Rechtsprechung
BGH, 02.05.1972 - VI ZR 80/70 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz infolge des Unfallstodes der Ehefrau bzw. Mutter - Verlust der von der Ehefrau bzw. Mutter gesetzlich geschuldeten Haushaltführung - Bestimmtheit des Klageantrages - Bestimmtheit eines eingeklagten "mindestens angemessenen Betrags"
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 844 Abs. 2; BGB § 249; BGB § 1619 n. F.; BGB § 1602 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Bemessung des ersatzfähigen Unterhalts- und Haushaltsführungsschadens des Ehemanns und zweier minderjähriger Kinder nach Unfalltod der Ehefrau und Mutter
Papierfundstellen
- NJW 1972, 1716
- MDR 1972, 1023
- VersR 1972, 948
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 13.07.1971 - VI ZR 245/69
Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden LKW mit einem …
Auszug aus BGH, 02.05.1972 - VI ZR 80/70
Der Schädiger hat den Unterhaltsberechtigten in die Lage zu versetzen, sich in der im Leben üblichen Weise wirtschaftlich gleichwertige Dienste zu verschaffen und zwar, ohne sich Einschränkungen aufzuerlegen oder die Mildtätigkeit Dritter in Anspruch nehmen zu müssen, wobei dem konkreten Lebenszuschnitt entscheidende Bedeutung zukommt (Senatsurt. v. 13. Juli 1971 a.a.O.).Die Haushaltführung obliegt nicht stets nur der Frau; vielmehr ist im Falle ihrer vollen oder teilweisen Erwerbstätigkeit auch der Ehemann zur Mithilfe im Haushalt und Versorgung und Erziehung der Kinder verpflichtet (Urt. v. 13. Juli 1971 - VI ZR 245/69 - VersR 1971, 1043 m.w.Nachw.).
- BGH, 26.03.1953 - VI ZR 109/52
Auszug aus BGH, 02.05.1972 - VI ZR 80/70
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (…Urt. v. 23. November 1971 - VI ZR 241/69 - VersR 1972, 176; v. 26. März 1953 - VI ZR 109/52 - VersR 1953, 210), nach der die Schadensersatzansprüche der Hinterbliebenen wegen des ihnen entgangenen Unterhalts nur getrennt für jeden einzelnen Berechtigten geltend gemacht werden können und zwischen den Hinterbliebenen keine Gesamtgläubigerschaft besteht. - BGH, 01.02.1966 - VI ZR 193/64
Beschwer bei unbeziffertem (Schmerzensgeld-)Antrag
Auszug aus BGH, 02.05.1972 - VI ZR 80/70
Auch bei Ansprüchen, die - wie hier - richterlicher Schätzung unterliegen, bedarf es mit Rücksicht auf das Erfordernis der Bestimmtheit des Klageantrages (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) mindestens einer Angabe der Größenordnung des Anspruches oder der zur Fixierung seiner Forderung nötigen tatsächlichen Grundlagen (BGHZ 45, 91;… BGH Urt. v. 4. November 1969 - VI ZR 85/68 - VersR 1970, 127 m.w.Nachw.).
