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   BGH, 04.07.1972 - VI ZR 114/71   

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BGH, 04.07.1972 - VI ZR 114/71 (https://dejure.org/1972,156)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1972 - VI ZR 114/71 (https://dejure.org/1972,156)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1972 - VI ZR 114/71 (https://dejure.org/1972,156)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urlaubsentgelt - Bezahlter Urlaub - Urlaubsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Ersatz von Urlaubsentgelt - Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 249, 842, 843
    Abtretung des Anspruchs eines Angestellten auf bezahlten Urlaub

Papierfundstellen

  • BGHZ 59, 109
  • NJW 1972, 1703
  • MDR 1972, 940
  • VersR 1972, 1057
  • DB 1972, 1632
  • JR 1973, 239
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.04.1965 - VI ZR 124/64

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz des Erwerbsschadens eines vorübergehend

    Auszug aus BGH, 04.07.1972 - VI ZR 114/71
    Hierzu führt es unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum sog. normativen Schaden (BGHZ 7, 30; 21, 112; BGH LM BGB § 249 Cb Nr. 11; BGHZ 38, 55; 42, 76; 43, 378; BGH LM BGB § 249 Ga Nr. 12; BGHZ 50, 304; 51, 109; BGH LM BGB § 249 A Nr. 26) im einzelnen aus: Der auf die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers entfallende Anteil des Arbeitsentgelts sei durch die Verwertung der Arbeitskraft im konkreten Arbeitsverhältnis erworben; der Erholungsurlaub werde teils für erbrachte, teils für zu erbringenden Leistungen gewährt.

    Zum Schaden gehört der gesamte Erwerbsausfall, wie er ohne die den Arbeitnehmer schützenden gesetzlichen Bestimmungen, Tarifvereinbarungen oder vertraglichen Regelungen bei zeitweiser Arbeitsunfähigkeit sonst eintreten würde; anders ausgedrückt, alles was der Verletzte durch die Verwertung seiner Arbeitskraft laufend erworben haben und nunmehr wegen des zeitweiligen Ausfalls verlieren würde, wenn dieser Erwerbsschaden nicht durch Leistungen Dritter aufgefangen würde (vgl. BGHZ 43, 378, 381, 383).

    Das aber soll aus den in BGHZ 43, 378 ff dargelegten Gründen den Schädiger nicht entlasten.

  • BGH, 22.06.1956 - VI ZR 140/55

    Unfall eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BGH, 04.07.1972 - VI ZR 114/71
    Hierzu führt es unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum sog. normativen Schaden (BGHZ 7, 30; 21, 112; BGH LM BGB § 249 Cb Nr. 11; BGHZ 38, 55; 42, 76; 43, 378; BGH LM BGB § 249 Ga Nr. 12; BGHZ 50, 304; 51, 109; BGH LM BGB § 249 A Nr. 26) im einzelnen aus: Der auf die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers entfallende Anteil des Arbeitsentgelts sei durch die Verwertung der Arbeitskraft im konkreten Arbeitsverhältnis erworben; der Erholungsurlaub werde teils für erbrachte, teils für zu erbringenden Leistungen gewährt.

    Zutreffend weist es darauf hin, dass es auf die Schutzfunktion der Vorschriften, welche die Unübertragbarkeit und Unpfändbarkeit von Ansprüchen sichern sollen, dann nicht mehr ankommt, wenn der Abtretende den vollen Gegenwert des Ersatzanspruchs zuvor erhalten hat und ihn auch behält (vgl. BGHZ 4, 153; 7, 30; 13, 360, 367 ff.; 21, 112, 120; BGH LM BGB § 400 Nr. 5).

