Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.09.1971

Rechtsprechung
   BGH, 23.09.1971 - VII ZB 15/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,1482
BGH, 23.09.1971 - VII ZB 15/71 (https://dejure.org/1971,1482)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1971 - VII ZB 15/71 (https://dejure.org/1971,1482)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1971 - VII ZB 15/71 (https://dejure.org/1971,1482)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 1145
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62

    Rechtsmittel bei gemischter Kostenentscheidung

    Auszug aus BGH, 23.09.1971 - VII ZB 15/71
    Ist sie aber, wie hier, rechtsirrtümlich durch Beschluß ergangen, so steht der Beklagten jedenfalls das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu (BGHZ 40, 265, 267) [BGH 18.11.1963 - VII ZR 182/62] .
  • BGH, 12.02.1965 - IV ZR 231/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 23.09.1971 - VII ZB 15/71
    Die selbständige Bearbeitung der Fristen kann ein Rechtsanwalt seinem gut ausgebildeten und überwachten Personal überlassen, sofern nicht besondere Umstände im Einzelfall etwas anderes erfordern (BGHZ 43, 148).
  • BGH, 14.10.1970 - IV ZB 29/70

    Ersetzen des Gedächtnisses des Anwalts durch die Eintragung der Fristen im

    Auszug aus BGH, 23.09.1971 - VII ZB 15/71
    Aber selbst wenn das der Fall gewesen sein sollte, so brauchte er den Tag des Fristablaufs nicht im Kopf zu behalten, sondern durfte sich darauf verlassen, daß am letzten Fristtag angefragt wird, ob das Rechtsmittel eingelegt werden soll, wie das in den vergangenen Jahren gehandhabt wurde, ohne daß dabei - abgesehen von dem obengenannten Einzelfall - Fehler vorgekommen sind (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1970 - IV ZB 29/70 - = VersR 1971, 131).
  • BGH, 22.04.1999 - IX ZR 364/98

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verschulden an der

    Der Anwalt muß unter anderem dartun, daß und wie er sein Büropersonal überwacht (BGH, Beschl. v. 8. November 1967 - VIII ZB 38/67, VersR 1967, 1204, 1205; v. 23. September 1971 - VII ZB 15/71, VersR 1971, 1145, 1146; v. 2. Juli 1981 - III ZB 9/81, VersR 1981, 857, 858; v. 12. Juni 1985 aaO; Borgmann/Haug, Anwaltshaftung 3. Aufl. Kap. XIII Rdn. 37, 70 ff).
  • BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 654/80

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung einer Wiedereinsetzung in den vorigen

    Es gehört zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels, daß das Rechtsmittelgericht innerhalb der Rechtsmittelfrist den Rechtsmittelführer erkennen kann (BGHZ 21, 168, 170; BGH VersR 1971, 763; 1971, 1145; 1976, 492, 493).
  • BGH, 28.06.1973 - VII ZB 8/73

    Fristenwesen - Fristberechnung - Berechnung der Rechtsmittelfrist -

    Nunmehr geht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof dahin, daß - jedenfalls dann, wenn es sich um Routinesachen handelt, bei denen die Fristenberechnung keine Schwierigkeiten bereitet - der Rechtsanwalt die Berechnung der Fristen seinem geschulten Personal überlassen darf (BGHZ 43, 148; Beschlüsse vom 8. November 1967 - VIII ZB 38/67 - und vom 23. September 1971 - VII ZB 15/71 -).
  • BPatG, 08.06.2010 - 10 W (pat) 13/09
    Deren Versagen wäre allerdings der Patentinhaberin nur dann nicht als eigenes Verschulden zuzurechnen, wenn - unbeschadet der von ihr glaubhaft gemachten Tatsache, dass es sich bei Frau L... um eine zuverlässige und qualifizierte Hilfs kraft handelte, der die Patentinhaberin Routinearbeiten nach Art der hier fraglichen Dateneingabe zur selbständigen Erledigung übertragne konnte - sie die Tätigkeit ihrer Hilfskraft zumindest stichprobenartig überprüft hätte (vgl. BHG VersR 1971, 1145; 1994, 369, 370; BGH MDR 1988, 479; Schulte a. a. O., § 123 Rn. 89).
  • BGH, 13.04.1983 - IVb ZB 24/83
    Die Voraussetzungen, unter denen ein Rechtsanwalt die Fristenkontrolle hiernach seinem gut überwachten Personal überlassen kann, hat der Bundesgerichtshof - etwa - bejaht bei einer allgemein sorgfältig arbeitenden langjährigen Anwaltssekretärin (VersR 1982, 67, 68), einer lange Jahre als Anwaltsgehilfin tätigen Angestellten (VersR 1976, 732), einer schon sechs Jahre lang beschäftigten und sonst zuverlässigen Büroangestellten (VersR 1971, 1145) sowie einer über zehn Jahre erprobten und bewährten, wiederholt als Vertreterin des Bürovorstehers eingesetzten Kraft (VersR 1977, 425).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.09.1971 - IV ZR 106/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,2206
BGH, 22.09.1971 - IV ZR 106/69 (https://dejure.org/1971,2206)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1971 - IV ZR 106/69 (https://dejure.org/1971,2206)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1971 - IV ZR 106/69 (https://dejure.org/1971,2206)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsmittel - Zulässigkeit - Rechtsmittelkläger - Kenntnis des Gerichts

