschädigter

Papierfundstellen

  • MDR 1970, 232
  • VersR 1970, 185
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Rostock, 15.02.1995 - 3 W 11/95

    Eintragung einer Auflassungsvormerkung bei fehlender kommunalaufsichtlicher

    Diese Zwecke erfordern es nicht, bereits die Vormerkungsfähigkeit eines Auflassungsanspruchs zu versagen (vgl. auch BayObLG MDR 70, 232 f).
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