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OLG Hamm, 03.11.1971 - 13 U 209/69 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- VersR 1972, 378
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 03.06.2004 - 12 U 68/03
Haftung und Schadenersatz bei Radfahrerunfall: Zulässige Benutzung eines …
Der vorliegende Sachverhalt ist nach Auffassung des Gerichts nicht anders zu beurteilen, als diejenigen Fälle, in denen ein Kraftfahrer auf einer wartepflichtigen Straße darauf vertraut, dass der Fahrzeugverkehr auf der bevorrechtigten Straße das Rotlicht einer in unmittelbarer Nähe der Kreuzung befindlichen Fußgängerampel beachten werde (vgl. OLG Hamm, VersR 1972, 378; OLG Köln, VersR 2002, 1302). - LG Stuttgart, 11.12.1973 - 17 O 273/73 Wer in eine Vorfahrtstraße einfährt, darf darauf, daß vorfahrtberechtigte Fahrzeugführer das Rotlicht an einem von ihnen vor der Einmündung zu überquerenden Fußgängerüberweg beachten, jedenfalls dann vertrauen, wenn die Einmündung erkennbar in den Schutzbereich der Ampelanlage einbezogen ist (so auch BayObLG v. 29.5.1968 - I a St 469/67 - VRS 35, 383; OLG Hamm v. 3.11.1971 - 13 U 209/69 VersR 1972, 378).