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   BGH, 17.02.1970 - VI ZR 135/68   

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BGH, 17.02.1970 - VI ZR 135/68 (https://dejure.org/1970,1157)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1970 - VI ZR 135/68 (https://dejure.org/1970,1157)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1970 - VI ZR 135/68 (https://dejure.org/1970,1157)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1970, 423
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.11.1967 - VI ZR 108/66

    Entstehung eines Schadens "bei dem Betrieb" eines Fahrzeugs - Verursachung eines

    Auszug aus BGH, 17.02.1970 - VI ZR 135/68
    Im vorliegenden Fall hat der Beklagte eine zusätzliche, psychisch vermittelte Einwirkung des Fahrzeugs des Klägers auf sein eigenes Fahrzeug behauptet, für die er nach der zutreffenden Erwägung des Berufungsgerichts jedenfalls dann beweispflichtig wäre, wenn eine sonstige Auswirkung des klägerischen Fahrzeugs auf das Unfallgeschehen nicht vorläge (Senatsurteil vom 21. November 1967 - VI ZR 108/66, VersR 1968, 176).
  • BGH, 28.04.1964 - VI ZR 40/63

    Unabwendbarkeit eines Unfalls

    Auszug aus BGH, 17.02.1970 - VI ZR 135/68
    Wer gemäß § 7 Abs. 2 StVG die Unabwendbarkeit des Unfallgeschehens beweisen muss, ist nicht genötigt, auch alle diejenigen Unfallverläufe auszuschließen, welche zwar denkmöglich sind, für die aber keinerlei tatsächlicher Inhalt festgestellt ist (vgl. Senatsurteil vom 28. April 1964 - VI ZR 40/63, VersR 1964, 753, 754).
  • BGH, 07.10.1966 - VI ZR 262/64

    Haftungsverteilung bei tödlichem Unfall eines Motorradfahrers an einer

    Auszug aus BGH, 17.02.1970 - VI ZR 135/68
    Dass ein darüber hinausgehendes Fehlverhalten des Klägers nicht auszuschließen ist, muss im Rahmen der Abwägung außer Betracht bleiben, denn insoweit kommen nur positiv festgestellte Tatsachen in Betracht (Floegel/Hartung, Straßenverkehrsrecht, 18. Aufl., StVG § 17 Rdn. 7; Senatsurteil vom 7. Oktober 1966 - VI ZR 262/64, VersR 1967, 132, 133).
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