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Rechtsprechung
   BGH, 22.06.1971 - VI ZR 230/69   

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https://dejure.org/1971,1024
BGH, 22.06.1971 - VI ZR 230/69 (https://dejure.org/1971,1024)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1971 - VI ZR 230/69 (https://dejure.org/1971,1024)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1971 - VI ZR 230/69 (https://dejure.org/1971,1024)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ärztliche Aufklärung - Patient - Gesetzlicher Vertreter - Diagnostischer Eingriff - Kleinhirnarteriographie

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1887
  • MDR 1971, 918
  • VersR 1971, 929
  • DB 1971, 1521
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05

    Wirksamkeit der Einwilligung der Sorgeberechtigten bei relativ indizierten

    Um von diesem Vetorecht Gebrauch machen zu können, sind auch minderjährige Patienten entsprechend aufzuklären, wobei allerdings der Arzt im Allgemeinen darauf vertrauen kann, dass die Aufklärung und Einwilligung der Eltern genügt (vgl. Senatsurteile vom 22. Juni 1971 - VI ZR 230/69 - VersR 1971, 929 f. und vom 16. April 1991 - VI ZR 176/90 - VersR 1991, 812, 813; Geiß/Greiner Arzthaftpflichtrecht 5. Aufl. Rn. C 115; Steffen/Pauge Arzthaftungsrecht 10. Aufl. Rn. 432; differenzierend Wölk MedR 2001, 80, 83 ff.).
  • BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76

    Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation

    Deshalb bedürfte es besonderer therapeutischer Rechtfertigung, wenn der Arzt die Absicht, ihn vorzunehmen, dem Patienten überhaupt verschweigen wollte; denn dieser hat in erster Linie Anspruch darauf, über die Natur des Eingriffs im Großen und Ganzen aufgeklärt zu werden (vgl. etwa BGHZ 29, 46, 53 [BGH 09.12.1958 - VI ZR 203/57]/54;Senatsurteil vom 22. Juni 1971 - VI ZR 230/69 - VersR 1971, 929, 930 = LM BGB § 823 [Aa] Nr. 26; st. Rspr.).
  • BGH, 16.11.1971 - VI ZR 76/70

    Aufklärungspflicht - Arzt - Schädliche Folgen - Gebotenheit - Eingriff -

    Die Bedenken des Berufungsgerichts geben keinen Anlaß, von diesem Grundsatz abzugehen, den auch der Bundesgerichtshof ständig aus wohlerwogenen Gründen gegenüber den Angriffen eines Teils des Schrifttums aufrechterhalten hat (zuletzt Senatsurteil vom 22. Juni 1971 - VI ZR 230/69 - LM BGB § 823 (Aa) Nr. 26; vgl. im übrigen Soergel/Zeuner 10. Aufl. Rdz. 16 zu § 823 BGB).
  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder

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  • BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79

    Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten; Zahlung von Schmerzensgeld sowie

    Dabei übersieht es nämlich, worauf übrigens der Kläger im Rechtsstreit mehrfach hingewiesen hat, daß der Umfang der Aufklärungspflicht von den konkreten Umständen des Falles abhängt, es mithin darauf ankommt, mit welcher Komplikationsdichte gerade in der Klinik der Erstbeklagten aufgrund des Könnens und der Erfahrung der dort tätigen und für die Operation des Klägers in Betracht kommenden Chirurgen zu rechnen war (Senatsurteil vom 26. September 1961 - VI ZR 225/60 - VersR 1961, 1039; vom 22. Juni 1971 - VI ZR 230/69 - VersR 1971, 929).
  • OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00

    Umfang der Aufklärungspflicht vor einem dreistufigen diagnostischen Eingriff;

    Dem Aufklärungsempfänger ist, sofern er nicht auf eine solche Erläuterung ausdrücklich verzichtet hat, der beabsichtigte Eingriff in einer seinem Verständnisvermögen angepassten Weise so zu erläutern, dass er, wenn auch nur im Großen und Ganzen, weiß, worin er einwilligt (BGH NJW 1971, 1887).
  • BGH, 29.06.1976 - VI ZR 68/75

