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OLG Celle, 02.11.1972 - 5 U 3/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1973, 281
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64
Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit …
Auszug aus OLG Celle, 02.11.1972 - 5 U 3/72
Der Senat sieht keinen Anlaß, von der gefestigten Rechtsprechung abzuweichen, daß ein Geschädigter für den unfallbedingten Ausfall seines Fahrzeugs selbst dann eine Nutzungsentschädigung beanspruchen kann, wenn er in Wirklichkeit Kosten für ein Ersatzfahrzeug gar nicht aufgewendet hatte (vgl. BGHZ 40, 345 = VersR 64, 225 mit Anm. 507; BGH VersR 66, 497 = DB 66, 736 ; BGH VersR 69, 828 = NJW 69, 1477). - BGH, 03.06.1969 - VI ZR 27/68
Berechnung des Nutzungsausfalls
Auszug aus OLG Celle, 02.11.1972 - 5 U 3/72
Der Senat sieht keinen Anlaß, von der gefestigten Rechtsprechung abzuweichen, daß ein Geschädigter für den unfallbedingten Ausfall seines Fahrzeugs selbst dann eine Nutzungsentschädigung beanspruchen kann, wenn er in Wirklichkeit Kosten für ein Ersatzfahrzeug gar nicht aufgewendet hatte (vgl. BGHZ 40, 345 = VersR 64, 225 mit Anm. 507; BGH VersR 66, 497 = DB 66, 736 ; BGH VersR 69, 828 = NJW 69, 1477). - BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62
Ersatz von Nutzungsausfall
Auszug aus OLG Celle, 02.11.1972 - 5 U 3/72
Der Senat sieht keinen Anlaß, von der gefestigten Rechtsprechung abzuweichen, daß ein Geschädigter für den unfallbedingten Ausfall seines Fahrzeugs selbst dann eine Nutzungsentschädigung beanspruchen kann, wenn er in Wirklichkeit Kosten für ein Ersatzfahrzeug gar nicht aufgewendet hatte (vgl. BGHZ 40, 345 = VersR 64, 225 mit Anm. 507; BGH VersR 66, 497 = DB 66, 736 ; BGH VersR 69, 828 = NJW 69, 1477).
- BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03
Merkantile Wertminderung
Entweder wird auf einen Abschlag von der Nutzungsausfallentschädigung für ein vergleichbares Neufahrzeug prinzipiell verzichtet oder es werden Abstriche nur unter Berücksichtigung des Einzelfalls bei Vorliegen besonderer Umstände gemacht, etwa bei erheblichen Mängeln oder bei sonstigen erheblichen Einschränkungen des Nutzungswertes (vgl. OLG Celle, VersR 1973, 281; KG, VersR 1981, 536; OLG Frankfurt, DAR 1983, 165; OLG Stuttgart, VersR 1988, 851; KG, VRS 86, 24, 28 f.; OLG Karlsruhe, VersR 1989, 269, 270; OLG Schleswig, VersR 1993, 1124, 1125; OLG Naumburg, ZfS 1995, 254, 255; OLG Hamm, DAR 2000, 265, 267; LG Bad Kreuznach, NJW-RR 1988, 1303). - OLG Saarbrücken, 01.06.2017 - 4 U 33/16
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei …
bb) Hingegen bleibt nach überwiegender Auffassung und insbesondere der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, welcher der Senat folgt, der Nutzungsentschädigungsanspruch bestehen, wenn der Geschädigte von Dritten, worunter auch Familienmitglieder fallen, unentgeltlich ein Ersatzfahrzeug erhalten hat (BGH NJW 1970, 1120, 1122 [fühlbare Einbuße auch dann, wenn statt des "kräfteschonende(n) Fahren(s) in dem leistungsstarken und bequemen (achtsitzigen) Mercedes 600" vom Arbeitgeber ein Opel Rekord mit Chauffeur gestellt wird]; 1975, 255, 256 [Ehefrau]; 2013, 1151, 1153 Rn. 23 [Vater]; OLG Celle VersR 1973, 281 [Ehefrau]; OLG Koblenz r + s 2014, 46, 47 [Verwandtenkreis]; LG Osnabrück VersR 1984, 1178 [Ls.; Sohn]; Erman/Ebert, BGB 14. Aufl. § 249 Rn. 52; Staudinger/Schiemann, BGB Neubearb. - OLG Hamm, 22.04.1993 - 6 U 259/92
Totalschaden-Abrechung; Einbeziehung eines Restwertangebotes; Wertermittlung …
Deswegen entfällt der Anspruch auf Nutzungsausfallersatz nicht dadurch, daß ein Verwandter dem Geschädigten ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt (vgl. OLG Celle, VersR 73, 281).