  • BGH, 19.06.1952 - III ZR 295/51

    Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers bei gesetzlicher Verpflichtung zur

    Auszug aus BGH, 04.07.1972 - VI ZR 114/71
    Hierzu führt es unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum sog. normativen Schaden (BGHZ 7, 30; 21, 112; BGH LM BGB § 249 Cb Nr. 11; BGHZ 38, 55; 42, 76; 43, 378; BGH LM BGB § 249 Ga Nr. 12; BGHZ 50, 304; 51, 109; BGH LM BGB § 249 A Nr. 26) im einzelnen aus: Der auf die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers entfallende Anteil des Arbeitsentgelts sei durch die Verwertung der Arbeitskraft im konkreten Arbeitsverhältnis erworben; der Erholungsurlaub werde teils für erbrachte, teils für zu erbringenden Leistungen gewährt.

    Zutreffend weist es darauf hin, dass es auf die Schutzfunktion der Vorschriften, welche die Unübertragbarkeit und Unpfändbarkeit von Ansprüchen sichern sollen, dann nicht mehr ankommt, wenn der Abtretende den vollen Gegenwert des Ersatzanspruchs zuvor erhalten hat und ihn auch behält (vgl. BGHZ 4, 153; 7, 30; 13, 360, 367 ff.; 21, 112, 120; BGH LM BGB § 400 Nr. 5).

  • BGH, 26.11.1968 - VI ZR 189/67

    Rechtsnatur des Schadensersatzanspruchs wegen Tötung der Ehefrau

    Auszug aus BGH, 04.07.1972 - VI ZR 114/71
    Hierzu führt es unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum sog. normativen Schaden (BGHZ 7, 30; 21, 112; BGH LM BGB § 249 Cb Nr. 11; BGHZ 38, 55; 42, 76; 43, 378; BGH LM BGB § 249 Ga Nr. 12; BGHZ 50, 304; 51, 109; BGH LM BGB § 249 A Nr. 26) im einzelnen aus: Der auf die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers entfallende Anteil des Arbeitsentgelts sei durch die Verwertung der Arbeitskraft im konkreten Arbeitsverhältnis erworben; der Erholungsurlaub werde teils für erbrachte, teils für zu erbringenden Leistungen gewährt.
  • BGH, 09.07.1968 - GSZ 2/67

    Rechte des Ehemanns wegen Beeinträchtigung der verletzten Ehefrau in der

    Auszug aus BGH, 04.07.1972 - VI ZR 114/71
    Hierzu führt es unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum sog. normativen Schaden (BGHZ 7, 30; 21, 112; BGH LM BGB § 249 Cb Nr. 11; BGHZ 38, 55; 42, 76; 43, 378; BGH LM BGB § 249 Ga Nr. 12; BGHZ 50, 304; 51, 109; BGH LM BGB § 249 A Nr. 26) im einzelnen aus: Der auf die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers entfallende Anteil des Arbeitsentgelts sei durch die Verwertung der Arbeitskraft im konkreten Arbeitsverhältnis erworben; der Erholungsurlaub werde teils für erbrachte, teils für zu erbringenden Leistungen gewährt.
  • BGH, 30.06.1964 - VI ZR 81/63

    Verdienstausfall eines Beamten

    Auszug aus BGH, 04.07.1972 - VI ZR 114/71
    Hierzu führt es unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum sog. normativen Schaden (BGHZ 7, 30; 21, 112; BGH LM BGB § 249 Cb Nr. 11; BGHZ 38, 55; 42, 76; 43, 378; BGH LM BGB § 249 Ga Nr. 12; BGHZ 50, 304; 51, 109; BGH LM BGB § 249 A Nr. 26) im einzelnen aus: Der auf die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers entfallende Anteil des Arbeitsentgelts sei durch die Verwertung der Arbeitskraft im konkreten Arbeitsverhältnis erworben; der Erholungsurlaub werde teils für erbrachte, teils für zu erbringenden Leistungen gewährt.
  • BGH, 25.09.1962 - VI ZR 244/61

