Rechtsprechung
BGH, 16.05.1972 - GSZ 1/72 |
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Berechnung des Kostenstreitwerts - Kostenstreitwert
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Papierfundstellen
- BGHZ 59, 17
- NJW 1972, 1235
- MDR 1972, 678
- VersR 1972, 861
Wird zitiert von ... (22) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66
Pfändungspfandrecht am Miterbenanteil - Reichweite des Verfügungsverbotes des …
Auszug aus BGH, 16.05.1972 - GSZ 1/72
Er sieht sich daran durch Beschlüsse des I. Zivilsenats (I ZR 53/66 vom 29. März 1968), des V. Zivilsenats (V ZR 29/66 vom 12. Juli 1968 = NJW 1968, 2061) und des VII. Zivilsenats vom 11. November 1968 (VII ZR 144/65) gehindert.Das gilt in erster Linie von § 22 Satz 1 GKG, auf den sich der Beschluß BGH V ZR 29/66 vom 12. Juli 1968 (= NJW 1968, 2061) stützt.
Wie groß dieser Vorteil ist, ist eindruckvoll deutlich geworden, seitdem die Instanzgerichte - dem Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 12. Juli 1968 (NJW 1968, 2061) folgend - zunehmend bei der Hilfsaufrechnung das Additionsprinzip auch für die Berechnung des Kostenstreitwerts anwandten.
Daraus hat sich eine solche Rechtsunsicherheit ergeben, daß zunehmend, der Ruf nach dem Gesetzgeber laut wurde (OLG Bremen NJW 1971, 712, 714 [OLG Bremen 27.11.1970 - 2 W 157/68]; Diehl NJW 1970, 2096 [BGH 12.07.1968 - V ZR 29/66]; Schultz MDR 1971, 366; Speckmann MDR 1971, 535).
Nach der amtlichen Begründung entspringt dieser Gesetzesvorschlag dem "Bestreben nach möglichst einfachen Regelungen"; die im Anschluß an die BGH-Entscheidung vom 12. Juli 1968 (NJW 1968, 2061) vorgedrungene Auffassung, daß Aufrechnungsforderungen grundsätzlich berücksichtigt werden sollten, führe zu einer Reihe gesetzlich zu klärender Fragen, deren Regelung "eine erhebliche Kompliziertheit" ergebe.
- BGH, 01.06.1967 - II ZR 130/65
Beschwer bei aberkannter Aufrechnungsforderung
Auszug aus BGH, 16.05.1972 - GSZ 1/72
Die oben aufgeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und die sich anschließende umfangreiche und kontroverse Rechtsprechung der Instanzgerichte über den Kostenstreitwert bei der Hilfsaufrechnung sind auch nicht durch eine kontroverse Auslegung einzelner Bestimmungen des Gerichtskostengesetzes ausgelöst worden, sondern durch die Entscheidung II ZR 130/65 vom 1. Juni 1967 (BGHZ 48, 212 [BGH 01.06.1967 - II ZR 130/65]), nach der im Hinblick auf § 322 Abs. 2 ZPO im Falle der Hilfsaufrechnung das Additionsprinzip für die Berechnung der Beschwer (§ 546 ZPO) dann anzuwenden ist, wenn das untere Gericht die aufgerechnete Gegenforderung aberkannt hatte. - OLG Bremen, 27.11.1970 - 2 W 157/68
Auszug aus BGH, 16.05.1972 - GSZ 1/72
Daraus hat sich eine solche Rechtsunsicherheit ergeben, daß zunehmend, der Ruf nach dem Gesetzgeber laut wurde (OLG Bremen NJW 1971, 712, 714 [OLG Bremen 27.11.1970 - 2 W 157/68]; Diehl NJW 1970, 2096 [BGH 12.07.1968 - V ZR 29/66]; Schultz MDR 1971, 366; Speckmann MDR 1971, 535).
- BGH, 04.04.1968 - VII ZR 144/65
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.05.1972 - GSZ 1/72
Er sieht sich daran durch Beschlüsse des I. Zivilsenats (I ZR 53/66 vom 29. März 1968), des V. Zivilsenats (V ZR 29/66 vom 12. Juli 1968 = NJW 1968, 2061) und des VII. Zivilsenats vom 11. November 1968 (VII ZR 144/65) gehindert. - BGH, 29.03.1968 - I ZR 53/66
Garantie eines Mindeststundenlohnes - Absehen von einer erneuten Vernehmung der …
Auszug aus BGH, 16.05.1972 - GSZ 1/72
Er sieht sich daran durch Beschlüsse des I. Zivilsenats (I ZR 53/66 vom 29. März 1968), des V. Zivilsenats (V ZR 29/66 vom 12. Juli 1968 = NJW 1968, 2061) und des VII. Zivilsenats vom 11. November 1968 (VII ZR 144/65) gehindert. - Drs-Bund, 01.10.1971 - BT-Drs VI/2644
Auszug aus BGH, 16.05.1972 - GSZ 1/72
Nach dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtskostengesetzes, der z. Zt. den gesetzgebenden Körperschaften vorliegt (Bundestagsdrucksache VI/2644), soll durch Einfügung eines neuen Abs. 3 bei § 16 GKG klargestellt werden, daß der Wert einer Forderung, mit der aufgerechnet wird, bei der Bewertung des Streitgegenstandes außer Betracht bleibt.
