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   BGH, 12.03.1973 - II ZR 37/71   

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https://dejure.org/1973,2401
BGH, 12.03.1973 - II ZR 37/71 (https://dejure.org/1973,2401)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1973 - II ZR 37/71 (https://dejure.org/1973,2401)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1973 - II ZR 37/71 (https://dejure.org/1973,2401)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BSchStrO § 4; BSchStrO § 102

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 564
  • VersR 1973, 541
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 19.08.1999 - 27 U 55/99

    Anscheinsbeweis für schuldhaftes nautisches Versagen des Schiffsführers bei

    Denn nur dann trägt die Schiffsführung dem Umstand hinreichend Rechnung, daß technische Versager beim Umsteuern einer Schiffsmaschine nicht vollständig auszuschließen sind und es deshalb nicht immer ungefährlich ist, wenn das Aufstoppen eines Fahrzeugs in einer Schleusenkammer den Einsatz der Maschine erfordert (BGH VersR 1973, 541; OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Hamburg, VersR 1986,, 232).

    Dabei kommt es nicht auf die Entscheidung der grundsätzlichen Frage an, ob bei Einfahrt in eine Schleuse Maschinenkraft zum Ständigmachen erst eingesetzt werden darf, wenn das Aufstoppen durch bereits stattgefundenes Belegen der Poller durch Taue oder Stoppdraht gewährleistet ist, wie aus der schiffahrtspolizeilichen Anordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Stuttgart vom 05.03.1964 für die Schiffahrt auf dem Neckar herzuleiten wäre (vgl. dazu BGH VersR 1973, 541).

  • BGH, 24.11.1975 - II ZR 53/74

    Arbeitsrechtlicher Freistellungsanspruch des Schiffsführers

    Immerhin hat der Beklagte, der im Schleusenbereich mit äußerster Sorgfalt navigieren mußte (vgl. Senatsurteil vom 12.3.73 - II ZR 37/71, LM Nr. 15 zu BinnSchStrO = VersR 1973, 541 ff.), bei der Annäherung an die Schleuse nicht nur ein Haltezeichen überfahren, sondern infolge ungenügender Aufmerksamkeit auch erst verspätet bemerkt, daß die Maschine seines Fahrzeugs nicht auf rückwärts umgesteuert hatte.
  • OLG Köln, 26.02.2010 - 3 U 178/08

    Verschulden eines Motorbootführers an der Beschädigung von Ruderbooten

    Von der Führung eines Schiffes bei der Einfahrt in eine Schleuse ist zu verlangen, dass sie die äußerste Sorgfalt walten lässt (vgl. BGH MDR 1973, 564), da Einfahrten in eine Schleusenanlage regelmäßig Manöver auf engstem Raum erfordern und es im Falle des Misslingens nicht selten zu Anfahrungen der Schleusenanlage oder anderer Fahrzeuge kommt.
  • OLG Karlsruhe, 24.01.1997 - U 6/96

    Anscheinsbeweis bei Kollision eines Schiffs mit Untertor einer Schleuse

    Denn nur durch Erfüllung dieser Pflichten trägt der Schiffsführer dem allgemein bekannten Umstand hinreichend Rechnung, daß technisches Versagen beim Umsteuern eines Schiffes nicht völlig ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH VersR 1973, 541; VersR 1976, 485; Senat a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 23.11.1993 - U 14/92
    Eine Schiffsbesatzung, die ihren Verband auf diese Weise in einer Schleuse zum Stillstand bringen will, hat zu bedenken, daß Manöver in einer Schleusenanlage in hohem Maße gefahrträchtig sind und daß deshalb bei der Einfahrt in eine Schleuse die äußerste Sorgfalt anzuwenden ist (BGH VersR 1973, 541).
  • OLG Karlsruhe, 01.12.1995 - U 9/94
    Denn nur durch Erfüllung dieser Pflichten trägt der Schiffsführer dem allgemein bekannten Umstand hinreichend Rechnung, das technisches Versagen beim Umsteuern eines Schiffs nicht völlig ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH VersR 1973, 541; VersR 1976, 485).
  • OLG Hamburg, 19.12.1985 - 6 U 129/85

    Schleusenkammer; Einfahrt; Binnenmotorschiff; Hamburger Hafen;

    Der BGH hat in VersR 1973 S. 541') für den Bereich der Binnenschiffahrt-Straßenordnung mit Recht hervorgehoben, das Anfahren einer Schleusenanlage, insbesondere der Schleusentore, könne zu großen Schäden an der Anlage selbst und - bei einem Ausfall der Kammer - auch zu erheblichen Verlusten bei anderen Schiffahrtstreibenden führen.
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