    Schadensersatzanspruch der Ehefrau wegen ihrer Beeinträchtigung in der Führung

    Auszug aus BGH, 04.07.1972 - VI ZR 114/71
    Hierzu führt es unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum sog. normativen Schaden (BGHZ 7, 30; 21, 112; BGH LM BGB § 249 Cb Nr. 11; BGHZ 38, 55; 42, 76; 43, 378; BGH LM BGB § 249 Ga Nr. 12; BGHZ 50, 304; 51, 109; BGH LM BGB § 249 A Nr. 26) im einzelnen aus: Der auf die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers entfallende Anteil des Arbeitsentgelts sei durch die Verwertung der Arbeitskraft im konkreten Arbeitsverhältnis erworben; der Erholungsurlaub werde teils für erbrachte, teils für zu erbringenden Leistungen gewährt.
  • BGH, 31.05.1954 - GSZ 2/54

    Abtretung unpfändbarer Unfallrentenansprüche

    Auszug aus BGH, 04.07.1972 - VI ZR 114/71
    Zutreffend weist es darauf hin, dass es auf die Schutzfunktion der Vorschriften, welche die Unübertragbarkeit und Unpfändbarkeit von Ansprüchen sichern sollen, dann nicht mehr ankommt, wenn der Abtretende den vollen Gegenwert des Ersatzanspruchs zuvor erhalten hat und ihn auch behält (vgl. BGHZ 4, 153; 7, 30; 13, 360, 367 ff.; 21, 112, 120; BGH LM BGB § 400 Nr. 5).
  • BGH, 10.12.1951 - GSZ 3/51

    Unfallrentenansprüche - § 400 BGB, teleologische Reduktion des Abtretungsverbots

    Auszug aus BGH, 04.07.1972 - VI ZR 114/71
    Zutreffend weist es darauf hin, dass es auf die Schutzfunktion der Vorschriften, welche die Unübertragbarkeit und Unpfändbarkeit von Ansprüchen sichern sollen, dann nicht mehr ankommt, wenn der Abtretende den vollen Gegenwert des Ersatzanspruchs zuvor erhalten hat und ihn auch behält (vgl. BGHZ 4, 153; 7, 30; 13, 360, 367 ff.; 21, 112, 120; BGH LM BGB § 400 Nr. 5).
  • BAG, 09.07.1964 - 5 AZR 463/63

    Urlaubsgeld - Vorrangprinzip

    Auszug aus BGH, 04.07.1972 - VI ZR 114/71
    Auch die Arbeitnehmer anerkennen ersichtlich diesen grundsätzlichen Zusammenhang, wie die verbreitete Anwendung des sog. Zwölftelungsprinzips, teilweise sogar verbunden mit Rückzahlungsklauseln (BAG AP Nr. 2 zu § 13 BUrlG Urlaubsrecht mit kritischer Anmerkung von Nikisch) in der tarifvertraglichen Praxis zeigt.
  • BGH, 13.08.2013 - VI ZR 389/12

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatz des auf den Zeitraum der unfallbedingten

    Es hat auch zutreffend angenommen, dass der Anspruch auf Zahlung von Urlaubsentgelt gemäß § 6 Abs. 1 EntgFG auf den Kläger übergegangen ist, soweit dieser der Geschädigten für die Zeit ihrer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit bezahlten Urlaub gewährt hat (vgl. Senatsurteile vom 4. Juli 1972 - VI ZR 114/71, BGHZ 59, 109, 111 ff.; vom 13. Mai 1986 - VI ZR 80/85, VersR 1986, 968, 969; vom 7. Mai 1996 - VI ZR 102/95, BGHZ 133, 1, 9).

    War der Arbeitnehmer in einem Urlaubsjahr nur zeitweilig arbeitsunfähig, muss das Urlaubsentgelt auf das ganze Jahr verrechnet und entsprechend auf die Jahresarbeitstage aufgeteilt werden, wobei die Urlaubszeit in Abzug zu bringen ist (vgl. Senatsurteile vom 4. Juli 1972 - VI ZR 114/71, aaO, S. 115; vom 7. Mai 1996 - VI ZR 102/95, aaO).

