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   BGH, 18.12.1969 - III ZB 23/69   

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https://dejure.org/1969,4482
BGH, 18.12.1969 - III ZB 23/69 (https://dejure.org/1969,4482)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1969 - III ZB 23/69 (https://dejure.org/1969,4482)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1969 - III ZB 23/69 (https://dejure.org/1969,4482)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 1970, 258
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.04.1958 - VIII ZB 5/58

    Unvollständiges Armenrechtsgesuch. Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 18.12.1969 - III ZB 23/69
    Zwar ist der Ausgangspunkt des Oberlandesgerichts zutreffend, daß die das Armenrecht für eine Berufung nachsuchende Partei grundsätzlich innerhalb der Berufungsfrist sich die erforderlichen Armenrechtsunterlagen beschaffen und diese dem Gericht einreichen muß (BGHZ 27, 132; LM ZPO § 233 Er. 59; ebenda § 114 Nr. 10).
  • BGH, 20.01.1964 - II ZR 72/62
    Auszug aus BGH, 18.12.1969 - III ZB 23/69
    Hat die Partei jedoch ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse eingehend und zutreffend der zuständigen Behörde dargelegt und ist ihr daraufhin von dieser gemäß § 118 Abs. 2 ZPO das Unvermögen zur Bestreitung der Prozeßkosten ausdrücklich bezeugt worden, so kann sie regelmäßig davon ausgehen, sie werde auch vom Gericht als arm im Sinne des § 114 ZPO angesehen werden (LM ZPO § 233 (Hc) Nr. 12 = NJW 1964, 868 [BGH 20.01.1964 - II ZR 72/62] ).
  • BGH, 03.03.2020 - II ZR 339/18

    Anspruch auf Ausgleich des negativen Saldos der Kapitalkonten nach Kündigung der

    Es ist anerkannt, dass das Gericht nach dieser Vorschrift gehalten sein kann, auf das Fehlen von Anlagen hinzuweisen, auf die eine Partei in ihrem Schriftsatz Bezug genommen hat, die aber fehlen (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 1969 - III ZB 23/69, VersR 1970, 258; Urteil vom 24. April 1969 - VII ZB 8/69, VersR 1969, 715, 716; Stein/Jonas/Kern, ZPO, 23. Aufl., § 139 Rn. 28).
  • OLG Schleswig, 13.01.2005 - 5 W 72/04

    Prozesskostenhilfe bei Vergleichsschluss im Prozesskostenhilfeantragsverfahren

    Denn richterliche Hinweispflichten und das Verbot von Überraschungsentscheidungen gelten grundsätzlich schon im Prozesskostenhilfeantragsverfahren (vgl. bereits BGH VersR 1970, 258); dies nach Auffassung des Senats jedenfalls dann, wenn - wie hier - der Antragsteller sich nicht schon im Rahmen einer erneuten Antragstellung auf die Rechtsauffassung des Gerichts einstellen kann.
  • BGH, 30.09.1980 - VI ZR 260/79

    Hemmung der Verjährung durch Einleitung des Armenrechtsverfahrens

    Das Gericht ist, wenn in einem Armenrechtsgesuch auf Anlagen Bezug genommen wird, die bei Prüfung des Gerichts nicht vorliegen, grundsätzlich gehalten, die Partei auf das Fehlen dieser Anlagen hinzuweisen(Beschluß vom 18. Dezember 1969 - III ZB 23/69 = VersR 1970, 258).
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