- BGH, 04.11.1969 - VI ZR 85/68
Zulässigkeit eines unbezifferten Klageantrags
Auszug aus BGH, 02.05.1972 - VI ZR 80/70
Auch bei Ansprüchen, die - wie hier - richterlicher Schätzung unterliegen, bedarf es mit Rücksicht auf das Erfordernis der Bestimmtheit des Klageantrages (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) mindestens einer Angabe der Größenordnung des Anspruches oder der zur Fixierung seiner Forderung nötigen tatsächlichen Grundlagen (BGHZ 45, 91; BGH Urt. v. 4. November 1969 - VI ZR 85/68 - VersR 1970, 127 m.w.Nachw.). - BGH, 05.07.1971 - II ZR 176/68
Seeversicherung
Auszug aus BGH, 02.05.1972 - VI ZR 80/70
Zwar bejaht das Berufungsgericht im Grundsatz zu Recht eine Vorteilsanrechnung für die dem Erstkläger durch den Tod seiner Ehefrau ersparten Aufwendungen (BGHZ 56, 339). - BGH, 13.07.1971 - VI ZR 31/70
Bemessung des Unterhaltsschaden-Ersatzes für den Ehemann nach Unfalltod seiner …
Auszug aus BGH, 02.05.1972 - VI ZR 80/70
Auch steht es mit der Rechtsprechung des Senats im Einklang, daß es einen Anhaltspunkt für die Bewertung dieser entgangenen Unterhaltsleistung in der Vergütung sieht, die für eine gleichwertige Ersatzkraft aufzubringen wäre (Senatsurt. v. 13. Juli 1971 - VI ZR 31/70 - VersR 1971, 1065). - BGH, 23.11.1971 - VI ZR 241/69
Schadensersatzanspruch - Berechnung - Hinterbliebene - Unterhalt - …
Auszug aus BGH, 02.05.1972 - VI ZR 80/70
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 23. November 1971 - VI ZR 241/69 - VersR 1972, 176; v. 26. März 1953 - VI ZR 109/52 - VersR 1953, 210), nach der die Schadensersatzansprüche der Hinterbliebenen wegen des ihnen entgangenen Unterhalts nur getrennt für jeden einzelnen Berechtigten geltend gemacht werden können und zwischen den Hinterbliebenen keine Gesamtgläubigerschaft besteht. - LG Saarbrücken, 28.03.1969 - 11 S 259/68
Auszug aus BGH, 02.05.1972 - VI ZR 80/70
Zumindest ab dem Zeitpunkt, in dem der Zweitkläger eine Lehrlingsbeihilfe von mehr als 100 DM monatlich bezog (nach dem Schriftsatz der Kläger bezog er ab 1. Oktober 1969 schon 150 DM), muß danach die Anrechnung eines Teiles in Erwägung gezogen werden (vgl. dazu Unterhaltsrichtsätze - Düsseldorfer Tabelle ab 1. Januar 1969, DRiZ 1969, 25 Fußn. 4; Landgericht Saarbrücken NJW 1969, 1766).
- BGH, 08.02.1983 - VI ZR 201/81
Bemessung des Unterhaltsbedarfs der Hinterbliebenen einer getöteten Ehefrau und …
Die von der Revision als rechtsgrundsätzlich angeschnittene Frage, ob eine derartige Mitarbeitspflicht auch für Jungen gilt, hat der Senat in den Urteilen vom 2. Mai 1972 (VI ZR 80/70 = VersR 1972, 948, 949) und vom 12. Juni 1973 (VI ZR 26/72 = VersR 1973, 939, 941) bereits bejaht. - BGH, 24.04.1990 - VI ZR 183/89
Berücksichtigung von zukünftigen für die Unterhaltsbemessung maßgeblichen …
Danach kommt es auf den Mithilfebedarf im Hauswesen, die Mithilfefähigkeit des Kindes, seinen Gesundheitszustand, seinen Entwicklungs- und Ausbildungsstand und seine Belastung in Schule oder Berufsausbildung an (vgl. Senatsurteile vom 2. Mai 1972 - VI ZR 80/70 - VersR 1972, 948, 950 und vom 12. Juni 1973 - VI ZR 26/72 - VersR 1973, 939, 941). - BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 559/80
Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Berücksichtigung berufsbedingter …
Allerdings hat er den unterhaltsgeschädigten Familienangehörigen in einem derartigen Fall aus praktischen Gründen die Möglichkeit zugestanden, sich innerhalb des Gesamtschadensbetrages mit einer vom Antrag abweichenden Aufteilung auf die einzelnen Kl. einverstanden zu erklären, falls das Gericht in der Beurteilung der Bedürfnisse einzelner Kl. von deren im Antrag genannten Beträgen abweicht (vgl. BGH, NJW 1972, 1716 (1717)).Der BGH hat bereits für den Unterhaltsschadensanspruch eines Lehrlings entschieden, dass die von diesem bezogene Lehrlingsbeihilfe als Arbeitsertrag anzusehen und je nach Bedarfsfall und Höhe zumindest teilweise anzurechnen ist (BGH, NJW 1972, 1716 (1719)).