  • BGH, 22.11.2016 - VI ZR 40/16

    Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verletzung eines Arbeitnehmers als

    (a) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt Entgelte für die geleistete Arbeit darstellen, die zum Verdienst des Arbeitnehmers gehören und die der Arbeitgeber deshalb im Wege des Schadensersatzes - sobald die Forderung auf ihn übergegangen ist bzw. ihm übertragen wurde - gegen den Schädiger geltend machen kann (Senatsurteile vom 13. August 2013 - VI ZR 389/12, VersR 2013, 1274 Rn. 15 [Urlaubsentgelt]; vom 28. Januar 1986 - VI ZR 30/85, VersR 1986, 650, 651 [Urlaubsgeld]; vom 4. Juli 1972 - VI ZR 114/71, BGHZ 59, 109, 111 ff. [Urlaubsentgelt]).

    - VI ZR 389/12, VersR 2013, 1274 Rn. 17; vom 7. Mai 1996 - VI ZR 102/95, aaO, 9; vom 4. Juli 1972 - VI ZR 114/71, BGHZ 59, 109, 115).

  • BGH, 08.05.2013 - XII ZB 192/11

    Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen

    So ist es anerkannt, dass sich der Schutzzweck des Abtretungsverbots in den Fällen erledigt hat, in denen der Zessionar seinerseits dem Zedenten die (wirtschaftlich gleichwertige) Leistung erbringt, die ihm § 400 BGB sichern will (BGHZ 59, 109, 115 = NJW 1972, 1703, 1705; BGHZ 127, 354, 356 = NJW 1995, 323 mwN; BAG NJW 2001, 1443).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 102/95

    Umfang des Schadensersatzes bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit

    27 In dieser Weise hat der Senat schon bei der Berechnung des anteiligen Urlaubsentgelts den Gesamtjahresverdienst auf die Jahrestage unter Abzug der Urlaubstage umgelegt (Urt. v. 4. Juli 1972 - VI ZR 114/71 - BGHZ 59, 109, 115; 59, 154, 158; ebenso OLG Stuttgart NJW-RR 1988, 151; Riedmaier VersR 1978, 110, 116; Wussow/Küppersbusch aaO Rdn. 64).
  • BGH, 10.10.1974 - VII ZR 231/73

    Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bei mangelhaften

    Aber auch haftungsrechtlich ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß der Anspruch eines Angestellten auf bezahlten Urlaub (das Urlaubsentgelt) zu dem auf Grund des Dienstverhältnisses erzielten Erwerb gehört, den der Geschädigte dem Dienstherrn ersetzen muß, wenn dieser dem Angestellten während der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit bezahlten Urlaub gewährt hat (vgl. BGHZ 59, 109 und 59, 154 für die Bezüge eines Beamten).
  • OLG München, 27.05.2015 - 3 U 545/15

    Schädiger, Arbeitgeber, Urlaubsentgelt, Arbeitnehmer, Vorläufige

    Grundlegend ist daher die Entscheidung des BGH vom 04.07.1972 (VI ZR 114/71, BGHZ 59, 109-115) die freilich einen Fall betraf, in dem der Arbeitnehmer seine Ansprüche gegen den Schädiger dem Arbeitgeber abgetreten hatte.
  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 692/99

    Vorausabtretung von Arbeitseinkommen

    Sie ist durch die für den jeweiligen Monat erfolgende tatsächliche Leistung des Abtretungsempfängers aufschiebend bedingt (vgl. BGH 10. Dezember 1951 - GSZ 3/51 - aaO; 19. Juni 1952 - III ZR 295/51 - BGHZ 7, 30, 52, zu 3 f der Gründe; 31. Mai 1954 - GSZ 2/54 - BGHZ 13, 360, 367 f., zu IV der Gründe; 4. Juli 1972 - VI ZR 114/71 - BGHZ 59, 109, 115, zu 4 der Gründe; 9. November 1994 - IV ZR 66/94 - BGHZ 127, 354, 356, zu I 2 b der Gründe).
  • OLG Bremen, 11.10.2001 - 4 U 20/01

    Vorlage von Unterlagen über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse als

    Dieser Schutzfunktion bedarf es insbesondere dann nicht mehr, wenn der Abtretende vom Abtretungsempfänger den vollen Gegenwert seiner Unterhaltsansprüche erhalten hat (vgl. BGH, NJW 1972, 1703, 1705; Soergel/Häberle, BGB, 12. Aufl., Rn. 4 vor § 1601; Gießler, FamRZ 1994, 800, 803).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 13 Sa 15/11

