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   BGH, 25.01.1972 - VI ZR 10/71   

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https://dejure.org/1972,1296
BGH, 25.01.1972 - VI ZR 10/71 (https://dejure.org/1972,1296)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1972 - VI ZR 10/71 (https://dejure.org/1972,1296)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1972 - VI ZR 10/71 (https://dejure.org/1972,1296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Verjährung eines Schadensersatzanspruchs - Unterbrechung des Laufs der Verjährungsfrist - Rechtsfolge der Leistung von Zahlungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 208; BGB § 254

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz/Aufwendungen bei Unfalltod eines Bundeswehrsoldaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1972, 398
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.03.1970 - VI ZR 148/68

    Rechtliche Wirkung eines Anerkenntnisses durch Abschlagszahlung des Versicherers

    Auszug aus BGH, 25.01.1972 - VI ZR 10/71
    Das Berufungsgericht geht rechtsfehlerfrei davon aus, daß für einen Anspruch im Sinne von § 208 BGB eine Handlung oder Äußerung des Verpflichteten gegenüber dem Berechtigten genügt, aus der sich das Bewußtsein der Verpflichtung unzweideutig ergibt (BGH Urt.v. 17. März 1970 - VI ZR 148/68 - VersR 1970, 549 m.w.Nachw.).

    Schließlich ist nicht zu beanstanden, daß das Berufungsgericht ein solches, die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis seitens des Haftpflichtversicherers auch auf Ansprüche anwendet, die bei Überschreitung der Deckungssumme möglicherweise den Beklagten als berechtigten Fahrer persönlich treffen (BGH Urt.v. 17. März 1970 a.a.O.; v. 11. Januar 1972 - VI ZR 46/71 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BGH, 09.02.1971 - VI ZR 151/69

    Beleuchtung - Anhänger - Parken - Nachtzeit - Eigenverschulden -

    Auszug aus BGH, 25.01.1972 - VI ZR 10/71
    Es ist nicht ersichtlich, daß das Berufungsgericht den hierzu vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsatz verkannt hat, wonach für ein Mitverschulden des verletzten Wageninsassen genügt, daß sich ihm bei zumutbarer Aufmerksamkeit aus den für ihn erkennbaren Gesamtumständen begründete Zweifel an der Fahrtüchtigkeit des Fahrers aufdrängen mußten, so daß ein in angemessener Weise auf seine Sicherheit bedachter Fahrgast verständigerweise von der Mitfahrt Abstand genommen hätte (Urt. v. 9. Februar 1971 - VI ZR 151/69 - VersR 1971, 473).
  • BGH, 11.01.1972 - VI ZR 46/71

    Verletzung einer Leibesfrucht

    Auszug aus BGH, 25.01.1972 - VI ZR 10/71
    Schließlich ist nicht zu beanstanden, daß das Berufungsgericht ein solches, die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis seitens des Haftpflichtversicherers auch auf Ansprüche anwendet, die bei Überschreitung der Deckungssumme möglicherweise den Beklagten als berechtigten Fahrer persönlich treffen (BGH Urt.v. 17. März 1970 a.a.O.; v. 11. Januar 1972 - VI ZR 46/71 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 28.02.1969 - VI ZR 250/67

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall - Unterbrechung der Verjährung

    Auszug aus BGH, 25.01.1972 - VI ZR 10/71
    Es liegt auch kein Rechtsfehler darin, daß das Berufungsgericht aus dem Vermerk des Versicherers: "die Abschlagszahlung erfolge ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" nicht auf ein mangelndes Bewußtsein vom Bestehen eines Anspruchs schließt (BGH Urt.v. 28. Februar 1969 - VI ZR 250/67 - VersR 1969, 567).
  • BGH, 24.10.2007 - IV ZR 30/06

    Voraussetzungen und Verjährung des Rückgriffsanspruchs des

    Für den Fall, dass die neue Verhandlung ergeben sollte, dass die Klägerin die Zahlung an den Träger der Straßenbaulast erst im Jahre 1999 geleistet hat, weist der Senat auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Voraussetzungen eines die Verjährung unterbrechenden Anerkenntnisses hin (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1984 - III ZR 208/82 - VersR 1984, 441 insbes. unter 2 c), das auch in der Zahlung einer Rate gesehen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1972 - VI ZR 10/71 - VersR 1972, 398 unter I 2; vgl. aber auch OLG Oldenburg NJW-RR 1998, 1283).
  • BGH, 26.05.1992 - VI ZR 230/91

