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   OLG Hamm, 19.04.1972 - 20 U 7/72   

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https://dejure.org/1972,6754
OLG Hamm, 19.04.1972 - 20 U 7/72 (https://dejure.org/1972,6754)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.04.1972 - 20 U 7/72 (https://dejure.org/1972,6754)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. April 1972 - 20 U 7/72 (https://dejure.org/1972,6754)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1972, 968
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.12.1973 - IV ZR 130/72

    Krankentagegeldversicherung - Konkreter Schaden - Abstrakter Bedarf -

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.1972 - 20 U 7/72
    Die Bekl. hat gegen das Urteil Revision eingelegt (Az: IV ZR 130/72) Die Kl. begehrte mit der vorliegenden Klage von der Bekl. Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung.
  • BGH, 15.07.2020 - IV ZR 4/19

    Auslegung einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Versicherung für fremde

    aa) Der Senat hat bereits ausdrücklich die Auffassung des Oberlandesgericht Hamm gebilligt, das zur Krankentagegeldversicherung entschieden hatte, bei der Versicherung der Ehefrau des Versicherungsnehmers habe es sich zwar um eine Versicherung für fremde Rechnung gehandelt und diese sei auch Summenversicherung und keine Schadensversicherung, habe aber wirtschaftlich den Charakter einer Schadensversicherung und rücke insbesondere wegen der Beziehung der Versicherungsleistung zum Nettoeinkommen derart in die Nähe der Schadensversicherung, dass eine entsprechende Anwendung des § 75 Abs. 2 VVG a.F. gerechtfertigt sei (Senatsurteil vom 19. Dezember 1973 - IV ZR 130/72, VersR 1974, 184 unter I 3 [juris Rn. 22]; OLG Hamm VersR 1972, 968 unter I 2).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2000 - 3 U 184/99

    Leistung in der Krankentagegeldversicherung: Relevantes Bruttoeinkommen eines

    Wirksamkeitvoraussetzung für eine Herabsetzung des Krankentagegeldes ist der Zugang einer Herabsetzungserklärung des Versicherers beim Versichungsnehmer (vgl. OLG Köln, VersR 1990, 769, 772; OLG Hamm, VersR 72, 968, 969; Bach/Noser/Wilmes, Private Krankenversicherung, 2. Aufl., § 4 MB/KT Rdnr. 14; a.A. Prölss/Martin, VVG, 26.Aufl., § 4 HB/KT 94 Rdnr.7, der nicht auf den Zugang der Herabsetzungserklärung abstellt).

    Unter diesen Umständen war der Beklagte nicht berechtigt, rückwirkend bereits ab dem 1.1.1999 eine Herabsetzung vorzunehmen, sondern erst ab dem nächsten Monatsersten, dem 1.2.1999 (vgl. OLG Hamm VersR 1972, 968, 970).

  • BGH, 19.12.1975 - IV ZR 107/74

    Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten bei Abschluss eines

    Zur Begründung hat es sich insbesondere auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (VersR 1972, 968) bezogen.

    Anders als in dem durch dieses Urteil entschiedenen Fall (vgl. dazu den Tatbestand des Oberlandesgerichtsurteils - VersR 1972, 968 -) ist hier allerdings dem Versicherungsnehmer nicht ausdrücklich die Obliegenheit auferlegt, dem Versicherer unverzüglich den Zeitpunkt mitzuteilen, zu welchem eine Minderung des monatlichen Nettoeinkommens eingetreten ist.

  • OLG Koblenz, 09.09.2004 - 10 U 20/04

    Deckungsklage gegen die Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung:

    Wird dagegen die Versicherung auch auf die Person des erwerbstätigen Ehegatten genommen und scheidet daher ein eigener Vermögensvorteil des Versicherungsnehmers infolge der Krankheit des Ehegatten aus, so ist von einer Versicherung im fremden Interesse auszugehen (BGH VersR 1974, 184, OLG Hamm VersR 1972, 968; OLG Köln VersR 1979, 1094, alle vor Inkrafttreten des § 178 a VVG).
  • OLG Hamm, 28.04.2000 - 20 W 25/99

    Anpassung des Krankengeldes bei Einkommensminderung

    Abgesehen davon, daß dies für die Tätigkeit des Klägers in seinem Betrieb bisher nicht feststellbar ist, würde eine Einkommensminderung ohnehin nicht automatisch zu einer Anpassung des Krankentagegeldsatzes führen (vgl. BGH VersR 1974, 184; 1976, 431; Senat VersR 1972, 968 - jeweils zu älteren Bedingungswerken, die aber hinsichtlich der hier angesprochenen Problematik vergleichbar sind).
  • OLG Hamm, 08.10.1982 - 20 U 45/82
    Ist in den AVB einer Krankentagegeldversicherung vereinbart, daß der Versicherer seine Leistung und die Prämie einseitig herabsetzen darf, wenn das Tagegeld das durchschnittliche tägliche Nettoeinkommen des VN überschreitet, kann die Herabsetzungserklärung grundsätzlich Wirkungen nur für die Zukunft entfalten; es sei denn, die Rückwirkung auf einen früheren Zeitpunkt wäre ausdrücklich vereinbart (i. A. an BGH VersR 1974, 184 - Bestätigung von OLG Hamm VersR 1972, 968; 1976, 431).
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