- BGH, 22.10.2004 - V ZR 47/04
Zulässigkeit einer Verweisung in der Berufungsinstanz; Begriff der …
Was Streitgegenstand ist, wird durch den Antrag des Klägers bestimmt (GrSZ, BGHZ 59, 17, 18; BGHZ 117, 1, 5; Senat, BGHZ 124, 313, 317). - BGH, 14.02.1973 - V ZR 179/72
Festsetzung des Wertes des Beschwerdegegenstands für die Revisionsinstanz; Zug um …
Es kommt mithin auf das Interesse des Rechtsmittelklägers an der Beseitigung dieser im Urteil ausgesprochenen Zug-um-Zug-Leistung an (vgl. RGZ 112, 209; 133, 288, 289; RG HRR 1934, 1625; RG JW 1936, 322), das nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bemessen ist (BGHZ 59, 17, 21).Die Rechtskraft erfaßt nicht darüber hinaus die vom Beklagten geltend gemachten Einwendungen oder Einreden (BGHZ 59, 17, 18; BGH NJW 1973, 146).
- BAG, 01.03.2022 - 9 AZB 38/21
Streitwertfestsetzung - Kündigungsschutz und Annahmeverzugslohn
Nach § 39 Abs. 1 GKG werden in demselben Verfahren und in demselben Rechtszug die Werte mehrerer Streitgegenstände zusammengerechnet (sog. "Additionsprinzip", vgl. BGH GS 16. Mai 1972 - GSZ 1/72 - zu 3 der Gründe, BGHZ 59, 17) , soweit nichts anderes bestimmt ist.
- BGH, 05.10.1978 - GSZ 1/78
Kostenstreitwert bei unselbständiger Anschlußrevision
Es ist ein kostenrechtliches Grundprinzip, daß der Streitwert sich nach den das Verfahren einleitenden und den Streitgegenstand bestimmenden Anträgen richtet (siehe vor allem §§ 11 Abs. 2 GKG, 12 Abs. 1 GKG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 ZPO; § 14 Abs. 1 GKG; BGHZ 59, 17, 18).Denn es ging dort gerade um eine an sich regelwidrige Erhöhung des Streitwerts: Weil die Prozeßaufrechnung für den Streitgegenstand, nach dem der Streitwert sich an sich richtet, ohne Bedeutung ist, wäre sie, wenn die Regelung des § 19 Abs. 3 GKG unterblieben wäre, wertmäßig nicht zu berücksichtigen (zum früheren Rechtszustand BGHZ 59, 17).
- BGH, 20.01.1988 - VIII ZR 225/86
Streitwert für Klage auf Einräumung eines Nießbrauchs; Bemessung des Streitwerts …
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (…BT-Drucks. 7/2016, S. 72) hat im Anschluß an den Beschluß des Großen Senats in Zivilsachen des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai 1972 - (GSZ 1/72 = BGHZ 59, 17) weder die Aufrechnung werterhöhend berücksichtigt noch eine Addition des Wertes von Haupt- und Hilfsantrag vorgesehen. - BGH, 19.04.1978 - VIII ZR 10/77
Festsetzung des Streitwertes für den Revisionsrechtszug unter Berücksichtigung …
Es ist ein kostenrechtliches Grundprinzip, daß der Streitwert sich nach den das Verfahren einleitenden und den Streitgegenstand bestimmenden Anträgen richtet (siehe vor allem §§ 11 Abs. 2 GKG, 12 Abs. 1 GKG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 ZPO, § 14 Abs. 1 GKG; BGHZ 59, 17, 18;… Hillach/Rohs, Handbuch des Streitwerts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten 4. Aufl. S. 88, 89;… Schneider, Streitwert-Kommentar 3. Aufl. S. 78 ff).Denn es ging dort gerade um eine an sich regelwidrige Erhöhung des Streitwerts:Weil die Prozeßaufrechnung für den Streitgegenstand, nach dem der Streitwert sich an sich richtet, ohne Bedeutung ist, wäre sie, wenn die Regelung des § 19 Abs. 3 GKG unterblieben wäre, wertmäßig nicht zu berücksichtigen (zum früheren Rechtszustand BGHZ 59, 17).