    Beweismittelvernichtung und Verwirkungseinwand

    Nach § 10 V AKB gilt der Haftpflichtversicherer als bevollmächtigt, alle ihm zur Befriedigung oder Abwehr der Ansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen der versicherten Personen abzugeben; die Vollmacht ist nicht durch die Versicherungssumme begrenzt (vgl. BGH, VersR 1972, 398 (399) m. w. Nachw.).
  • BGH, 29.10.1985 - VI ZR 56/84

    Unterbrechung der Verjährung des Schadensersatzanspruchs durch vorbehaltlose

    Allerdings kann auch in derartigen Fällen das Anerkenntnis auf die Ersatzpflicht für einen abgrenzbaren Teil des Schadens beschränkt werden (Senatsurteile vom 5. Dezember 1967 - VI ZR 99/66 - VersR 1968, 277, 278; vom 28. Februar 1969 a.a.O. S. 568 und vom 25. Januar 1972 - VI ZR 10/71 - VersR 1972, 398, 399).

    Eine solche Begrenzung muß jedoch in eindeutiger Weise zum Ausdruck gebracht werden (Senatsurteil vom 28. Februar 1969 aaO), über das geschehen ist, ist weitgehend Sache tatrichterlicher Beurteilung (Senatsurteile vom 5. Dezember 1967 und vom 25. Januar 1972 aaO).

  • BGH, 08.07.1999 - III ZR 159/97

    Haftung für Bergschäden im Gebiet der ehemaligen DDR

    Nach den Gesamtumständen war dies nicht mehr als eine letztlich unbeachtliche "protestatio facto contraria" (vgl. auch zum Vorbehalt "ohne jedes Präjudiz für die Rechtslage" BGH, Urteil vom 11. Mai 1965 aaO; zur Einschränkung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" BGH, Urteil vom 25. Januar 1972 - VI ZR 10/71, VersR 1972, 398, 399).
  • OLG Karlsruhe, 07.02.2022 - 1 U 173/20

    Vergütungsansprüche aus einem Anstellungsvertrag als Vorstand einer

    Weil dieses "Anerkenntnis" zwar kein Rechtsgeschäft (sein muss), aber immerhin eine geschäftsähnliche Handlung darstellt, ist einerseits Geschäftsfähigkeit erforderlich, treten jedoch andererseits die verjährungsrechtlichen Folgen unabhängig vom Vorliegen eines entsprechenden Willens des Schuldners ein (vgl. BGH, Urt. v. 25.01.1972 - VI ZR 10/71, VersR 1972, 398, 399).
  • BGH, 11.04.1978 - VI ZR 29/76

    Verjährung der Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer während

    Dies gilt auch dann, wenn die Ansprüche des Dritten, deretwegen der Versicherer mit ihm verhandelt, die Deckungssumme übersteigen (Senatsurteile v. 17. März 1970 a.a.O. und v. 25. Januar 1972 - VI ZR 10/71 = VersR 1972, 398, 399).
  • OLG Nürnberg, 01.12.1981 - 7 UF 693/81
    Ob in solchen Fällen ein Anerkenntnis der Gesamtforderung vorliegt, oder ob der Anspruch dem Grunde nach nicht in voller Höhe anerkannt ist, ist Frage des Einzelfalles (BGH VersR 1960, 831 ff; NJW 1970, 1119 f; VersR 1972, 398 f).
  • OLG München, 29.10.1980 - 15 U 2395/80

    Anspruch wegen entgangener Urlaubsfreude; Unterbrechung einer Verjährungsfrist

    Die Entscheidung BGH VersR 1972, 398 steht dem nicht entgegen; denn sie bestätigt nur eine frühere Entscheidung desselben Senats (VersR 69, 567), bei der einem Anerkenntnis ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" die Unterbrechungswirkung deshalb nicht versagt.
  • OLG München, 04.11.1976 - 1 U 2238/76
    Für das in § 208 BGB erwähnte Anerkenntnis genügt jedes tatsächliche Verhalten eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem zu entnehmen ist, daß der Verpflichtete den Anspruch als bestehend ansieht (BGHZ 58, 103 (104), BGH VersR 1972, 398).
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