- BGH, 10.04.1979 - VI ZR 151/75
Berücksichtigung über die Unterhaltspflicht hinausgehender Unterhaltsbeträge bei …
In vergleichbaren Sachverhalten (Witwer mit schon größeren heranwachsenden Kindern) hat der Senat sogar die Einstellung einer ganztags beschäftigten Haushälterin für erforderlich gehalten (s.Urteile vom 14. März 1972 - VI ZR 160/70 = VersR 1972, 743 undv. 2. Mai 1972 - VI ZR 80/70 = VersR 1972, 948). - BGH, 09.05.1989 - VI ZR 223/88
Zulässigkeit einer Revision gegen die Zurückweisung von Vorbringen einer am …
Das ist nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 2. Mai 1972 (VI ZR 80/70, NJW 1972, 1716, 1717) zulässig. - BGH, 15.10.1985 - VI ZR 55/84
Berechnung des Unterhaltsschadens bei Tötung der Eltern zweier Kinder
Der Bundesgerichtshof hat stets betont, daß die konkrete Gestaltung bei der Versorgung der Kinder, wie sie sich in ihrem wohlverstandenen Interesse anbietet und ermöglichen läßt, den Maßstab für den erforderlichen Betreuungsaufwand setzt (Senatsurteile vom 8. Juni 1982 - VI ZR 288/79 - VersR 1982, 874; vom 12. Juni 1973 - VI ZR 26/72 - VersR 1973, 939, 940; vom 2. Mai 1972 - VI ZR 80/70 - VersR 1972, 948, 951 …und vom 13. Juli 1971 - VI ZR 260/69 aaO). - BGH, 08.06.1982 - VI ZR 314/80
Einbeziehung der Aufwendungen eines Kindes für die wegen Todes seiner Mutter …
Diese Forderung nach Aufklärung der am Wohnsitz der Geschädigten bestehenden angeblich günstigeren Bedingungen, zu denen eine Ersatzkraft eingestellt werden kann, steht nicht im Widerspruch zum Senatsurteil vom 2. Mai 1972 (VI ZR 80/70 = VersR 1972, 948), wonach ein wegen örtlicher Verhältnisse erhöhter Betrag nur dann der Schadensschätzung zugrundegelegt werden kann, wenn der Unterhaltsberechtigte tatsächlich eine Ersatzkraft aus diesem Raum in Anspruch genommen hat und nehmen mußte. - BGH, 08.06.1982 - VI ZR 288/79
Bemessung des Unterhaltsschadens
Ansonsten darf aber bei der Zubilligung nur hypothetischer Aufwendungen für die Schadensbeseitigung nicht an Besonderheiten des Arbeitsmarktes vorbeigegangen werden (vgl. etwa Senatsurteil vom 2. Mai 1972 - VI ZR 80/70 - VersR 1972, 948 für den Fall eines lokalen Unterangebots). - BGH, 12.02.1974 - VI ZR 187/72
Umfang des Anspruchs wegen entgangenen Unterhalts bei Tötung beider Eltern eines …
Schließlich wird zu bedenken sein, daß sich die Pflicht der Klägerinnen zur Mitarbeit im Hauswesen der Eltern (§ 1617 BGB a.F. = § 1619 BGB n.F.) auf den Umfang der von der Mutter gesetzlich geschuldeten Haushaltsführung auswirkt (BGH Urt. v. 2. Mai 1972 - VI ZR 80/70 = VersR 1972, 948;…Urt. v. 12. Juni 1973 - VI ZR 26/72 = VersR 1973, 935). - OLG Hamm, 28.11.1984 - 13 U 251/83
Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden Mofafahrers mit einem …
Dabei sind Alter, Gesundheit und Ausbildung des Kindes einerseits und der Bedarf der Eltern andererseits zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 1972, 1716 ). - BGH, 04.11.1975 - VI ZR 217/73
Voraussetzungen des Feststellungsinteresses
- BGH, 12.06.1979 - VI ZR 192/78
Hemmung der Verjährung nach dem Pflichtversicherungsgesetz
- BGH, 10.07.1973 - VI ZR 140/72
Bemessung des Unterhaltsschadens für die Versorgung eines kinderlosen Haushalts
- OLG Hamm, 27.05.1994 - 11 UF 393/92
Voraussetzungen für einen hinreichend bestimmten Klageantrag im Unterhaltsprozeß
- BGH, 18.01.1979 - III ZR 72/77
Bindung der Bundesrepublik an eine Entschließung des Amtes für …