    Freiwillige Sterilisation

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  • OLG Karlsruhe, 02.03.1988 - 7 U 2/84
    b) Zutreffend ist das Landgericht auch davon ausgegangen, dass bei einem diagnostischen Eingriff grundsätzlich strenge Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über die mit dem Eingriff verbundenen Risiken zu stellen sind (BGH, NJW 1971, 1887 (1888 sub 2) - BGH, NJW 1979, 1933 (1934 sub II 2 b) - Senat, aaO.) und dass eine Einschränkung dem Umfang nach allenfalls dann in Betracht kommt, wenn dem diagnostischen Eingriff im Hinblick auf die dadurch erschlossene Heilmöglichkeit große Dringlichkeit zukommt (BGH, NJW 1971, 1887 (1888 sub 2)).

    In diesem Zusammenhang hat die sogen. Komplikationsdichte allein kein entscheidendes Gewicht (BGH, NJW 1971, 1887; BGH, NJW 1977, 337), es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an, insbesondere auf die Dringlichkeit des Eingriffs (BGH, NJW 1981, 1319 (1320 sub II 2 a); BGH, NJW 1984, 1395 (1396 sub III a)) und vor allem auf das Gewicht, das mögliche und nicht ganz außerhalb der Wahrscheinlichkeit liegende Risiken für den Entschluss des Patienten haben können, seine Einwilligung für den beabsichtigten Eingriff zu erteilen.

  • BGH, 02.11.1976 - VI ZR 134/75

    Anforderungen an die Aufklärung des Patienten bei interoperativ auftretendem

    Danach muß der Arzt seinen Patienten, wenn auch nur "im großen und ganzen", auch über die möglichen Operationsrisiken aufklären (BGHZ 26, 46, 53, 54; Senatsurteil vom 22. Juni 1971 - VI ZR 230/69 - VersR 1971, 929); dabei steht nicht das Zahlenverhältnis zwischen Komplikationsdichte und der ärztlichen Hinweispflicht im Vordergrund, sondern das Gewicht, das mögliche, nicht ganz außerhalb der Wahrscheinlichkeit liegende Risiken für den Entschluß des Patienten haben können, seine Einwilligung in die Operation zu erteilen.
  • BGH, 12.02.1974 - VI ZR 141/72

    Inanspruchnahme auf Ersatz des Schadens aus einer Peridural-Anästhesie (PDA) -

    Erster Zweck der Aufklärung ist es, den Patienten darüber wenigstens "im großen und ganzen" zu unterrichten, was mit ihm geschehen soll (BGHZ 29, 46, 53; 29, 176, 181; Senatsurteil vom 22. Juni 1971 - VI ZR 230/69 - VersR 1971, 929 m.Nachw.).
  • OLG Koblenz, 11.06.1999 - 8 U 1495/98

    Ärztliche Aufklärungspflicht bei operativer Entfernung eines Weisheitszahns -

  • BGH, 25.11.1975 - VI ZR 122/73

    Umfang der ärztlichen Hinweispflicht in Bezug auf mit einer Operation verbunden

  • OLG München, 22.01.1979 - 9 W 2150/78

    Bewilligung des Armenrechts

  • OLG Stuttgart, 07.12.1977 - 1 U 46/77

    Hinreichende und rechtzeitige Aufklärung über die möglichen nachteiligen Folgen

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Rechtsprechung
   BGH, 16.06.1971 - V ZB 12/71   

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https://dejure.org/1971,2938
BGH, 16.06.1971 - V ZB 12/71 (https://dejure.org/1971,2938)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1971 - V ZB 12/71 (https://dejure.org/1971,2938)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1971 - V ZB 12/71 (https://dejure.org/1971,2938)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1749
  • MDR 1971, 917
  • VersR 1971, 929
  • DB 1971, 1569
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.01.1971 - IX ZR 50/70

    Rechtsmittelbegründungsschrift - Rechtsanwalt - EigenhändigeUnterschrift -

    Auszug aus BGH, 16.06.1971 - V ZB 12/71
    Darin, daß die Frist durch die Einreichung der nicht unterzeichneten Begründungsschrift nicht gewahrt und deshalb versäumt wurde, tritt der Senat dem angefochtenen Beschluß bei (vgl. Urteil vom 28. Januar 1971 - IX ZR 50/70).
  • BFH, 05.11.1973 - GrS 2/72