- BGH, 30.06.1977 - VIII ZR 111/76
Ablehnung der Änderung einer Wertfestsetzung auf Grund des materiellen …
Streitwertfestsetzung und Kostenentscheidung sind zwar formal unabhängig voneinander, stehen innerlich aber doch in engem Zusammenhang miteinander, was besonders bei Hilfsanträgen und bei der Hilfsaufrechnung ganz offensichtlich ist, und was auch die Rechtsprechung bei der Beurteilung von Abgrenzungsfragen stets anerkannt hat (vgl. z.B. GSZ in BGHZ 59, 17 ff, 21 f). - OLG Saarbrücken, 16.04.2003 - 5 U 49/01
Unfallversicherung: Ausschluss der Leistungspflicht bei psychischer …
So könne ein Klauselverwender einen umfassenden Ausschluss beispielsweise durch die beschreibende Ergänzung "auch wenn Einwirkungen auf einem Unfall des Versicherten beruhen" erreichen (BGH NJW 1972, 1235). - OLG Saarbrücken, 22.01.2003 - 5 U 358/02
Zulässiger Ausschluss krankhafter Störungen infolge psychischer Reaktionen in der …
So könne ein Klauselverwender einen umfassenden Ausschluss beispielsweise durch die beschreibende Ergänzung "auch wenn die Einwirkungen auf einem Unfall des Versicherten beruhen" erreichen (BGH NJW 1972, 1235). - OLG Frankfurt, 04.01.2006 - 4 W 72/05
Streitwertfestsetzung: Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen einen den …
Würde man deshalb aber dem Rechtsanwalt die Befugnis einräumen, aus eigenem Recht die informatorisch durch Beschluss erfolgte Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwertes anzufechten, würde das von § 62 S. 1 ZPO verfolgte Ziel, eine unterschiedliche Festsetzung von Zuständigkeits- und Gebührenstreitwert zu vermeiden (BGHZ 59, 17, 18), unterlaufen. - BAG, 31.10.1975 - 5 AZR 503/74
Arbeitsgerichtsverfahren: Revision und Streitwert
- BGH, 30.01.1991 - VIII ZB 44/90
Fristgerechte Begründung bei anderen Anschein erweckendem Eingangsstempel - …
- BGH, 13.10.1977 - III ZR 141/75
Klage auf Zahlung eines Anwaltshonorars - Unzulässigkeit der Berufung - Fehlende …
- BGH, 16.05.1973 - VIII ZR 42/72
Auslegung der Zusatzerläuterung "patentiert" einer zum Verkauf angebotenen Ware - …
- OLG Bremen, 01.07.1992 - 2 W 26/92
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs; …
- OLG München, 29.02.1988 - 5 W 956/88
- BGH, 27.09.1973 - VII ZR 10/72
Erhöhung des Streitwertes bei Nichteintritt des Eventualfalls einer hilfsweise …
- BGH, 07.05.1996 - XI ZR 47/96
Bemessung der Urteilsbeschwer bei hilfsweise erfolgter Aufrechnung mit einer …
- BGH, 14.04.1992 - XI ZR 270/91
Höhe einer Klageforderung bei Schadensersatzpflicht durch fehlerhafte Beratung
- OLG Nürnberg, 11.12.1979 - 7 UF 196/79
Verhältnis zwischen dem ehelichen und dem nachehelichen Unterhaltsanspruch; …
- LAG Niedersachsen, 12.03.1980 - 4 Ta 4/80
Streitwert: Drittschuldnerklage - Anwendungsbereich des § 6 ZPO
- BGH, 26.01.1977 - IV ZR 208/75
Vorliegen und Umfang einer Beschwer - Auslegung der Anordnung einer …
Rechtsprechung
BGH, 04.05.1972 - VII ZB 7/72 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fristenwesen - Berufungsbegründungsfrist - Unabwendbarer Zufall - Informationspflicht des Klägers - Fristversäumung
- VersR (via Owlit)
ZPO § 233
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1972, 861
Rechtsprechung
BGH, 04.05.1972 - VII ZB 6/72 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fristenwesen - Anwaltspflicht
Papierfundstellen
- VersR 1972, 861
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 16.09.1981 - VIII ZB 48/81
Versehen - Kanzleiangestellte - Entlastung - Rechtsanwalt
Bei Vorliegen besonderer Umstände, u.a. auch einer Arbeitsüberlastung des Kanzleipersonals, können an die Sorgfaltspflicht eines Anwalts möglicherweise erhöhte Anforderungen zu stellen sein (vgl. BGH, Beschl. vom 2. Februar 1970 - II ZB 1/70 = VersR 1970, 421 und vom 9. Mai 1972 - VII ZB 6/72 = VersR 1972, 861), wie der Kläger in seiner Stellungnahme zum Wiedereinsetzungsantrag geltend gemacht hat. - BGH, 23.09.1992 - VIII ZB 20/92
Erkrankung der Bürovorsteherin - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die …
Der Grundsatz, daß der Rechtsanwalt die Fristüberwachung seinem gut ausgebildeten und sorgfältig beaufsichtigten Büropersonal überlassen darf, kann keine Anwendung finden, wenn dieses Personal wegen Krankheit ausfällt; in diesem Fall muß der Rechtsanwalt die Fristüberwachung selbst übernehmen (BGH…, Beschluß vom 1. April 1965 - II ZB 11/64 - VersR 1965, S. 596; Beschluß vom 4. Mai 1972 - VII ZB 6/72 - VersR 1972, S. 861).