    Zum Umfang der auf den Arbeitgeber übergehenden Schadensersatzansprüche des

    bb) Allerdings wird in Rechtsprechung (vgl. BAG 12. Dezember 1989 - 8 AZR 195/88 - n.v., in juris; BGH 4. Juli 1972 - VI ZR 114/71 - BGHZ 59, 109 ff. = AP BGB § 249 Nr. 16; BGH 13. Mai 1986 - VI ZR 80/85 - VersR 1986, 968 f.; OLG Köln 6. März 2007 - 3 U 188/06 - Schaden-Praxis 2007, 427) und Literatur (Münchener Kommentar zum BGB, Müller-Glöge, 5. Auflage 2009, § 6 EntgeltfortzahlungsG Rn. 7; Feichtinger/Malkmus, Entgeltfortzahlungsrecht, § 6 Rn. 37; jeweils allerdings ohne nähere Begründung) angenommen, auch Ansprüche auf Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld unterlägen dem Forderungsübergang nach § 6 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz.

    Entgegen der Annahme des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH 4. Juli 1972 - VI ZR 114/71 - BGHZ 59, 109 ff. = AP BGB § 249 Nr. 16; in juris Rn. 14) fehlt es damit auch an der zeitlichen Kongruenz zwischen Urlaubsentgelt / Urlaubsgeld und unfallbedingter Ausfallzeit [genauer: dem Entgeltfortzahlungszeitraum], da es grundsätzlich - abgesehen von den in § 5 Abs. 1 BUrlG abschließend aufgezählten Ausnahmefällen - gerade kein "Zwölftelungsprinzip" im Urlaubsrecht gibt.

  • OLG Hamburg, 25.02.1986 - 7 U 23/85

    Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung von Beiträgen, die anlässlich der

    Der Schädiger soll nicht dadurch entlastet werden, daß den verletzten Arbeitnehmer wegen der Lohnfortzahlung während der Arbeitsunfähigkeit kein Erwerbsschaden trifft, weil dieser Erwerbsschaden durch Leistung Dritter aufgefangen wird (vgl. BGHZ 43, 378 ff, 381, 383 [BGH 27.04.1965 - VI ZR 124/64] ; BGH VersR 1965, 620 f, 621 [BGH 27.04.1965 - VI ZR 124/64] ; 1972, 1057 f, 1058; NJW 1976, 326).

    Der Gesetzgeber hat mit der Fassung der Norm nur zum Ausdruck bringen wollen, daß er die bereits von der Rechtsprechung zur Frage des Erwerbsschadens gewonnenen Ergebnisse billige (vgl. BGH VersR 1972, 1057 f; Lange, VersR 1970, 486 ff, 492; LG Berlin VersR 1973, 570).

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum für die Zeit der Erkrankung eines Arbeitnehmers anfallenden Urlaubsentgelt, das zum erstattungsfähigen Erwerbseinkommen gerechnet wird (vgl. BGH, VersR 1972, 1057), kann nicht als Argument für die Erstattungsfähigkeit der Beiträge zur Lohnausgleichskasse verwendet werden, denn der Grund für die jeweiligen Leistungen des Arbeitgebers ist nicht vergleichbar: Der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf bezahlten Urlaub hat seine Grundlage in der jährlich erbrachten bzw. noch zu erbringenden Arbeitsleistung des Arbeitnehmers.

    Wenn der Arbeitgeber seinem geschädigten Arbeitnehmer gleichwohl Urlaubsentgelt und ggf. auch Urlaubsgeld letztlich mit Mitteln der von ihm durch Beitragsleistungen gespeisten Urlaubskasse zahlt, müßte erwogen werden, dem Arbeitgeber diese Beiträge nach § 4 LFZG zu erstatten, weil er mit Hilfe dieser Beiträge einen Erwerbsschaden des Arbeitnehmers verhindert hat, zumal bei voller Urlaubsgewährung des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer trotz zeitweiser Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Fremdverursachung der auf die Zeit der Arbeitsunfähigkeit entfallende Anteil am Urlaubsentgelt und am Urlaubsgeld nach § 4 LFZG vom Schädiger an den Arbeitgeber zu erstatten ist (vgl. BGH VersR 1972, 1057).