    Handschriftliche Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift - Entsendung

    Die gleiche Auffassung wurde im Beschluß V ZB 12/71 vom 16. Juni 1971 (DB 1971, 1569) erneut bestätigt.
  • BFH, 14.12.1994 - X R 176/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Wirksame Ausgangskontrolle in der

    Daß dies nicht geschieht, braucht er sich nicht zurechnen zu lassen (vgl. ferner BGH-Beschlüsse vom 16. Juni 1971 V ZB 12/71, NJW 1971, 1749; vom 30. Oktober 1974 VIII ZR 30/74, NJW 1975, 56; vom 10. Februar 1982 VIII ZB 76/81, VersR 1982, 471).
  • OLG Köln, 30.12.2015 - 19 U 19/15

    Trotz Schlussrechnungsreife: Anspruch auf Verzugszinsen aus Abschlagsrechnungen

    In einem ähnlichen Fall hat der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 16.06.1971, V ZB 12/71) entschieden, dass der Anwalt damit alles getan hat, was von ihm gefordert werden konnte, auch wenn man wegen des unmittelbar bevorstehenden Fristablaufs einen strengen Maßstab anlegt.
  • BGH, 24.06.1987 - IVa ZR 138/86

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der

    Er durfte sich darauf verlassen, daß seine Anweisung, ihm den geänderten Schriftsatz wieder zur Unterschrift vorzulegen, von seiner geschulten und zuverlässigen Büroangestellten befolgt werden würde (vgl. BGH Beschluß vom 16.6.1971 - V ZB 12/71 - NJW 1971, 1749; Urteil vom 30.10.1974 - VIII ZR 30/74 - NJW 1975, 56; Urteil vom 18.12.1975 - VII ZR 123/65 - NJW 1976, 966; BAG NJW 1966, 799).
  • BGH, 09.10.1980 - III ZB 19/80

    Antrag auf die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    An einer derartigen Anweisung (vgl. BGH NJW 1971, 1749) hat es Rechtsanwalt Dr. J. fehlen lassen.
  • BGH, 20.12.1973 - VII ZB 10/73

    Anwaltszulassung - Berufung - Begründungsschrift - Sorgfaltspflicht

    Insofern ist dieser Sachverhalt daher durchaus dem vergleichbar, der Gegenstand der in NJW 1971, 1749 Nr. 5 veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs gewesen ist (vgl. a. BGH, Beschluß vom 20. September 1957 - IV ZB 142/57 - LM ZPO § 232 Nr. 32).
  • BGH, 15.11.1983 - VI ZB 14/83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumen der Berufungsbegründungsfrist

    Es ist anerkannt, daß Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 233 ZPO auch dann gewährt werden kann, wenn zwar innerhalb der vom Gesetz vorgeschriebenen Fristen eine Berufungs- oder Berufungsbegründungsschrift bei Gericht eingeht, diese jedoch infolge fehlender Unterschrift wegen Formmangels unwirksam ist (BGH Beschlüsse vom 2. Mai 1962 - V ZB 10, 11/62 - NJW 1962, 1248 und vom 16. Juni 1971 - V ZB 12/71 - NJW 1971, 1749).
  • BGH, 12.01.1978 - IX ZB 61/75

    Rechtsmittel

    Aus BGH NJW 1971, 1749 kann die Klägerin für ihren Fall nichts herleiten.
  • BGH, 16.10.1973 - IX ZR 48/73

    Rechtsmittel

    Die Revisionsbegründungsschrift muß als bestimmender Schriftsatz, der dem Anwaltszwang unterliegt (§§ 209 Abs. 1, 224 Abs. 4 BEG, § 78 ZPO), von einem zur Vertretung des Revisionsklägers befugten Rechtsanwalt eigenhändig unterschrieben sein (BGH RzW 1971, 328; NJW 1971, 1749 Nr. 5).
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