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   BGH, 20.01.1970 - VI ZR 132/68   

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https://dejure.org/1970,7715
BGH, 20.01.1970 - VI ZR 132/68 (https://dejure.org/1970,7715)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1970 - VI ZR 132/68 (https://dejure.org/1970,7715)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1970 - VI ZR 132/68 (https://dejure.org/1970,7715)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Halter - Sorgfaltspflicht - Omnibusfahrer - Hemmung der Verjährung

Papierfundstellen

  • VersR 1970, 327
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 28.03.1985 - III ZR 20/84

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Verstoßes gegen die

    Unter Verhandlung ist jeder Meinungsaustausch Über den Schadensfall zu verstehen, angesichts dessen der Berechtigte davon ausgehen kann, daß sein Begehren von der Gegenseite noch nicht endgültig abgelehnt wird (vgl. BGH VersR 1969, 857; VersR 1970, 327).

    Die von der Rechtsprechung über die Beendigung der Hemmung entwickelten Grundsätze (BGH VersR 1965, 155; VersR 1963, 145; VersR 1967, 502; VersR 1969, 857 und VersR 1970, 327) betreffen andere Fallgestaltungen (Verhandlungen trotz Wegfalls des Grundes für eine einstweilige Zurückstellung der Schadensregulierung nicht fortgesetzt; Ablauf einer Überlegungsfrist nach Wegfall der Erwartung, der Verpflichtete werde die Einrede der Verjährung nicht erheben oder der Berechtigte hat eine vom Versicherer gesetzte Frist verstreichen lassen).

  • BGH, 15.11.1983 - VI ZR 57/82

    Anforderungen an die Überwachung eines Kraftfahrers durch den Arbeitgeber

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. u.a.Urteile vom 22. November 1957 - VI ZR 185/56 = VersR 1958, 29, 30;vom 10. November 1959 - VI ZR 164/58 - VersR 1960, 473, 474 f;vom 19. Januar 1965 - VI ZR 238/63 = VersR 1965, 473, 474 undvom 20. Januar 1970 - VI ZR 132/68 = VersR 1970, 327).

    Da es - jedenfalls außerhalb öffentlicher Verkehrsunternehmen - zur genügenden Überwachung regelmäßig ausreicht, daß der Arbeitgeber oder sein Vertreter bei dem Verrichtungsgehilfen gelegentlich mitfahren, falls nicht gerade diese Mitfahrten konkrete Zweifel an der Zuverlässigkeit des Fahrers begründen (vgl. Senatsurteile vom 19. Januar 1965 und 20. Januar 1970, a.a.O.; s. auch Steffen in BGB-RGRK 12. Aufl. § 831 Rdn. 43 m.w.N.), muß es erst recht genügen, wenn der Arbeitgeber gelegentliche unauffällige Kontrollfahrten durchführt.

  • OLG Hamm, 19.03.1997 - 13 U 190/96

    Hemmung der Verjährung aufgrund Verhandlungen mit dem Haftpflichtversicherer des

    Die Klägerin als Berechtigte konnte davon ausgehen, daß ihr Begehren von der Gegenseite noch nicht endgültig abgelehnt werde (vgl. hierzu BGH VersR 69, 857; 70, 327).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.1981 - 10 U 82/80

    Gesichtsverletzung; Sehfähigkeit; Schmerzensgeld; Dauerfolgen; Narben;

    Sie hätte, gerade weil im Interesse des Verkehrs an die Sorgfalt des Kfz-Halters bei der Auswahl und Überwachung eines angestellten Omnibusfahrers strenge Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, VersR 1970, 327), im Einzelnen dartun und unter Beweis stellen müssen, dass er den Beklagten Nr. 1) bei der Einstellung sorgfältig ausgewählt, sich also durch Vorlage von Zeugnissen, der Fahrerlaubnis und Einholung von Auskünften von dessen Befähigkeit überzeugt und während seiner Tätigkeit gut überwacht hat.
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