  • BGH, 28.01.1986 - VI ZR 30/85

    Umfang des Übergangs von Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers auf den

  • OLG Oldenburg, 23.04.1975 - 8 U 227/74

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Ersatz des gesamten Erwerbsschadens; Übergang von

  • OLG Köln, 08.01.2014 - 19 U 158/13

    Geltung des Sichtfahrgebots auf Autobahnen

  • BGH, 23.05.1989 - VI ZR 284/88

    Gehaltsfortzahlung - § 616 BGB, § 1 LFZG (§ 1 EntgFG), § 255 BGB,

  • OLG Naumburg, 17.08.2006 - 4 UF 16/06

    Kosten für eine Krankenversicherung und für eine Pflegeversicherung im Unterhalt

  • AG Tübingen, 04.04.2019 - 9 C 876/17

    Verkehrsunfall - Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers gegen Unfallverursacher

  • OLG Celle, 15.01.2004 - 14 U 293/01

    1 Drittel; 2 Drittel; Abbiegeabsicht; Blinkersetzen; doppelte Rückschaupflicht;

  • BGH, 09.11.1994 - IV ZR 66/94

    Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr eines Geschenks wegen Bedürftigkeit

  • BGH, 11.11.1975 - VI ZR 128/74

    Erstattungsfähigkeit von Beiträgen des Arbeitgebers zur Berufsgenossenschaft

  • BAG, 12.12.1989 - 8 AZR 195/88

    Berücksichtigung des anteiligen Urlaubsentgelts bei Arbeitsunfähigkeit durch

  • BGH, 24.09.1981 - IX ZR 80/80

    Geltendmachung des Regelunterhalts durch ein nichteheliches Kind nach

  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 49/86

    Anrechnung von Schadensersatzleistungen auf das Blindengeld

  • BGH, 04.07.1972 - VI ZR 88/71

    Ersatz von entgangenen Dienstbezügen eines Beamten; Ersatz anteiligen

  • LG Hagen, 10.02.2006 - 1 S 139/05

    Geltendmachung von Ansprüchen zum Ersatz von Kosten für eine Entgeltfortzahlung

  • OLG München, 12.11.1991 - 25 U 4121/91

    Wann muß ein Verkäufer liefern, wenn keine Lieferfrist vereinbart ist?

  • OLG Oldenburg, 23.06.1993 - 2 U 84/93

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Abtretung; Anspruchsabtretung

  • BGH, 26.04.1990 - III ZR 56/89

    Einwendungen gegen einen Schiedsspruch - ordre public - rechtliches Gehör

  • BFH, 30.04.1986 - II R 201/83

    Umstellung des Klageantrags - Änderungsbescheid - Aufhebung des Vorbehalts der

  • BGH, 13.05.1986 - VI ZR 80/85

    Substantiierung von Schadenposten - Mehraufwendungen - Unfall - Baustelle

  • OLG München, 10.02.1995 - 10 U 3162/94

    Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers wegen Lohnfortzahlung; Schädigung des

  • BayObLG, 28.01.1982 - BReg. 1 Z 106/81

    Anfechtung der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft; Internationale

  • VGH Hessen, 16.09.1985 - 11 TG 1699/85

    Verrechnung einer Kontogutschrift über Sozialleistungen wegen Überziehung des

  • LG Saarbrücken, 11.09.2008 - 14 O 118/07

    Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des

  • LG Kiel, 02.03.1973 - 8 S 176/72

    Schadensersatzansprüche infolge eines Verkehrsunfalls; Erstattung von gezahlten

  • VG Hannover, 18.01.2007 - 2 A 5477/05

    Auslagenpauschale; Behandlungskosten; Beweislast; Beweislastverteilung;

  • AG Hamburg, 22.06.1973 - 54 C 166/73
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