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 1145
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 02.11.1968 - 3 AZR 296/67

    Rechtsmittelschrift - Rechtsmittelkläger - Rechtsmittelbeklagte - Unklare Angaben

    Auszug aus BGH, 22.09.1971 - IV ZR 106/69
    Nach der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, an der der Senat festhält, ist es unerläßlich, daß die Person des Rechtsmittelklägers in der Rechtsmittelschrift genannt oder dem Rechtsmittelgericht innerhalb der Rechtsmittelfrist aus anderen Unterlagen bekannt wird (BGHZ 21, 168; BGH VersR 1965, 791; BAG NJW 1969, 1366, 1367; ebenso der erkennende Senat u.a. in VersR 1971, 763).
  • BGH, 27.04.1971 - IV ZR 11/69

    Revisionseinlegung - Richtige Klägerbezeichnung - Feststellung der Partei -

    Auszug aus BGH, 22.09.1971 - IV ZR 106/69
    Nach der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, an der der Senat festhält, ist es unerläßlich, daß die Person des Rechtsmittelklägers in der Rechtsmittelschrift genannt oder dem Rechtsmittelgericht innerhalb der Rechtsmittelfrist aus anderen Unterlagen bekannt wird (BGHZ 21, 168; BGH VersR 1965, 791; BAG NJW 1969, 1366, 1367; ebenso der erkennende Senat u.a. in VersR 1971, 763).
  • BGH, 29.06.1956 - V ZB 20/56

    Einlegung der Berufung oder Revision

    Auszug aus BGH, 22.09.1971 - IV ZR 106/69
    Nach der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, an der der Senat festhält, ist es unerläßlich, daß die Person des Rechtsmittelklägers in der Rechtsmittelschrift genannt oder dem Rechtsmittelgericht innerhalb der Rechtsmittelfrist aus anderen Unterlagen bekannt wird (BGHZ 21, 168; BGH VersR 1965, 791; BAG NJW 1969, 1366, 1367; ebenso der erkennende Senat u.a. in VersR 1971, 763).
  • BGH, 11.10.1984 - V ZB 15/84

    Ordnungsgemäße Einlegung der Berufung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere auch des erkennenden Senats, von der abzugehen kein Anlaß besteht, gehört zur ordnungsgemäßen Einlegung der Berufung, daß dem Berufungsgericht die Person des Rechtsmittelklägers aus der Berufungsschrift unzweifelhaft erkennbar ist oder wenigstens innerhalb der Rechtsmittelfrist erkennbar wird (BGHZ 21, 168, 173; 65, 114/115; BGH NJW 1958, 1726; 1984, 1358; VersR 1965, 791; 1967, 186; 1971, 763; 1971, 1145; 1974, 976; 1974, 1098; vgl. auch BAG NJW 1960, 1319; 1965, 171; 1969, 1366; 1969, 1367; 1973, 1949; 1973, 2318).

    Ob sich gleichwohl allein aus der Reihenfolge der in einem Schriftsatzeingang aufgeführten Namen eindeutig auf die Person des Rechtsmittelführers schließen läßt (verneinend: BGH VersR 1965, 791; 1971, 763; 1971, 1145; 1974, 1098; vgl. auch BAG NJW 1973, 1949; 1972, 1440), mag offenbleiben, weil hier als weitere Unsicherheit hinzukommt, daß zwei Personen Kläger sind und der Berufungsschriftsatz jedenfalls nicht erkennen läßt, ob für beide oder nur für einen von ihnen das Rechtsmittel eingelegt werden sollte.

