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   BGH, 07.07.1971 - IV ZR 6/71   

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https://dejure.org/1971,2436
BGH, 07.07.1971 - IV ZR 6/71 (https://dejure.org/1971,2436)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1971 - IV ZR 6/71 (https://dejure.org/1971,2436)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1971 - IV ZR 6/71 (https://dejure.org/1971,2436)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gemischte Anstalt - Härtefälle - Krankenhaus - Unterrichtungspflicht - Privatkrankenanstalt - Tatsächliche Ausgestaltung

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 949
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.11.1961 - II ZR 169/59

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 07.07.1971 - IV ZR 6/71
    Auslegung der Klausel (BGH VersR 1962, 33, 34) unterliegt der freien Nachprüfung durch das Revisionsgericht.
  • BGH, 08.01.2020 - IV ZR 240/18

    Ausschluss des Anspruchs auf Krankenhaustagegeld auch für den Aufenthalt in einer

    Die Firmierung einer Einrichtung lässt erfahrungsgemäß häufig ihren Charakter nicht mit Sicherheit erkennen; ausschlaggebend kann hier nur die objektive Sachlage sein (vgl. Senatsurteil vom 7. Juli 1971 - IV ZR 6/71, VersR 1971, 949 unter 4).
  • BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 113/81

    Rehabilitationsmaßnahmen in der privaten Krankenversicherung

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  • OLG Frankfurt, 28.06.2006 - 7 U 9/05

    Private Krankenversicherung: Leistungsausschluss für Heilbehandlungen in

    Die Vorschrift enthält eine nicht zu beanstandende Risikobegrenzung, die den Versicherer davor schützen soll, wegen einer als Krankenhausbehandlung bezeichneten Kur- oder Rehamaßnahme in Anspruch genommen zu werden, für die nach § 5 Abs. 1 b MB/KK 94 Versicherungsschutz nicht besteht (vgl. BGH VersR 1971, 949; BGH VersR 1983, 576; OLG Frankfurt - Senat OLGR 1998, 116; OLG Frankfurt, VersR 2001, 972; OLG Frankfurt, VersR 2002, 601; vgl. auch OLG Hamm, VersR 1999, 1138; Bach/Moser/Schönfeld/Kalis "Krankenversicherungsrecht", 3. Aufl., § 4 MB/KK Rdn. 99; Beckmann/Tschersich "Handbuch Versicherungsrecht", § 45 Rn. 110).

    Aus dem gleichen Grunde lag auch nicht ein Einweisungsfall vor, da eine lebensbedrohende Notlage, die eine zeitlich lückenlose an die Vorbehandlung anschließende Weiterbehandlung erforderte, nicht gegeben war (vgl. auch BGH VersR 1971, 949; Bach/Moser a.a.O. Rdn. 122 zu § 4 MB/KK).

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