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LG Frankfurt/Main, 02.12.1969 - 2/14 O 121/69 |
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LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02. Dezember 1969 - 2/14 O 121/69 (https://dejure.org/1969,5473)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1970, 382
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 27.09.2005 - 9 W 45/05
Tierhalter, Haftung, Schaden, Entlastungsbeweis
Ob in Fällen der Schadensverursachung durch ein entwichenes Weidetier der Vortrag, auf welche konkrete Weise das Tier die Sicherungsmaßnahmen überwunden hat, zum Entlastungsbeweis gehört, ist umstritten; vgl. Palandt/Sprau, BGB 64. Aufl. , Rz. 22 zu § 833; dagegen LG Köln in NJW-RR 2001, 1606 einer Anmerkung von Wussow zu LG Frankfurt in VersR 1970, 382f folgend und Staudinger/Belling/Eberl-Borges, BGB 2001, Rz. 146 zu § 833. Es entspricht aber der zumindest bis zu den vorstehend zitierten Gegenstimmen einhelligen Auffassung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur, dass das Unterbleiben der Aufklärung irgendeines für die Entlastung des Tierhalters maßgeblichen Umstandes, namentlich wie ein Tier aus einer umzäunten Weide herausgekommen ist, zu dessen Lasten geht; vgl. nur Baumgärtel, Handbuch der Beweislast, 2. Aufl. Rz. 10 zu § 833 BGB, BGH VersR 1956, 127, VersR 1965, 719f, OLG Celle VersR 1975, 665, OLG Frankfurt VersR 1982, 908, LG Frankfurt VersR 1982, 382.