  • BAG, 04.07.1973 - 1 AZB 12/73

    Rechtsmittelschrift - Notwendiger Inhalt - Parteirollen - Ladungsfähige

    Zwar ergibt sich aus der Berufungsschrift der Beklagten immerhin die ursprüngliche Parteirolle der Berufungsklägerin und des Berufungsbeklagten, während in den von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts zur Präge der § 518 Abs. 2 ZPO und § 553 Abs. 1 ZPO bislang entschiedenen Pällen zumeist weder die ursprüngliche Parteirolle von Rechtsmittelkläger und Rechtsmittelbeklagten noch die Person und ladungsfähige Anschrift von Rechtmittelkläger und Rechtsmittel beklagten aus der Rechtsmittelschrift zu entnehmen waren ( z B. BGHZ 21, 168 [169]; BGH VersR 65, 791} VersR 71, 1145 bzw. BAG 21/368 ® AP Nr. 1 und AP Nr. 4 zu § 553 ZPO und AP Nr. 14 zu § 518 ZPO).
  • BAG, 05.09.1974 - 2 AZB 32/74

    Rechtsmittelbelehrung - Inhalt - Form - Anforderungen - Prozeßbevollmächtigter -

    Schon in der Entscheidung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 2. November 1968 - 3 AZR 296/67 - - BAG 21, 193 AP Nr. 2 zu § 553 ZPO, die in vielen Fachzeitschriften (darunter auch in der NJW 1969, S. 1366/ veröffentlicht worden ist, ist ausgesprochen worden, daß der Rechtsmittelbeklagte so bestimmt bezeichnet sein muß, daß ihm die Rechtsmittelschrift ohne Verzögerung zugestellt werden kann. Rechtsanwalt J und der Prozeßbevollmächtigte der Beklagten hätten somit bei sorgfältigem Studium der Fachzeitschriften erkennen können, daß zu den Formerfordernissen der Berufungsschrift auch die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Berufungs beklagten gehört. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 22. September 1971 (VersR 1971, 1145).
  • BGH, 25.06.1986 - IVb ZB 67/86

    Ordnungsmäßigkeit der Einlegung einer Berufung - Unzutreffende Bezeichnung der

    Die Person des Rechtsmittelklägers muß daher in der Rechtsmittelfrist dem Rechtsmittel gericht erkennbar sein oder jedenfalls erkennbar werden (vgl. BGH Beschluß vom 27. April 1971 a.a.O. und Urteil vom 22. September 1971 - IV ZR 106/69 - VersR 1971, 1145).
  • BAG, 10.04.1986 - 2 AZR 409/85

    Zulässigkeit der Revision bei Nichterkennbarkeit des Revisionsbeklagten im

    Es reicht allerdings für die Zulässigkeit des Rechtsmittels aus, wenn die Person des Rechtsmittelklägers bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist ausdrücklich genannt oder aus anderen Unterlagen, etwa aus Schriftsätzen, dem angefochtenen Urteil, der Vorakte oder aus anderen Umständen mit ausreichender Deutlichkeit zu erkennen ist (BAG Beschluß vom 18. Mai 1976 - 3 AZB 14/76 - AP Nr. 34 zu § 518 ZPO; BGH vom 22. September 1971 - IV ZR 106/69 - VersR 1971, 1145; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 44. Aufl., § 518 Anm. 2 B d; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 13. Aufl., § 138 I 4 b, S. 830 f.; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl., § 518 Rz 9).
  • BAG, 14.08.1984 - 2 AZB 19/84
    Allerdings reicht es für die Zulässigkeit des Rechtsmittels aus, wenn die Person des Rechtsmittelklägers bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist aus drücklich genannt wird oder aus anderen Schriftsätzen, den angefochtenen Urteil, den erstinstanzlichen Akten oder aus anderen Umständen mit ausreichender Deutlichkeit zu erkennen ist (BGH VersR 1971, 1145; BGH VersR 1980, 1027; BAG Beschluß vom 18. Mai 1976 - 3 AZB 11/76 - AP Nr. 3» zu 5 518 ZPO; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., 5 518 Rz B IV a; Stein/Jonas, ZPO, 20. Aufl., 5 518 Rz 9).
  • BGH, 24.03.1983 - VII ZB 21/82

    Ordnungsgemäße Einlegung der Berufung - Hinreichende Bezeichnung der

    Zu Unrecht beruft es sich für seine gegenteilige Ansicht auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts und Bundesgerichtshofs (RGZ 96, 117; 125, 240; 144, 314; BGHZ 21, 168; BGH NJW 1958, 1726 Nr. 8; VersR 1971, 763; 1971, 1145 und 1976, 492).
  • BGH, 09.07.1980 - IVb ZB 636/80

    Wirkungen der nicht gegebenen Erkennbarkeit des Berufungsklägers in der

    Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels gehört es jedoch, daß das Rechtsmittelgericht innerhalb der Rechtsmittelfrist den Rechtsmittelkläger erkennen kann (BGHZ 21, 168, 170; BGH Urteil vom 22. September 1971 - IV ZR 106/69 - VersR 1971, 1145; Beschlüsse vom 27. April 1971 - IV ZR 11/69 - VersR 1971, 763 - und vom 18. Dezember 1975 - VII ZB 16/75 - VersR 1976, 492, 493; vgl. auch BAG NJW 1972, 1440).
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